VonUlrike Hagenschließen
Unmengen von Laub häufen sich im Herbst im Garten und auf Gehwegen an. Ihre Beseitigung ist Pflicht. Doch es wird teuer, wenn man sich nicht an die Vorschriften hält.
Kassel – Noch zeigt sich der Herbst in Hessen von seiner hochsommerlichen Seite – doch bald schon haben Kastanien, Kürbisse, Halloween und gemütliche Teeabende Hochsaison. Bereits jetzt beginnt sich ein bunter Blätterwald von gefallenem Laub in Gärten und auf Gehwegen zu türmen. Und der 100-jährige Kalender hat sogar schon eine Prognose für den Winter 2023.
Wer als Eigentümer dieses Herbst-Laub auf dem Gehweg vor seinem Grundstück liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und die Gartenpflege kann teuer werden, es drohen mancherorts bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Aber für diejenigen, die ihrer Pflicht nachkommen, kann es ebenso teuer werden, wen Sie bestimmte Regeln nicht beachten.
Es drohen 50.000 Euro Bußgeld: Das müssen Sie beim Laubentfernen beachten
Obwohl der Herbst derzeit mild ist, hinterlässt er seine deutlichen Spuren: Überall liegt Laub auf Gehwegen und in Gärten. Der Griff zum Laubbläser liegt nahe, aber Vorsicht ist geboten. Denn wer die bunten Blätter nicht per Hand, sondern mit einem Laubsauger oder -bläser entfernen möchte, riskiert hohe Strafen. Laubbläser verursachen viel Lärm und dürfen darum auf Grundlage des Bundesimissionsschutzgesetzes nur zu bestimmten Zeiten eingesetzt werden.
Bis zu 50.000 Euro Bußgeld: Das sollten Sie beim Entfernen von Laub unbedingt beachten
Leistungsstarke Laubbläser verrichten ihre Arbeit zwar zuverlässig und schnell, erzeugen dabei jedoch enormen Lärm von bis zu 110 Dezibel, was etwa der Lautstärke eines Presslufthammers entspricht. Deshalb gibt es strenge Regeln für ihre Nutzung. Diese werden von der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, die im Europäischen Parlament beschlossen wurde, festgelegt. In jedem Bundesland ist es beispielsweise nur erlaubt, Laubbläser an Werktagen einzusetzen. Auch die Nutzungszeiten sind begrenzt.
Leistungsstarke Laubbläser dürfen auch an Werktagen nur zu bestimmten Zeiten eingesetzt werden:
- Von 9 bis 13 Uhr
Von 15 bis 17 Uhr
Bis zu 50.000 Euro Bußgeld – warum Sie abends kein Laub im Garten entfernen sollten
Wer sich nicht an diese Zeiten hält und dadurch Lärmbelästigung durch den Laubbläser verursacht, kann mit einem hohen Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die genauen Strafen werden jeweils von den Kommunen festgelegt. Eine Alternative sind daher Laubbläser mit CE-Kennzeichnung nach der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments (EG-Umweltzertifikat). Sie verfügen über einen elektrischen Antrieb und sind daher leiser.
Doch auch Laubbläser mit EG-Umweltzertifikat dürfen nur zu folgenden Zeiten eingesetzt werden:
- Werktags von 7 bis 20 Uhr
Wichtig: Es können zusätzliche Regeln zur Lärmbelästigung durch Laubbläser von den Kommunen und Gemeinden erlassen werden. Bevor Sie ein solches Gerät verwenden, sollten Sie sich daher immer mit den geltenden Vorschriften vertraut machen.
Herbst im Garten: 10 Arbeiten, die noch vor dem Winter anstehen – Rasen, Gartenschlauch, Laub




Bis zu 50.000 Euro Bußgeld: Das sollten Sie beim Entfernen von Laub unbedingt beachten
In erster Linie sind die Städte und Gemeinden für das Entfernen des Laubs von Gehwegen verantwortlich, um eine sichere Nutzung zu gewährleisten.
Allerdings können Städte und Gemeinden diese Pflicht auch auf Grundstücks- und Hauseigentümer übertragen. Diese müssen dann sicherstellen, dass auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück keine Unfallgefahr durch Laub besteht. Verstöße gegen diese Räumpflicht können Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen.
Hier ist eine Übersicht für Bußgelder gegen Verstöße gegen die Räumpflicht in den verschiedenen Bundesländern:
- Baden-Württemberg: Bis zu 500 Euro Bußgeld
Bayern: Geldbuße möglich
Berlin: Bis zu 10.000 Euro Bußgeld
Brandenburg: Bis zu 2.500 Euro Bußgeld
Bremen: Geldbuße möglich
Hamburg: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld
Hessen: Geldbuße möglich
Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu 1.300 Euro Bußgeld
Niedersachsen: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld
Nordrhein-Westfalen: Geldbuße möglich
Rheinland-Pfalz: Bis zu 500 Euro Bußgeld
Saarland: Bis zu 500 Euro Bußgeld
Sachsen: Bis zu 500 Euro Bußgeld
Sachsen-Anhalt: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld
Schleswig-Holstein: Bis zu 511 Euro Bußgeld
Thüringen: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld- Quelle: Bussgeldkatalog.org
Gartenarbeit im Herbst: Strafen für falsches Räumen kosten in einigen Bundesländern 50.000 Euro
Das Vernachlässigen der Räumpflicht, aber auch der Griff zum Laubbläser oder Laubsaugern zur Beseitigung des Herbstbunts kann also teuer werden. Gerade Besitzer von kleineren Gärten sollten aber auch noch aus einem anderen Grund darüber nachdenken, das Laub mit dem guten alten Rechen zusammenzukehren – und geschützt an Hecken in einer ruhigen Gartenecke aufzuhäufen. Zum einen nutzen kleine Wildtiere wie Igel das Laub als Unterschlupf. Zum anderen können die lauten Maschinen zur Gefahr für sie werden.
Rubriklistenbild: © Robert Michael/dpa

