VonMaximilian Kettenbachschließen
Die Sparkasse Berlin erhöhte Gebühren ohne Zustimmung der Kunden. Nun könnte ein Gerichtsurteil vielen Betroffenen nicht nur in der Hauptstadt eine Rückerstattung bescheren.
München – Ein Urteil, auf das eine Flut von Rückerstattungen an Bank-Kunden folgen könnte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Sparkasse Berlin geklagt, nachdem das Geldinstitut seit 2016 mehrfach bestimmte Entgelte neu eingeführt oder erhöht hatte. Hinweise an Kunden und Kundinnen gab es immer wieder, eine wirkliche Zustimmung holte sich die Sparkasse Berlin jedoch nicht ein. Sie stellte zum Beispiel Ende 2016 das „Girokonto Comfort“ auf „Giro Pauschal“ um und erhöhte die monatliche Gebühr einseitig um drei Euro, berichtet die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung.
Das Kammergericht in Berlin hat solche Vorgänge am 9. April 2024 für unrechtmäßig erklärt. Es folgt damit einem Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Postbank aus dem Jahr 2021. Jetzt winkt Millionen Betroffenen eine ordentliche Rückerstattung jahrelang gezahlter Gebühren. „Den an Musterfeststellungsklage beteiligten Kunden und Kundinnen stehen laut Urteil Rückerstattungen von Beträgen zu, die sie seit dem Jahr 2018 zusätzlich an die Sparkasse zahlen mussten“, sagt Sebastian Reiling vom vzbv.
Nach Gerichtsurteil: Sparkasse Berlin überlegt, in Revision zu gehen
Die Sparkasse Berlin hält nach Anfrage von IPPEN.MEDIA dagegen: „Die Berliner Sparkasse wird in den kommenden Tagen entscheiden, ob sie das Rechtsmittel der Revision einlegen wird. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die Drei-Jahres-Lösung auf Bankgebühren und Entgelte übertragbar ist.“ Folglich würden sich auch keine Erstattungsansprüche ergeben. Mehr wolle man zu dem laufenden Verfahren nicht sagen.
Hat das Berliner Urteil Bestand, können Kunden und Kundinnen dieses Geld von ihrer Bank oder Sparkasse zurückfordern. Und zwar nicht nur Kunden und Kundinnen der Sparkasse Berlin, sondern möglicherweise auch anderer Bankinstitute.
In einem ähnlichen Verfahren geht der vzbv etwa gegen die Sparkasse KölnBonn vor. Das dortige Verfahren ruht, um das Ergebnis bei der Berliner Sparkasse abzuwarten. „Dieses Verfahren geht in die Revision zum Bundesgerichtshof. Wenn der Bundesgerichtshof entscheidet, werden seine Aussagen Ausstrahlungswirkung haben. Wenn es zu einer BGH-Entscheidung kommt, erwartet der vzbv, dass sich Banken und Sparkassen dann auch daran halten“, erklärt die Verbraucherzentrale.
Rückerstattungen: Nach Postbank jetzt auch Kunden von Sparkassen und möglicherweise auch anderen Banken betroffen
Konkrete Auswirkungen drohen laut focus.de folgenden Geldinstituten: Neben vielen regionalen Sparkassen, Volksbanken und Landesbanken könnten dies auch die Deutsche Bank, die ING Diba und die Commerzbank sein. Sie sollen ihre Gebühren in der Zeit von Januar 2018 bis Dezember 2022 teilweise um bis zu 65 Prozent angehoben haben, heißt es in einem Bericht. Dabei geht es nicht nur um die Gebühren für die Kontoführung, sondern auch um die Kosten für Überweisungen, SMS-Tan oder Kontoauszüge. Eine Umfrage von Verivox zeigte erst kürzlich, dass die Hälfte der Girokonten in den letzten zwei Jahren teurer wurden.
Aus dem Rennen scheint entgegen des Medienberichts wohl die Postbank. Bei IPPEN.MEDIA erklärte das Unternehmen: „Das Urteil des Kammergerichts betrifft uns nicht. Die Postbank hat nach dem Urteil des BGH vom 27.04.2021 ihren Kunden etwa zu Unrecht erhobene Gebühren auf Antrag rückerstattet. Insofern bestätigt das Urteil des Kammergerichts unsere Rechtsauffassung.“
„Bisher haben verschiedene Banken und Sparkassen nach unserer Kenntnis zumindest auf Aufforderung der Kunden schon Gebühren zurückgezahlt – jedenfalls für einen gewissen Zeitraum“, bleibt die Verbraucherzentrale hier etwas vage.
ING, Sparkasse, Commerzbank: So können Sie sich die Rückerstattung holen
Wichtig: Das Sparkassen-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es läuft eine Revision, weil der Verbraucherverband darauf pocht, dass Kunden und Kundinnen Ansprüche auf eine Erstattung für die Zeit vor 2018 haben. Das Gericht hatte jedoch befunden, dass für Gebührenerhöhungen vor dem 1. Januar 2018 die Verjährung gilt.
Ist das Urteil erstmal rechtskräftig, können Kunden und Kundinnen das Geld über ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale zurückfordern. Laut Niels Nauhauser, von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, gilt das Preisverzeichnis, das bei Kontoeröffnung wirksam war, berichtet focus.de.
Anfang 2024 sorgten anhaltende IT-Probleme und fehlende Zugriffe auf Konten für Unzufriedenheit bei Postbank-Kunden. Unter gewissen Umständen waren sogar 1000 Euro an Entschädigung drin. (mke)
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