Rentenansprüche im Minijob: Chancen nutzen und Risiken vermeiden
VonMilea Erzinger
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Ein Minijob bringt heute kaum Rentenplus, doch er kann entscheidend sein, wenn es darum geht, Wartezeiten zu erfüllen und Ansprüche auf wichtige Sozialleistungen zu sichern.
Rund sieben Millionen Deutsche arbeiten in einem Minijob. Kaum ein Arbeitsmodell ist so verbreitet und so unterschätzt. Denn hinter den 556-Euro-Jobs steckt weit mehr, als nur ein kleiner Zuverdienst: Es geht um die Rente. Und die Entscheidung, ob Beiträge gezahlt oder gespart werden, hat Folgen, die man oft erst Jahre später bemerkt.
Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Wer bis zu 556 Euro im Monat verdient, zahlt selbst 3,6 Prozent vom Gehalt in die Rentenkasse. Den größeren Teil übernimmt laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) der Arbeitgeber mit 15 Prozent. Beispiel: Bei 556 Euro Monatsverdienst sind das rund 20 Euro vom Arbeitnehmer und gut 83 Euro vom Arbeitgeber.
Pflichtbeitrag oder Befreiung: Warum Minijob-Zeiten mehr zählen als ein paar Euro Rente
Minijobber können sich von der Pflicht allerdings befreien lassen. Über 80 Prozent tun das, weil es das Nettoeinkommen erhöht. Doch der Haken ist, dass ohne Pflichtbeiträge wichtige Anrechnungszeiten fehlen. Das betrifft nicht nur die Höhe der späteren Altersrente, sondern auch Leistungen wie Reha oder eine Erwerbsminderungsrente. „Wer sich befreien lässt, verzichtet freiwillig auf wichtige Ansprüche“, so die DRV.
Rein finanziell betrachtet wirken die Beiträge zunächst unscheinbar. Ein ganzes Jahr im Minijob mit vollem Rentenbeitrag erhöht die spätere Rente derzeit nur um etwa 5,20 Euro im Monat. Auf den ersten Blick ist das kaum der Rede wert. Doch der eigentliche Wert liegt nicht in der Summe, sondern in der Tatsache, dass diese Zeit vollständig als Pflichtbeitragszeit angerechnet wird. Und genau diese Zeiten sind entscheidend, um die vorgeschriebenen Wartezeiten zu erfüllen – sei es für die reguläre Altersrente, die Grundrente oder auch für eine vorzeitige Altersrente, so heißt es weiter.
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Minijobs im Privathaushalt: Höhere Eigenbeiträge, aber wichtiger Schutz für die Rente
Wer in einem Privathaushalt arbeitet – etwa beim Putzen oder im Garten – muss deutlich höhere Rentenbeiträge leisten. Denn hier übernimmt der Arbeitgeber lediglich fünf Prozent, während der Arbeitnehmer selbst 13,6 Prozent zahlt, erklärt die Minijob-Zentrale. Trotz dieser Belastung bleibt der Kern gleich: Nur wer einzahlt, erwirbt auch echte Rentenansprüche. Dabei geht es nicht allein um die Frage, wie stark die spätere Altersrente steigt.
Entscheidend ist vielmehr, dass durch die Pflichtbeiträge wichtige Versicherungszeiten entstehen, die für Ansprüche auf Rente oder Reha-Leistungen notwendig sind. Wer also nur den kurzfristigen Nettolohn im Blick hat, spart zwar ein paar Euro im Monat, riskiert aber langfristig Lücken im Rentenverlauf. Wer weiterdenkt, erkennt: Die Pflichtbeiträge im Minijob sind das Fundament für eine stabile Altersvorsorge. echo24.de hat bereits berichtet, wie viel Rente Rentner bekommen können, wenn sie ihr ganzes Leben lang nur in einem Minijob gearbeitet haben.