Zwischen Zusatzverdienst und Altersvorsorge

Rentenansprüche im Minijob: Chancen nutzen und Risiken vermeiden

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Ein Minijob bringt heute kaum Rentenplus, doch er kann entscheidend sein, wenn es darum geht, Wartezeiten zu erfüllen und Ansprüche auf wichtige Sozialleistungen zu sichern.

Rund sieben Millionen Deutsche arbeiten in einem Minijob. Kaum ein Arbeitsmodell ist so verbreitet und so unterschätzt. Denn hinter den 556-Euro-Jobs steckt weit mehr, als nur ein kleiner Zuverdienst: Es geht um die Rente. Und die Entscheidung, ob Beiträge gezahlt oder gespart werden, hat Folgen, die man oft erst Jahre später bemerkt.

Minijobs gelten als unkomplizierter Nebenverdienst, doch die Beiträge zur Rentenversicherung entscheiden über wichtige Ansprüche im Alter.

Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Wer bis zu 556 Euro im Monat verdient, zahlt selbst 3,6 Prozent vom Gehalt in die Rentenkasse. Den größeren Teil übernimmt laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) der Arbeitgeber mit 15 Prozent. Beispiel: Bei 556 Euro Monatsverdienst sind das rund 20 Euro vom Arbeitnehmer und gut 83 Euro vom Arbeitgeber.

Pflichtbeitrag oder Befreiung: Warum Minijob-Zeiten mehr zählen als ein paar Euro Rente

Minijobber können sich von der Pflicht allerdings befreien lassen. Über 80 Prozent tun das, weil es das Nettoeinkommen erhöht. Doch der Haken ist, dass ohne Pflichtbeiträge wichtige Anrechnungszeiten fehlen. Das betrifft nicht nur die Höhe der späteren Altersrente, sondern auch Leistungen wie Reha oder eine Erwerbsminderungsrente. „Wer sich befreien lässt, verzichtet freiwillig auf wichtige Ansprüche“, so die DRV.

Rein finanziell betrachtet wirken die Beiträge zunächst unscheinbar. Ein ganzes Jahr im Minijob mit vollem Rentenbeitrag erhöht die spätere Rente derzeit nur um etwa 5,20 Euro im Monat. Auf den ersten Blick ist das kaum der Rede wert. Doch der eigentliche Wert liegt nicht in der Summe, sondern in der Tatsache, dass diese Zeit vollständig als Pflichtbeitragszeit angerechnet wird. Und genau diese Zeiten sind entscheidend, um die vorgeschriebenen Wartezeiten zu erfüllen – sei es für die reguläre Altersrente, die Grundrente oder auch für eine vorzeitige Altersrente, so heißt es weiter.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Minijobs im Privathaushalt: Höhere Eigenbeiträge, aber wichtiger Schutz für die Rente

Wer in einem Privathaushalt arbeitet – etwa beim Putzen oder im Garten – muss deutlich höhere Rentenbeiträge leisten. Denn hier übernimmt der Arbeitgeber lediglich fünf Prozent, während der Arbeitnehmer selbst 13,6 Prozent zahlt, erklärt die Minijob-Zentrale. Trotz dieser Belastung bleibt der Kern gleich: Nur wer einzahlt, erwirbt auch echte Rentenansprüche. Dabei geht es nicht allein um die Frage, wie stark die spätere Altersrente steigt.

Entscheidend ist vielmehr, dass durch die Pflichtbeiträge wichtige Versicherungszeiten entstehen, die für Ansprüche auf Rente oder Reha-Leistungen notwendig sind. Wer also nur den kurzfristigen Nettolohn im Blick hat, spart zwar ein paar Euro im Monat, riskiert aber langfristig Lücken im Rentenverlauf. Wer weiterdenkt, erkennt: Die Pflichtbeiträge im Minijob sind das Fundament für eine stabile Altersvorsorge. echo24.de hat bereits berichtet, wie viel Rente Rentner bekommen können, wenn sie ihr ganzes Leben lang nur in einem Minijob gearbeitet haben.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Bihlmayer

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