Reisewarnung für das Urlaubsziel: Anwalt klärt über kostenlose Stornierung auf
VonConstanze Julita
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Das Auswärtige Amt hat mehrere Reisewarnungen ausgesprochen. Doch was passiert in diesem Fall mit dem geplanten Urlaub? Ein Anwalt klärt auf und verrät Tricks.
Hamm - Bereits Wochen vorher fiebern zahlreiche Reisende auf ihren wohlverdienten Urlaub hin. Neben einer gut gepackten Reiseapotheke und passender Kleidung spielt auch das Reiseziel eine wichtige Rolle. Doch was passiert, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung oder Teilreisewarnung für die Urlaubsregion erteilt? Seit dem 3. Juli ist das unter anderem der Fall für Ägypten. Gegenüber wa.de erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens, was Urlauber dann beachten müssen.
Reisende können bei Reisewarnung Urlaub kostenlos stornieren
Zahlreiche deutsche Urlauber buchen besonders für Ägypten eine Pauschalreise. Doch steht der langersehnte Sommerurlaub aufgrund der Teilreisewarnung nun auf der Kippe? Auf Nachfrage von wa.de sagt Rechtsanwalt Arndt Kempgens: „Wenn bei einer Pauschalreise am Urlaubsort oder in unmittelbarer Umgebung die Lage so gefährlich ist, dass die Reise erheblich beeinträchtigt wäre, können Reisende unabhängig von den Stornierungsbedingungen kostenlos stornieren“. Somit erhalten Urlauber ihr Geld vollständig zurück. In diesem Zusammenhang kann eine Reisewarnung ein wichtiges Argument für die Geldrückerstattung sein.
Sofern eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wird und sich die Urlauber bereits im Zielland befinden, muss der Veranstalter der Pauschalreise die Betroffenen unterstützen. Der Veranstlater ist verpflichtet, für eine – frühere – Heimreise zu sorgen, sofern erhebliche Gefahren drohen, erklärt Kempgens.
Trotz Reisewarnung in den Urlaub fahren? Das ist zu beachten
Da Reisewarnungen kein juristisches Ausreiseverbot darstellen, sei es laut Kempgens dennoch möglich, den Urlaub anzutreten: „Solange der Veranstalter nicht von sich aus die Reißleine zieht und die Reise – gegen Rückerstattung des Reisepreises – absagt“.
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Im Zuge dessen stellen sich sicherlich viele die Frage, ob man vor Ort trotzdem abgesichert ist? Dazu heißt es beispielsweise auf dem Portal reiseversicherung.com, dass Reisende dann auf eigene Verantwortung den Urlaub antreten. Somit kann das Auswärtige Amt meist keine direkte konsularische Hilfe für deutsche Staatsangehörige bieten. Außerdem gelten manche Reisekrankenversicherungen nicht mehr. Dies sollte unbedingt vor Reiseantritt mit der jeweiligen Versicherung abgesprochen werden.