Renten-Kürzungen für über 750.000 Hinterbliebene: Was jetzt auf sie zukommt
VonJuliane Reyle
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Rund 750.000 Menschen in Deutschland müssen aktuell mit einer spürbaren Kürzung ihrer Witwen- oder Witwerrente leben – das macht mehrere hundert Euro monatlich aus.
In Deutschland beziehen rund sechs Millionen Menschen eine Hinterbliebenenrente, darunter Witwen, Witwer und Erziehungsrentner. Eine Kürzung trifft jedoch gezielt diejenigen, deren eigene Einkünfte wie Erwerbseinkommen oder eine Betriebsrente den Freibetrag übersteigen. Bei ihnen schlägt die gesetzliche Einkommensanrechnung voll zu, wie Bürger & Geld berichtet. Was macht die Kürzung der Rente genau aus?
So funktioniert die Kürzung bei der Hinterbliebenenrente
Die Ursache für die Kürzung von rund 750.000 Witwer- und Witwenrenten ist die Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI: Überschreitet das eigene Nettoeinkommen den aktuellen Freibetrag von 1077 Euro pro Monat (ab Juli 2025), werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Hinterbliebenenrente abgezogen, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Im Schnitt verlieren Betroffene rund 208 Euro Monat, was im Jahr knapp 2500 Euro ausmacht, wie Gegen-Hartz.de erklärt.
Beispiel: Wer 1.300 Euro eigene Altersrente erhält, liegt 223 Euro über dem Freibetrag – davon werden also 89,20 Euro (40 Prozent) von der Witwenrente abgezogen.
Wer hat Anspruch auf Witer- oder Witwenrente?
Der Anspruch auf Witwenrente beginnt grundsätzlich direkt nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Es kommt nur darauf an, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat (oder bereits selbst Rentner war) und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat, wie der VDK erklärt.
Der Freibetrag steigt aber für jedes kindergeldberechtigte Kind um weitere 220,19 Euro, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Doch nicht in jedem Fall steht Ehepartnern die Hinterbliebenenrente zu, statt Witwenrente gibt es dann kein Geld.
Wer ist von der Kürzung bei der Witwenrente besonders betroffen?
Die Einbußen treffen vor allem erwerbstätige Hinterbliebene sowie Personen mit betrieblicher Altersversorgung. Wie rentenbescheid24 erklärt, überschreiten durch die Einbeziehung des Rentenzuschlags ab Dezember 2025 noch mehr Betroffene die Freibetragsgrenze und rutschen in die Kürzung.
Betroffene sollten den Rentenbescheid genau prüfen, insbesondere bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und der Freibeträge. Eine Beratung, zum Beispiel durch Rentenberater, Sozialverbände oder die Deutsche Rentenversicherung, kann dabei helfen, die Kürzung zu überprüfen.
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Immer wieder werden Anpassungen der Freibeträge gefordert, um den Hinzuverdienst zu erleichtern und die Altersarmut bei Hinterbliebenen abzumildern. Ob und wann es zu einer Reform kommen wird, bleibt offen. Mit jeder weiteren Rentenkürzung für Betroffene wächst jedoch der politische Druck, wie Gegen-Hartz.de erklärt. Ein bekam eine Rentnerin eine überhöhte Rente, doch die Behörde machte eine Rückgorderung von 60.000.