VonLisa Kleinschließen
Wer arbeitslos ist, kann gegebenenfalls trotzdem Entgeltpunkte für die Rente sammeln. Das hängt von dem Anspruch auf Arbeitslosengeld ab.
Es betrifft doch mehr Menschen als viele meinen. Statistiken zeigen, dass die meisten Menschen im Laufe ihres Lebens irgendwann mal mit der Arbeitslosigkeit konfrontiert sind – wenn auch nur für einen kurzen Zeitraum. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die aktuelle Lebenssituation, sondern auch Folgen für die Rente.
Doch es gibt gute Nachrichten: Trotz Arbeitslosigkeit können Rentenpunkte gesammelt werden – zwar nicht in voller Höhe, aber immerhin einige Prozente gibt es.
Rentenpunkte trotz Arbeitslosigkeit: So viel kann trotzdem gesammelt werden
Wer arbeitslos ist, hat verschiedene Möglichkeiten, um über die Runden zu kommen. „Wird Arbeitslosengeld 1 gezahlt, übernimmt die Arbeitsagentur in der Regel auch Rentenbeiträge“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Allerdings werden die Rentenbeiträge nicht in voller Höhe gezahlt.
Was ist Arbeitslosengeld 1?
Arbeitslosengeld I (kurz ALG I) ist eine Versicherungsleistung. Nur wer vorher eingezahlt hat, bekommt Geld. Für die Leistung muss sich arbeitslos gemeldet werden. Arbeitssuchende müssen einer Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden pro Woche nachgehen können. Außerdem muss laut Bundesagentur für Arbeit die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt sein. Das ist in der Regel der Fall, wenn jemand in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert war. echo24.de erklärt, wer wie viel Arbeitslosengeld in Deutschland bekommt und wie lange.
„Die Beiträge werden auf Grundlage von 80 Prozent des der Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegenden Arbeitsentgelts gezahlt“, erklärt die DRV zur Anrechnung für die Rente weiter. Andreas Irion vom Bundesverband der Rentenberater erklärt gegenüber der dpa an einem fiktiven Rechenbeispiel: „80 Prozent von ehemals 5000 Euro Monatsgehalt sind 4000 Euro oder 48.000 Euro im Jahr. Das entspräche aktuell nicht ganz einem Rentenpunkt, um den sich Ihr Rentenspruch erhöhen würde.“
Der Wert eines Rentenpunktes wird jährlich neu berechnet. Um 2025 einen Rentenpunkt zu sammeln, ist ein Bruttojahresgehalt von 50.493 Euro nötig. Die gesammelten Entgeltpunkte beeinflussen die Rentenhöhe maßgeblich. Ein geringeres Entgelt drückt die Punkte nach unten.
Doch Achtung: Das alles gilt nur für Menschen, die Arbeitslosengeld 1 beziehen. Bürgergeldbezieher erhalten keine Rentenpunkte. „Beim Arbeitslosengeld 2, das sich dem Arbeitslosengeld anschließt, gibt es den Rentenanspruch nicht“, stellt die Deutsche Rentenversicherung klar.
Arbeitslos melden ist wichtig für den Rentenanspruch – jeder Monat zählt
Dennoch sollte sich arbeitslos gemeldet werden, auch wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht. „Diese Zeit ist aber ebenso wie die Zeit des Arbeitslosengeldes 1 für die Mindestversicherungszeiten wichtig. Außerdem haben Arbeitslose auch Anspruch auf Reha-Leistungen, die möglicherweise beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt helfen können“, erklärt die DRV.
Solche Zeiten sind gegebenenfalls „Anrechnungszeiten ohne Bewertung“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung. Anrechnungszeiten ohne Bewertung sorgen zwar nicht für eine höhere Rente, sind aber wichtig für den Erwerb eines Rentenanspruchs. Das kann vor allem von Vorteil für das Erreichen der Mindestversicherungszeit für langjährige Versicherte sein. Alle Anrechnungszeiten zählen bei der 35-jährigen Wartezeit mit.
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