Neue Regierung strebt Änderungen bei Erwerbsminderungsrente an – Experte befürchtet „Rente durch die Hintertür“
VonKai Hartwig
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Der Koalitionsvertrag ist die Agenda für die kommende Legislaturperiode. Auch bei der Erwerbsminderungsrente sind Änderungen geplant.
München – Nach wochenlangen Verhandlungen konnten sich CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag einigen. In vielen Bereichen möchte Bald-Kanzler Friedrich Merz Veränderungen anschieben. Auch auf die Rente trifft das zu – unter anderem wurden im Koalitionsvertrag konkrete Pläne zur Erwerbsminderungsrente benannt, insbesondere bei einer Altersgruppe.
Erwerbsminderungsrente im Koalitionsvertrag: Union und SPD wollen Beziehende „zielgenauer erreichen“
Die Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die „aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Demnach „soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.“ Voraussetzung für den Bezug der Erwerbsminderungsrente ist allerdings, dass Betroffene „die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – noch nicht erreicht haben“. In der Regel ist die EM-Rente auf drei Jahre befristet, sie kann aber verlängert werden – in Einzelfällen (keine gesundheitliche Verbesserung absehbar) auch unbefristet.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist ab Zeile 622 des Papiers vermerkt: „Wir stärken den Grundsatz ‚Prävention vor Reha vor Rente‘. Wir setzen den Ü45-Check flächendeckend um.“ Und weiter heißt es: „Wir wollen mit Reha-Leistungen diejenigen zielgenauer erreichen, die bereits in einer befristeten Erwerbsminderungsrente sind.“
Was ist der „Ü45-Check“?
Mit dem sogenannten „Ü45-Check“ können Bundesbürger auf der Website der Deutschen Rentenversicherung herausfinden, wie es um „ihre momentane Gesundheit und Belastungen in Alltag und Beruf“ steht. Der Test umfasst sieben Fragen, die beantwortet werden müssen. Das Ergebnis des „Ü45-Checks“ kann die Empfehlung für eine Rehabilitationsleistung oder Präventionsleistung sein. Ist dies der Fall, können Betroffene direkt eine solche Hilfsleistung beantragen. Allerdings betont die DRV, dass der „Ü45-Check“ eine ärztliche oder psychologische Beratung nicht ersetzt. Alle Personen, die sich krank fühlen, sollten zusätzlich eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.
Merz-Regierung plant nach Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ – Experten fehlt „klare Zusicherung“
Konkret möchte die neue Merz-Regierung im Sozialgesetzbuch (SGB) VI „ein Fall-Management auf Basis der Bewertungen laufender Modellprojekte“ einführen. Es soll also stetig – frei nach dem Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ – überprüft werden, inwiefern Bezieher der Erwerbsminderungsrente arbeitsfähig sind oder eben nicht. „Um Klarheit und Verbindlichkeit zu schaffen, beschleunigen wir die Feststellung der Erwerbsfähigkeit“, verspricht das Bündnis aus CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag. Doch Kritiker befürchten, dass auch bestehende Erwerbsminderungsrenten auf den Prüfstand gestellt werden.
Laut aktuellen Daten der DRV war der Anteil der EM-Rente beziehenden Menschen mit einem psychischen Leiden im Jahr 2020 hoch – er betrug 41,5 Prozent. 20 Jahre zuvor hatte dieser mit 24,2 Prozent noch deutlich niedriger gelegen. Allerdings wurde vom DRV auch angemerkt, dass psychische Erkrankungen inzwischen „immer häufiger erkannt und diagnostiziert werden“.
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Der Rentenberater Frank Weise befürchtet laut dem Portal rentenbescheid24.de „ein aktives Eingreifen in die bestehende EM-Rente“, sollte der Koalitionsvertrag bei der Erwerbsminderungsrente seine Pläne umsetzen. Man dürfe Bezieher der Erwerbsminderungsrente „nicht unter Generalverdacht stellen“, so der Rentenfachmann. Er kritisiert: „Im Koalitionsvertrag fehlt die klare Zusicherung, dass Reha nicht zur ‚Rente durch die Hintertür‘ wird.“
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Expertin kritisiert medizinische Reha als „Voraussetzung für den Rentenbezug“ und nennt mögliche Folgen
Auch eine Expertin für Gesundheitsprävention und Rehabilitation sieht im Koalitionsvertrag der Merz-Regierung die Gefahr, dass die Rolle der Reha bei der Erwerbsminderungsrente fehlinterpretiert werden könnte. „Medizinische Reha ist erwiesenermaßen erfolgreich, wenn sie früh einsetzt und passgenau erfolgt“, erklärt Carolin-Jana Klose bei gegen-hartz.de: „Doch ihr Charakter ändert sich, sobald sie Voraussetzung für den Rentenbezug wird. Reha‑Kliniken müssten dann zugleich behandeln und begutachten, was das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut belastet.“
Wie genau die Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente umgesetzt werden und welche Folgen das für die Menschen hat, die eine EM-Rente beziehen, werden die kommenden Monate zeigen. Zumal die Formulierung „Wir wollen“ im Zusammenhang mit Reha-Leistungen und der zielgenauen Erreichung von Beziehenden der Erwerbsminderungsrente interessant ist. Denn wie auch br.de berichtet, haben Worte wie „wollen“ oder „möchten“ im Koalitionsvertrag die Bedeutung einer „Absichtserklärung“. Union und SPD haben sich dann auf ein Vorhaben geeinigt, dies allerdings noch nicht final verhandelt. Weitere Absprachen sind also wohl auch in Sachen Erwerbsminderungsrente nötig, bevor die Merz-Regierung hier zur Tat schreitet.