Gesetzentwurf verabschiedet

Vorsicht bei Verkehrsverstößen in der Schweiz: Bußgelder können in Deutschland leichter einkassiert werden

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Einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz konnten deutsche Autofahrer bislang teilweise ignorieren. Doch damit ist aufgrund eines Gesetzentwurfs nun bald Schluss.

Im Vergleich zu Deutschland werden in anderen Ländern Verkehrssünder oft deutlich härter bestraft. In Dänemark beispielsweise gibt es das sogenannte „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz: Bei extremen Vergehen kann die Polizei Autos beschlagnahmen und sogar versteigern. Und in Italien ist eine drastische Erhöhung der Bußgelder in Planung: Für Handy-Nutzung am Steuer können dort dann bis zu 1.700 Euro fällig werden. Wer in diesen Ländern erwischt wird, sollte – nach gründlicher Prüfung – das Bußgeld bezahlen. Denn weil es sich um EU-Länder handelt, kann es auch in Deutschland eingetrieben werden. Bei Bußgeldern in der Schweiz war das bislang nicht so – doch das ändert sich bald.

Verkehrsverstöße in der Schweiz: Bisher konnten Deutsche Bußgeldbescheide oft aussitzen

Wer in der Schweiz geblitzt oder beim Falschparken erwischt wurde, konnte die Bezahlung des Bußgelds bislang aussitzen – weil Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern hierzulande nicht vollstreckt werden können. Nur bei einer eventuellen Wiedereinreise mussten säumige Verkehrssünder dann mit einigen Unannehmlichkeiten rechnen. Sofern man nicht wieder in die Schweiz reiste, war jedoch kaum etwas befürchten. Doch nun hat der Bundestag laut einem Bericht der dpa einen Gesetzentwurf zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit der Schweiz verabschiedet, der dies künftig ändert.

Bußgeldbescheide aus der Schweiz können in Deutschland bald leichter eingetrieben werden. (Symbolbild)

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Hohe Bußgelder: In der Schweiz werden für Verkehrsverstöße deutlich höhere Beträge fällig als hierzulande

Noch ist nicht klar, wann genau das neue Gesetz in Kraft tritt. Einen Strafzettel aus der Schweiz sollte man dennoch künftig besser bezahlen – natürlich nach eingehender Prüfung. Denn bald können die Bußgelder aus der Schweiz auch hierzulande vollstreckt werden. Und Geldbußen für Verkehrsverstöße können in der Schweiz deutlich höher ausfallen als in Deutschland. Laut bussgeldkatalog.org kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 11 und 15 km/h zwischen 120 und 250 Schweizer Franken kosten – umgerechnet zwischen rund 127 und 264 Euro (Stand Ende Oktober 2023). In Deutschland werden dafür höchstens 50 Euro fällig. Die Vollstreckungsmöglichkeiten gelten auch umgekehrt, wie der ADAC betont. Heißt: Auch Schweizer, die in Deutschland Verkehrsverstöße begehen, kommen um eine Bezahlung nicht mehr herum.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Nicht nur im Ausland ist es übrigens wichtig, seinen Strafzettel einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Immer wieder verteilen Betrüger Fake-Knöllchen, wie kürzlich ein 42-Jähriger in Berlin. Manche gefälschten Strafzettel sind allerdings nicht allzu schwer zu erkennen: Über in Berlin verteilte, relativ plump gefälschte Strafzettel, wurde im Netz herzlich gelacht.

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