VonAnnika Ketzlerschließen
Ein neues Gesetz soll verhindern, dass Fremdstoffe, insbesondere Kunststoff, im Biomüll landen. Ein saftiges Bußgeld droht bei einem Verstoß. Es geht um 2.500 Euro.
Hamm - Mülltrennung ist wichtig, trotzdem halten sich nicht alle Verbraucher in daran. So landet in den Biotonnen in Deutschland oft Müll wie Kunststoff, Glas, Babywindeln oder Katzenstreu – Abfall, der eigentlich in andere Tonnen gehört. Und ist der Anteil in einer Charge zu hoch, muss der gesamte Biomüll verbrannt werden. Das ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch teuer.
Neues Gesetz für Biotonnen – es drohen bis zu 2500 Euro Strafe
Aus diesem Grund hat das Bundesumweltministerium nun einen neuen Paragrafen der „Kleinen“ Novelle der Bioabfallverordnung auf den Weg gebracht, um dem Problem entgegenzuwirken. Dieser wird ab dem 1. Mai 2025 in Kraft treten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die „Kleine“ Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) soll die Trennung von organischem Abfall und nicht kompostierbaren Materialien verbessern und Bußgelder für die Verunreinigung der Biotonne einführen.
„Daneben soll mit dem neuen Paragraf 2a gewährleistet werden, Fremdstoffe, insbesondere Kunststoffe, von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen, wie Vergärung und Kompostierung, und aus der Gemischherstellung herauszuhalten, soweit keine entsprechend sortenreinen Bioabfälle bei den Anlagen angeliefert werden“, erklärt das Umweltministerium. Verpackte Lebensmittelabfälle müssen demnach getrennt von anderen Bioabfällen von der Verpackung entpackt werden, bevor sie mit anderen Bioabfällen vermischt und der Biotonne zugeführt werden.
Entsorgungsunternehmen sollen Biotonnen prüfen
Zudem werden die verschärften Grenzwerte für Kunststoffe und andere Fremdstoffe in fertigen Komposten und anderen bioabfallhaltigen Materialien von der geänderten Düngemittelverordnung in die BioAbfV übernommen. Das Umweltministerium sieht vor, Entsorgungsunternehmen in Zukunft zu verpflichten, die Biotonnen auf Fehlwürfe zu überprüfen.
Befindet sich in den Biotonnen ein zu hoher Anteil an Fremdstoffen – mehr als drei Prozent Fremdstoffanteil –, sollen die Tonnen nicht geleert und stattdessen markiert werden. „Eine sortenreine Erfassung von Bioabfällen muss durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung der Verbraucher und Kontrollen bis hin zu Sanktionen (Biotonnen stehen lassen) begleitet werden“, teilt David Wilken, Geschäftsführer der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) der Deutschen Presse-Agentur mit.
Bußgeld für Müllsünder - bis zu 2500 Euro Strafe
Schon jetzt droht Müllsündern ein ordentliches Bußgeld, wenn der Biomüll nicht richtig getrennt wird. Laut Bußgeldkatalog riskieren Menschen, die sich nicht an die Mülltrennung halten, ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Wie hoch die Strafen sind, ist von Bundesland zu Bundesland sowie von Verstoß zu Verstoß unterschiedlich. Ab 2025 könnten dann aber noch zusätzliche Bußgelder anfallen. Wie viel ab dann wirklich geblecht werden muss, steht noch nicht fest.
Das gehört in die Biotonne
„Generell gilt, dass alle pflanzlichen Küchenabfälle sowie Gartenabfälle im Biomüll entsorgt werden können“, erklärt die Verbraucherzentrale. Doch es gibt Ausnahmen. So dürfen Verbraucher Öle, Fette und dicke Hölzer meist nicht in der Biotonne entsorgen. Einige Kommunen sollen aber auch Speisefette und Öle sowie tierische Lebensmittel erlauben. Denn: Welche Abfälle in die Biotonne dürfen, ist abhängig davon, wie der Biomüll dann weiter verwertet wird. Spezifische Informationen liefern die Websites der Entsorger oder die Abfallberatung, die es in vielen Kommunen gibt. Nicht in den Biomüll gehören Bio-Plastik - auch „kompostierbare“ Plastiktüten -, tierische Exkremente, Asche und lackierte Hölzer.
Bußgelder drohen nicht nur bei falscher Müllentsorgung. Auch wer falsch parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Manch eine Parkmöglichkeit sieht dagegen auf den ersten Blick korrekt aus. Aber auch hier droht eine Strafe. Hängt das Knöllchen erst einmal an der Windschutzscheibe, ist nicht mehr viel zu machen. Es kann aber auch vorkommen, dass ein Bußgeld ohne den ausgestellten Zettel gezahlt werden muss.
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