Selbstständige sollen in gesetzliche Rente einzahlen – Sozialverbände kritisieren Schlupfloch
VonCarmen Mörwald
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Bjarne Kommnick
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Die Regierung plant eine Reform der Rentenversicherung: Selbstständige sollen einzahlen. Sozialverbände begrüßen den Vorschlag. Doch es gibt auch Kritik.
München – Die Pläne der neuen Bundesregierung zur Reform des Rentensystems sehen vor, dass künftig auch Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Stabilisierung der Rentenkasse, wie Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kürzlich in einem Interview mit der Funke Mediengruppe erläuterte. Zwei führende Sozialverbände haben diese Pläne gegenüber IPPEN.MEDIA eingeordnet.
Sozialverband VdK begrüßt Regierungspläne zur Rentenreform: „Wäre ein wichtiger Schritt“
„Wir müssen mehr Leute an der Finanzierung der Rentenversicherung beteiligen“, betonte Bas. In dieser Hinsicht sei sie „nicht flexibel“. Die Ministerin plant, nicht nur Selbstständige, sondern auch Beamte und Abgeordnete in die Rentenversicherung einzubeziehen, um die Einnahmen zu erhöhen. Eine von der schwarz-roten Koalition vereinbarte Rentenkommission soll die genaue Ausgestaltung beraten und zügig ins Leben gerufen werden.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, äußerte sich gegenüber IPPEN.MEDIA: „Es wäre ein wichtiger Schritt, dass Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Wir wissen aus vielen Studien, dass zu viele gerade junge Solo-Selbstständige nicht ausreichend fürs Alter vorsorgen und dass zu viele Ältere überproportional von Altersarmut betroffen sind.“
Viele Erwerbsbiografien wechseln heute häufig zwischen Selbständigkeit, Arbeitslosigkeit und abhängiger Beschäftigung. „Gerade für diese Gruppe ist eine einheitliche und durchgängige Versicherung wichtig, damit sie – gerade wenn Menschen im Alter krank werden – die weit über die Alterssicherung hinausgehenden Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung wie eine vorgezogene Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente, eine Reha oder eine Witwenrente nicht verlieren“, erklärt die Expertin.
Rentenreform für Selbstständige bietet Schlupfloch: „Halten nichts von Opt-out-Möglichkeiten“
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland SoVD, äußerte sich ebenfalls gegenüber IPPEN.MEDIA: „Das ist ein absolut richtiger und überfälliger Vorstoß. Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein solides, gerechtes und bewährtes System, das auf Solidarität und Umlagefinanzierung basiert. Wer Altersarmut unter Selbstständigen wirksam vorbeugen will, muss sie verpflichtend in dieses System einbeziehen.“
Trotzdem bieten die Regierungspläne ein Schlupfloch. Laut Koalitionsvertrag sollen für Selbstständige „andere Formen der Altersvorsorge“ möglich bleiben. „Wir halten nichts von diesen sogenannten Opt-out-Möglichkeiten“, kritisiert Bentele.
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Die gesetzliche Rentenversicherung bietet im Vergleich zu vielen Privatversicherungen Zugang zu Reha-Maßnahmen und senkt das Risiko der Erwerbsminderung. „Die gesetzliche Rente ermöglicht – entgegen der vielen Unkenrufe – eine verlässliche Planung für das Alterseinkommen und ist eben nicht vom Kapitalmarkt abhängig.“ Viele private Versicherungsprodukte können dieses umfassende Angebot nicht bieten.
Sozialverbände einig: Gesetzliche Rentenversicherung ist „Wahl Nummer eins für alle Selbstständigen“
Engelmeier vom SoVD teilt diese Ansicht: „Aus Sicht des SoVD ist die gesetzliche Rentenversicherung die Wahl Nummer eins für alle Selbständigen, so wie sie es auch für die abhängig Beschäftigten ist.“ Die Vorteile der gesetzlichen Rente überwiegen: „Sie ist zuverlässig, krisenfest und bietet weit mehr, als nur die Rente im Alter. Denn beispielsweise werden auch Reha-Maßnahmen über die DRV finanziert.“ Dennoch schwächelt auch die gesetzliche Rente in Deutschland.
Andere Vorsorgemodelle können laut Engelmeier nur ergänzend sein. „Wenn dies jedoch anders geplant ist, dann ist es wichtig, dass die ‚anderen Formen der Altersvorsorge‘ wirklich für die Altersabsicherung gedacht sind und nicht vorher – beispielsweise bei einer Insolvenz – aufgelöst werden müssen.“ (bk)