VonVivian Wergschließen
Nudeln erfreuen sich großer Beliebtheit. Aber aktuell wird vor einer Sorte gewarnt – der Rückruf betrifft etliche Händler.
Kassel – Nudeln sind wohl eines der unkompliziertesten Lebensmittel überhaupt. Sie sind schnell zubereitet, man kann sie gut auf Vorrat lagern und viel wichtiger noch: sie schmecken der ganzen Familie. In Supermärkten können Kunden aus einer großen Vielfalt an Nudeln wählen.
Bei einer Nudel-Sorte ist aktuell jedoch Vorsicht geboten. Denn wie der bayerische Nudelhersteller Bernbacher über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, werden „Die Guten“ Buchstaben-Nudeln in der 2 x 125 Gramm-Packung zurückgerufen. Grund für die Maßnahme ist eine mögliche Schimmelgefahr. Auch Öko-Test stellte Spaghetti zuletzt auf den Prüfstand.
Bei Rewe, Edeka, Kaufland und anderen im Verkauf: Hersteller muss Nudel-Sorte zurückrufen
Nach eigenen Angaben betreffe der Rückruf ausschließlich zwei Chargen: mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07.03.2026 und Losnummer L3055264, sowie dem Mindesthaltbarkeitsdatum 20.03.2026 und der Losnummer L3055490. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nudeln vereinzelt mit Schimmel belastet sind“, so der Hersteller. Dieser habe bereits reagiert und die Buchstaben-Nudeln aus dem Verkauf genommen.
Die Nudeln wurden deutschlandweit bei folgenden Läden verkauft:
Kunden, die das Produkt bereits gekauft haben, können dieses auch ohne Vorlage des Kassenbons in den jeweiligen Verkaufsstellen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Vor einiger Zeit musste auch ein Energy-Drink wegen Schimmelpilzen zurückgerufen werden.
Nudel-Rückruf: Alle Bundesländer betroffen
Nach derzeitigem Stand (10. Oktober) wurde das Produkt in allen Bundesländern verkauft. Die genauen Eckdaten des zurückgerufenen Produkts im Überblick:
| Hersteller | Josef Bernbacher & Sohn GmbH & Co. KG |
| Produkt | Die Guten Buchstaben Nudeln |
| Verpackungseinheit | 2 x 125 Gramm |
| Betroffenes MHD | 07.03.2026, 20.03.2026 |
| Los-Kennzeichnung | L3055264, L3055490 |
Vor Kurzem war auch Aldi wegen einer beliebten Pasta-Sauce von einer Rückruf-Aktion betroffen.
Schimmelpilz in Lebensmitteln – was Verbraucher wissen sollten
Es gibt viele Gründe für einen Rückruf. Schon bei einem Verdacht auf unsichere Lebensmittel müssen Unternehmen laut Verbraucherschützer diese sofort zurückrufen. Dabei sind die häufigste Ursache für Rückrufe nach Angaben des BVL mikrobiologische Verunreinigungen durch Keime, Viren, Pilze oder Bakterien. Kürzlich musste ein sofortiger Schoko-Rückruf bei Aldi gestartet werden – der Verzehr könnte gravieren Verletzungen auslösen.
Viele Schimmelpilze sind laut dem Bayreischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL Bayern) harmlos und führen ausschließlich zum Verderb der befallenen Lebensmittel. Doch es gibt es auch Arten, die in Lebensmitteln Giftstoffe, sogenannte „Mykotoxine“ bilden – diese können bei regelmäßiger Aufnahme das Erbgut schädigen und beispielsweise Krebs hervorrufen. Daher sollten Lebensmittel bei ersten Anzeichen von sichtbaren Schimmelbefall entsorgt werden. (vw)
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