BP-Prognose

Wasserstoff: Studie gibt der Antriebstechnik im Pkw keine Chance

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Immer wieder wird Wasserstoff als Auto-Antrieb der Zukunft genannt. Eine Studie gibt der Technik im Pkw allerdings keine Chance.

Im Moment sieht alles so aus, als ob am batterieelektrisch angetriebenen Auto kein Weg vorbeiführt. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat das gerade erst noch einmal bekräftigt: Man setze „ganz klar“ auf E-Mobilität. Zahlreiche Hersteller haben bereits den Ausstieg aus der Verbrenner-Entwicklung verkündet – wie beispielsweise Audi. Doch neben synthetischen Kraftstoffen setzen einige nach wie vor Hoffnungen auf den Durchbruch der Wasserstoff-Technologie in Pkw. Nur: Kommt der noch? Eine Studie gibt Wasserstoffautos keine Zukunftschancen.

Studie des Ölriesen BP: Keine Chance für das Wasserstoffauto

Laut einer Prognose des Ölriesen BP wird der Anteil von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen sowohl im Jahr 2035 als auch in einem etwas weiteren Horizont bis 2050 keine nennenswerte Rolle spielen. Als Hauptenergieträger für „leichte Fahrzeuge“ werde Elektrizität Erdölprodukte ablösen. Der Studie zufolge werde der Anteil an E-Autos bis 2050 auf 70 Prozent steigen – fast der komplette Rest werde von Öl- beziehungsweise Gasprodukten angetrieben. Chancen für den Wasserstoffantrieb sieht die Untersuchung dagegen bei „schweren Fahrzeugen“ – sprich: Lkw – oder auch in der Schifffahrt.

Eine BP-Studie gibt dem Wasserstoffantrieb in Pkw bis 2050 keine Chance. (Symbolbild)

Skepsis gegenüber Wasserstoff-Technik: Wenig Tankstellen, hohe Preise

Unter den Lesern von 24auto.de ist in einer Facebook-Umfrage die Begeisterung für Wasserstoff-Pkw ebenfalls eher gedämpft. In erster Linie hat die Ablehnung den Kommentaren zufolge mit dem hohen Anschaffungspreis für die entsprechenden Fahrzeuge sowie dem hohen Preis für Wasserstoff zu tun. Aber auch mit einem zu dünnen H2-Tankstellennetz. „Solange es in Deutschland so wenige H2-Tankstellen gibt, lohnt es sich nicht mal, sich mit den sonstigen Vor- und Nachteilen des H2-Antriebs zu beschäftigen“, schreibt jemand. Ein anderer meint: „Da müsste ich 40 Kilometer zur nächsten Tankstelle fahren. Ich lade mein Auto aktuell auf dem Hof. Und doppelte Kosten pro Kilometer hätte ich auch noch.“

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Das renommierte Fraunhofer-Institut hatte bereits vor längerer Zeit durchblicken lassen, dass man in der Brennstoffzelle im Auto keine Zukunft sehe. Auch ein Branchenexperte hatte sich ähnlich zum Thema Brennstoffzelle geäußert. Allerdings teilen nicht alle diese Ansicht: BMW-Chef Oliver Zipse hatte vor nicht allzu langer Zeit erklärt, Wasserstoff werde in Zukunft, „das Angesagteste sein, was man fahren kann“. Er sehe in der Technik den nächsten Trend nach dem Elektroauto.

Rubriklistenbild: © Ole Spata/dpa

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