Dreiste Masche

Abzocker verteilt Fake-Knöllchen auf Supermarktparkplatz – worauf Autofahrer achten sollten

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Ein Knöllchen ist immer ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es, wenn es gar nicht echt ist und von einem Betrüger stammt. So geschehen nun in Leipzig.

Die Suche nach einem Parkplatz kann gerade in Großstädten schnell zu einer langwierigen und anstrengenden Angelegenheit werden. Seine Nerven schonen, kann man beispielsweise, wenn man eine Park-and-Ride-Anlage nutzt – aber nicht in jedem Fall ist natürlich eine solche Möglichkeit gegeben. Generell sollte man beim Parken aber vorsichtig sein, um keinen Bußgeldbescheid zu bekommen: Auch bei einem kaputten Parkscheinautomaten muss man sich bestimmte Regeln halten. Teuer kann es auch werden, wenn man einen Supermarktparkplatz illegal nutzt. Doch was, wenn das Knöllchen gar nicht echt ist?

Mit Thermodrucker unterwegs: 42-Jähriger verteilt Fake-Knöllchen

In Leipzig ist ein 42-Jähriger über Supermarktparkplätze gezogen und hat dort Knöllchen verteilt, wie Bild.de berichtet. Zu diesem Zweck legte er sich extra einen Thermodrucker zu. Das Bußgeld auf den selbst gedruckten Knöllchen für vergessene Parkscheiben sollte auf sein Konto überwiesen werden. Laut dem Bericht wurde der Mann aber von einem Polizisten erwischt und nun von einem Gericht zu einer Geldstrafe sowie der Rückzahlung des erbeuteten Geldes verurteilt.

In Leipzig hat ein Mann Fake-Knöllchen verteilt – nun wurde er verurteilt. (Symbolbild)

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Grundsätzlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man auf Supermarktplätzen durchaus Strafzettel von privaten Unternehmen bekommen kann – denn die Grundstücke sind in Privatbesitz. Und wer hier ein Knöllchen erhält, sollte generell vorsichtig sein, denn immer wieder werden auf solchen Privatparkplätzen auch überteuerte Abschleppkosten in Rechnung gestellt.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Strafzettel immer ganz genau anschauen, um nicht auf Fälschungen hereinzufallen

Um das Risiko zu minimieren, auf ein Fake-Knöllchen hereinzufallen, sollte man sich den Strafzettel ganz genau anschauen. Laut dem Verbraucherportal biallo.de können beispielsweise Rechtschreibfehler und ungelenke Formulierungen auf eine Fälschung hindeuten. Sollte man der Meinung sein, dass es sich möglicherweise um eine Fälschung handeln könnte, rät das Portal beim Aussteller des Strafzettels – sprich dem entsprechenden Dienstleister, der Stadt oder der Polizei – nachzufragen.

Die Knöllchen-Abzocke in Leipzig ist nicht die erste ihrer Art: Immer wieder kommen ähnliche Fälle vor, wie etwa vor einiger Zeit in Berlin. Dort fanden Autobesitzer nachgemachte Ausdrucke über ein Verwarnungsgeld an ihren Fahrzeugen. Offenbar war sogar eine Person in einer Jacke mit dem Aufdruck „Ordnungsamt“ unterwegs, die direkt Bargeld kassierte. Das zuständige Ordnungsamt veröffentlichte daraufhin die korrekte Bankverbindung und wies darauf hin, dass die eingesetzten Mitarbeiter grundsätzlich kein Bargeld annehmen würden.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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