Aggressives Verhalten

Nötigungen im Straßenverkehr nehmen zu: Was sind die Ursachen?

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Aggressives Verhalten im Straßenverkehr kann als Nötigung ausgelegt werden – dann droht eine Geldstrafe und im Extremfall sogar Gefängnis. (Symbolbild)
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Die Anzahl der Nötigungen im Straßenverkehr ist angestiegen. Doch was führt dazu, dass Verkehrsteilnehmer immer wieder ausrasten? Und welche Strafen drohen?

Ein nicht enden wollender Stau, vorausfahrende Schleicher oder vermeintlich rücksichtslose Radfahrer: Es gibt so einiges, was Verkehrsteilnehmer in Rage bringt. Und immer öfter äußert sich der aufgestaute Frust offenbar auch in aggressivem Verhalten: Die Zahl der Nötigungen im Straßenverkehr ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. 37.614 Fälle (plus 3,5 Prozent) waren es laut polizeilicher Kriminalstatistik. Doch was sind die Gründe für die vielen Vorfälle? Und welche Strafen drohen bei einer Nötigung im Straßenverkehr?

Welches Verhalten kann als Nötigung im Straßenverkehr gewertet werden?

Ob es sich wirklich um eine Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB) handelt, entscheidet am Ende ein Richter. Denn bei einer Nötigung handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Dichtes Auffahren auf der Autobahn allein wird normalerweise noch nicht als Nötigung eingestuft. Setzt ein Fahrer den Vordermann allerdings durch langes und besonders dichtes Auffahren sowie möglicherweise den zusätzlichen Einsatz der Lichthupe massiv unter Druck, damit dieser die Spur wechselt, so handelt es sich laut ADAC um eine Nötigung.

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Es gibt zahlreiche verschiedene Situationen, die als Nötigung im Straßenverkehr gewertet werden können – beispielsweise das absichtliche, grundlose und abrupte Ausbremsen des nachfolgenden Fahrzeugs. Und auch wenn ein Fußgänger einen Parkplatz „reserviert“ kann das als Nötigung eingestuft werden, genauso wenn ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug versucht, jenen „Blockierer“ zu verdrängen.

Nötigung im Straßenverkehr: Warum Menschen oft die Nerven verlieren

Aber: Was bringt Menschen dazu, im Straßenverkehr die Nerven zu verlieren? Laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) tragen vor allem frustrierende Situationen im Straßenverkehr dazu bei: etwa Staus oder lange Wartezeiten an Ampeln, räumliche Enge, Stress, Gefühle der Überforderung oder Zeitdruck. „Hinzu kommt das gängige psychologische Phänomen der Externalisierung: Die Gründe, über die man sich ärgert, und für die man selbst verantwortlich ist, werden gerne bei den anderen Verkehrsteilnehmenden gesucht“, erklärt DVR-Präsident Manfred Wirsch. Er geht bei den Nötigungs-Zahlen der Kriminalstatistik außerdem von einer hohen Dunkelziffer aus.

Der DVR fordert vor allem mehr Rücksicht gegenüber eine Gruppe, die von der Aggression im Straßenverkehr besonders betroffen ist: Menschen, deren Arbeitsplatz die Straße ist – beispielsweise Einsatzkräfte, Bauarbeiter oder auch Müllwerker. Hier müsse ein Umdenken stattfinden, solche Menschen könne man keinesfalls als Verkehrshindernis betrachten – im Gegenteil: Sie seien die Voraussetzung für funktionierende Verkehrswege. Immer wieder zeigen Vorfälle, dass solche Appelle nicht aus der Luft gegriffen sind: Vor einiger Zeit fuhr ein genervter SUV-Fahrer einen Müllwerker an. Und auf der Autobahn durchfuhr ein dreister Autofahrer die Rettungsgasse und legte sich mit Einsatzkräften an, weil er angeblich „einen wichtigen Termin“ habe.

Was bei einer Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr droht

In einer Umfrage des DVR Ende 2024 zeigten sich fast zwei Drittel aller Befragten (63 Prozent) überzeugt, dass härtere Konsequenzen bei aggressionsbedingtem Fehlverhalten, beispielsweise in Form von Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten, dazu beitragen könnten, Aggressionen im Straßenverkehr abzuschwächen. Die Strafen für eine Nötigung können allerdings ohnehin schon empfindlich ausfallen: In besonders schweren Fällen droht sogar Gefängnis. In den meisten Fällen resultiert eine Verurteilung wegen Nötigung jedoch in einer Geldstrafe – die kann jedoch ziemlich hoch ausfallen. Meistens wird sie in Tagessätzen berechnet, die sich nach dem Nettomonatsgehalt richten, vierstellige Strafen sind keine Seltenheit. Darüber hinaus kann ein Fahrverbot verhängt werden.

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