Saft-Rückruf ausgeweitet: Weitere Bundesländer betroffen – Verzehr kann zu Erbrechen und Blutungen führen
VonFabian Hartmann
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Ein Saft-Produzent hat einen Rückruf für eines seiner Produkte gestartet. In diesem wurde ein Schimmelpilzgift nachgewiesen. Wie gefährlich ist das?
Update vom 8. Mai, 8.25 Uhr: Der bekannte Saft-Hersteller Dietz hat eines seiner Produkte aus dem Verkehr ziehen müssen. Im Birnensaft naturtrüb des Unternehmens wurde „bei einer aktuellen Untersuchung eine Überschreitung des Patulingehalts festgestellt“, hieß in einer Mitteilung der Erwin Dietz GmbH. Inzwischen wurde der Rückruf auf weitere Bundesländer ausgeweitet, wie das Portal lebensmittelwarnung.de angibt. Folgende Bundesländer sind von dem Saft-Rückruf betroffen (Stand: 8. Mai):
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Berlin
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Schleswig-Holstein
Saft-Rückruf in zahlreichen Bundesländern – alle Informationen zum betroffenen Produkt
Hier noch einmal alle wichtigen Daten zum Rückruf des Dietz-Birnensaftes im Überblick:
Produktname
Dietz Birnensaft naturtrüb (1 Liter)
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
04.06.2026
Artikelnummer
32125
EAN Code
4008486000138
Hersteller
Erwin Dietz GmbH
Der Hersteller betonte in seiner Rückruf-Mitteilung, dass "weitere MHDs sowie Dietz Produkte von dem Rückruf nicht betroffen sind“.
Saft-Hersteller muss einen trüben Birnensaft wegen Patulingehalt zurückrufen
Erstmeldung vom 6. Mai: Osterburken – Gefahren können überall im Alltag lauern und nicht selten sind sie auch in Lebensmitteln zu finden. Um gefährliche Gesundheitsrisiken zuvorzukommen, empfiehlt sich daher Vorsicht und ein Blick in aktuelle Rückrufe. Und von Letzterem gibt es nun einen neuen. Denn wie jetzt bekannt wurde, geht aktuell ein Gesundheitsrisiko vom Birnensaft eines bekannten Herstellers aus, sodass dieser einen Produktrückruf initiieren musste.
Beim betreffenden Produkt handelt es sich um den naturtrüben Birnensaft des Herstellers Dietz. Verkauft wurde dieser in 1-Liter-Flaschen aus Glas. Laut Produktrückruf und dem Online-Portal lebensmittelwarnung.deergab eine jüngst durchgeführte Untersuchung, dass der zulässigen Patulingehalt bei einer Einzelprobe überschritten wurde. Dies betrifft Safthersteller immer wieder, sodass betreffender Rückruf kein Einzelfall ist.
„Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes rufen wir daher die betroffene Ware zurück“, heißt es in der Mittelung des Herstellers. Der Verzehr des Produkts in haushaltsüblichen Mengen ist nach aktuellem Kenntnisstand zwar „gesundheitlich unbedenklich“, sodass der Rückruf „rein vorsorglich“ erfolgt. Kunden, die das Produkt erworben haben, werden gebeten, die betroffenen Produkte nicht mehr zu verzehren und an die Verkaufsstellen zurückzubringen. Der Kaufpreis werde erstattet.
Patulin ist nicht krebserregend, kann jedoch bedenkliche Gesundheitsfolgen nach sich ziehen
Patulin ist ein sekundäres Stoffwechselprodukt (Mykotoxin), gebildet wird es von Schimmelpilzen der Gattung Aspergillus- und Penicillium, informiert das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Patulin kommt als Verunreinigung häufig in verschimmeltem Obst und Gemüse vor – häufig betroffen sind etwa Äpfel, doch wie der aktuelle Produktrückruf zeigt, können auch Birnen bei Überreife Patulin bilden.
Patulin wurde vom SCF (Scientific Committee on Food) als genotoxisch, nicht jedoch als krebserzeugend eingestuft, informiert das LAVES weiter. Das Toxin gilt als Nervengift und kann bei übermäßiger Aufnahme zu Erbrechen und Verdauungsstörungen führen. In gravierenden Fällen sind Magenschleimhautentzündungen, einschließlich Blutungen möglich. Auch kann es in einigen Fällen auch zu Blutungen in Niere, Milz oder Leber kommen.
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Diese Vorgaben bezüglich des Patulin-Gehalts in Lebensmitteln gelten EU-weit
Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer unannehmbaren Belastung zu schützen, sind auf EU-Ebene in der Verordnung zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (VO(EG) Nr. 1881/2006) Höchstgehalte für Patulin festgelegt.
Im Rahmen dieser Verordnung beträgt der zulässige Höchstgehalt für Patulin in Fruchtsäften und Spirituosen 50 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg). Für feste Apfelerzeugnisse, zum Beispiel getrocknete Apfelringe oder Apfelmus gilt ein Höchstgehalt von 25 µg/kg. Produkte für Säuglinge und Kleinkinder sind mit einem Höchstgehalt von 10 μg/kg reglementiert.
Da sich Schimmel in warmer Umgebung besser entwickelt, sollten Äpfel und Birnen nach der Ernte möglichst schnell auf unter 5 °C abgekühlt werden, rät das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL Bayern). Zudem wird eine Lagerung bei kontrollierter Atmosphäre unter ULO-Bedingungen (ultra-low oxygen – unter 1,8 % Sauerstoff) sowohl für das Obst, als auch für dessen Saft empfohlen, bis dieser weiterverarbeitet wird. (fh)