VonSimon Monesschließen
Deutschland ist reich an Verkehrsschildern. Aber nicht alle sind auf Anhieb verständlich. Dies betrifft auch die 'weißen Pfeile' auf Halteverbotsschildern.
Ohne Führerschein darf man in Deutschland kein Autofahren. Allerdings bedeutet der Besitz des „Lappens“ nicht zwangsläufig, dass man die Verkehrsregeln perfekt beherrscht. Tatsächlich hat der ADAC erhebliche Wissensdefizite bei den Autofahrern identifiziert. Auch die korrekte Interpretation der Verkehrsschilder ist nicht jedem geläufig.
Ein Paradebeispiel hierfür ist das Halteverbot. Es existieren zwei verschiedene Varianten: das eingeschränkte und das absolute Halteverbot. Das eingeschränkte Halteverbot, oft als Parkverbot bezeichnet, ist durch einen diagonalen roten Strich auf blauem Hintergrund gekennzeichnet. Hier ist das Halten für maximal drei Minuten erlaubt. Ausnahmen gelten für das Be- und Entladen des Fahrzeugs sowie das Ein- und Aussteigen. Im absoluten Halteverbot, gekennzeichnet durch ein rotes X auf blauem Hintergrund, sind sowohl Halten als auch Parken untersagt.
Weiße Pfeile auf Halteverbotsschildern kennzeichnen den Geltungsbereich
An sich alles ganz einfach. Manchmal sind auf den Schildern aber noch weiße Pfeile abgebildet. Welche Bedeutung steckt dahinter? Auch das ist eigentlich ziemlich unkompliziert. Die weißen Pfeile zeigen den Bereich an, in dem das Halte- oder Parkverbot gilt.
Ein Pfeil, der in Fahrtrichtung zeigt, markiert den Beginn des Bereichs. Der Pfeil, der in die entgegengesetzte Richtung weist, kennzeichnet das Ende des absoluten oder eingeschränkten Halteverbots an dieser Stelle. Wenn auf dem Schild ein Pfeil in beide Richtungen zu sehen ist, befinden Sie sich innerhalb der Verbotszone.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen




Falsch parken: Diese Strafen sind zu erwarten
Allerdings kann das Parken oder Halten auch durch andere Bestimmungen untersagt werden – beispielsweise durch Zusatzschilder, die zusätzliche Einschränkungen oder Ausnahmen festlegen. Temporäre Verbote durch mobile Schilder sind ebenfalls möglich. Diese setzen alle anderen Regeln für den ruhenden Verkehr außer Kraft.
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Diese mobilen Verkehrsschilder dürfen nicht bewegt werden. Andernfalls droht eine Geldstrafe, ebenso wie beim Falschparken. Und diese kann durchaus erheblich sein. Selbst Punkte in Flensburg sind möglich:
| Verstoß\t | Bußgeld\t | Punkte in Flensburg |
| Parken auf Geh- oder Radweg\t | 55 Euro\t | - |
| Parken an enger und unübersichtlicher Straßenstellen\t | 35 Euro\t | - |
| Parken im Bereich einer scharfen Kurve\t | 35 Euro\t | - |
| Parken auf Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor und dahinter\t | 25 Euro\t | - |
| Parken im (eingeschränkten) Halteverbot\t | 25 Euro\t | - |
| Parken bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen\t | 15 Euro | - |
| Parken auf Autobahn oder Kraftfahrtstraße\t | 70 Euro\t | 1 |
| Parken an Engstelle mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen\t | 100 Euro\t | 1 |
| Parken vor Feuerwehrzufahrt\t | 55 Euro\t | - |
| Parken vor Feuerwehrzufahrt mit Behinderung:\t | 100 Euro\t | 1 |
| Parken auf Sperrfläche\t | 25 Euro\t | - |
| Parken in verkehrsberuhigtem Bereich\t | 10 Euro\t | - |
| Parken in zweiter Reihe\t | 55 Euro\t | - |
| In einer Pannenbucht unberechtigt parken\t | 25 Euro\t | - |
| Parklücke unberechtigt besetzt\t | 10 Euro\t | - |
| Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz\t | 55 Euro\t | - |
Rubriklistenbild: © Christine Roth/Imago

