VonAdrian Kilbschließen
Maulwürfe gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den geschützten Arten. Wer ihnen Leid zufügt, kann sogar im Gefängnis landen. So können die Tiere legal verschwinden.
Der heimische Garten gilt für viele Mieter als kleines Paradies auf Erden. Wer glaubt, er hätte hier alle Freiheiten, hat aber falsch gedacht. Die Europäische Union untersagt das Anpflanzen bestimmter invasiver Gewächse, die eigentlich nicht aus Deutschland oder Europa stammen und einheimische Arten verdrängen. Beim Heckenschneiden können Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schnell teuer werden. Und wer sein dahingeschiedenes Haustier im Garten begraben möchte, kann das nur tun, wenn es eine gewisse Größe nicht überschreitet.
Hohes Bußgeld droht: Dieses Tier sollte nicht im Garten getötet werden
Andere lebende Tiere will man dagegen auf der heimischen Grünfläche oder darunter im Erdreich nicht dulden. Allzu gewaltsam sollten Mieter trotzdem nicht gegen sie vorgehen – zumindest dann nicht, wenn es sich um ein bestimmtes Säugetier handelt.
Wer einen Maulwurf fängt, verletzt oder tötet oder deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört, muss nach dem „Bußgeldkatalog“ mit einer hohen Strafe rechnen. Das Tier ist eine durch §44 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützte Art und erfüllt einige wichtige biologische Funktionen.
Maulwurf erfüllt wichtige biologische Funktionen – sein Vergiften steht streng unter Strafe
Der Schädlingsbekämpfer ernährt sich von Tieren, welche die Pflanzen angreifen und isst gerne Insekten, Würmern und Schnecken. Mit seinen Gängen sorgt er für einen gesunden, gut durchlüfteten Boden, womit er auch die Sauerstoffversorgung der Wurzeln fördert, erklärt der „Bußgeldkatalog“. Zudem lassen sich Wühlmäuse gerne in den verlassenen Gängen nieder.
Der Maulwurf ist also ein nützlicher Helfer im Garten. Wer sich dennoch dafür entscheidet, ihn zu vergiften oder eine Lebendfalle aufzustellen, dem droht ein hohes Bußgeld, was je nach Bundesland variiert. Während der Maulwurf-Feind im Saarland „nur“ bis zu 10.000 Euro Strafe zahlen muss, sind es in Baden-Württemberg und den meisten anderen Bundesländern bis zu 50.000 Euro. In Brandenburg kann sogar für derartige Vergehen eine Strafe von bis zu 65.000 Euro verhängt werden.
Wer das mit Maulwürfen macht, dem droht eine Gefängnisstrafe – wie sich Tiere vertreiben lassen
Auch wer die Maulwurfjungen tötet oder verletzt, muss sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz auf ein Strafverfahren und in der Folge das Zahlen einer hohen Geldbuße einstellen. Wer die Maulwürfe zudem verkauft oder sie in großen Mengen umbringt, landet eventuell hinter Gittern. In dem Fall ist nämlich eine Freiheitsstrafe möglich, schreibt der „Bußgeldkatalog“ weiter.
Wer den Maulwurf loswerden will, hat eine legale Option: Er darf das Säugetier vertreiben. Laut dem gemeinnützigen Verein „BUND Naturschutz in Bayern e.V.“ lassen sich die Tiere in die Flucht schlagen, wenn man Köpfe von toten Heringen in deren Gänge legt oder stark riechende Jauche aus Holunderblättern in darin gießt.
Nach Angaben des Umweltbundesamtes ist es generell erlaubt, Lärm, Gerüche oder Erschütterungen zu verwenden, um den Maulwurf loszuwerden. Das sei deswegen erfolgversprechend, weil die Tiere sehr gut riechen, hören und einen sehr sensiblen Tastsinn haben.
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