Bußgeld droht

Parken verboten: Warum sind weiße Pfeile auf dem Hakteverbotsschild?

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Deutschland ist reich an Verkehrsschildern. Aber nicht alle sind auf Anhieb verständlich. Dies betrifft auch die 'weißen Pfeile' auf Halteverbotsschildern.

Ohne Führerschein darf man in Deutschland kein Autofahren. Allerdings bedeutet der Besitz des „Lappens“ nicht zwangsläufig, dass man die Verkehrsregeln perfekt beherrscht. Tatsächlich hat der ADAC erhebliche Wissensdefizite bei den Autofahrern identifiziert. Auch die korrekte Interpretation der Verkehrsschilder ist nicht jedem geläufig.

Ein Paradebeispiel hierfür ist das Halteverbot. Es existieren zwei verschiedene Varianten: das eingeschränkte und das absolute Halteverbot. Das eingeschränkte Halteverbot, oft als Parkverbot bezeichnet, ist durch einen diagonalen roten Strich auf blauem Hintergrund gekennzeichnet. Hier ist das Halten für maximal drei Minuten erlaubt. Ausnahmen gelten für das Be- und Entladen des Fahrzeugs sowie das Ein- und Aussteigen. Im absoluten Halteverbot, gekennzeichnet durch ein rotes X auf blauem Hintergrund, sind sowohl Halten als auch Parken untersagt.

Weiße Pfeile auf Halteverbotsschildern kennzeichnen den Geltungsbereich

An sich alles ganz einfach. Manchmal sind auf den Schildern aber noch weiße Pfeile abgebildet. Welche Bedeutung steckt dahinter? Auch das ist eigentlich ziemlich unkompliziert. Die weißen Pfeile zeigen den Bereich an, in dem das Halte- oder Parkverbot gilt.

Der weiße Pfeil zeigt, von wo bis wo das Halteverbot gilt.

Ein Pfeil, der in Fahrtrichtung zeigt, markiert den Beginn des Bereichs. Der Pfeil, der in die entgegengesetzte Richtung weist, kennzeichnet das Ende des absoluten oder eingeschränkten Halteverbots an dieser Stelle. Wenn auf dem Schild ein Pfeil in beide Richtungen zu sehen ist, befinden Sie sich innerhalb der Verbotszone.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Falsch parken: Diese Strafen sind zu erwarten

Allerdings kann das Parken oder Halten auch durch andere Bestimmungen untersagt werden – beispielsweise durch Zusatzschilder, die zusätzliche Einschränkungen oder Ausnahmen festlegen. Temporäre Verbote durch mobile Schilder sind ebenfalls möglich. Diese setzen alle anderen Regeln für den ruhenden Verkehr außer Kraft.

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Diese mobilen Verkehrsschilder dürfen nicht bewegt werden. Andernfalls droht eine Geldstrafe, ebenso wie beim Falschparken. Und diese kann durchaus erheblich sein. Selbst Punkte in Flensburg sind möglich:

Verstoß\tBußgeld\tPunkte in Flensburg
Parken auf Geh- oder Radweg\t55 Euro\t-
Parken an enger und unübersichtlicher Straßenstellen\t35 Euro\t-
Parken im Bereich einer scharfen Kurve\t35 Euro\t-
Parken auf Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor und dahinter\t25 Euro\t-
Parken im (eingeschränkten) Halteverbot\t25 Euro\t-
Parken bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen\t15 Euro-
Parken auf Autobahn oder Kraftfahrtstraße\t70 Euro\t1
Parken an Engstelle mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen\t100 Euro\t1
Parken vor Feuerwehrzufahrt\t55 Euro\t-
Parken vor Feuerwehrzufahrt mit Behinderung:\t100 Euro\t1
Parken auf Sperrfläche\t25 Euro\t-
Parken in verkehrsberuhigtem Bereich\t10 Euro\t-
Parken in zweiter Reihe\t55 Euro\t-
In einer Pannenbucht unberechtigt parken\t25 Euro\t-
Parklücke unberechtigt besetzt\t10 Euro\t-
Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz\t55 Euro\t-

Rubriklistenbild: © Christine Roth/Imago

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