Leere Versprechungen von Tesla: Klage wegen „Autopilot“ nimmt erste Hürde
VonSebastian Oppenheimer
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Einst erklärte Elon Musk, Teslas würden bald autonom fahren. Ein US-Käufer klagte, weil er sich darauf verlassen habe – und kann nun einen ersten Erfolg verbuchen.
Für eine gewisse Zeit schien es so, als wäre Tesla den anderen Herstellern immer einen Schritt voraus. So wurden beispielsweise die riesigen Touchscreens in den Fahrzeugen der Marke von der Konkurrenz zunächst belächelt, später zog man eilig nach. Und auch mit dem „Autopilot“ fuhr das Unternehmen von Elon Musk – zumindest gefühlt – immer ein Stück voraus. Doch schon bald zeigte sich, dass bereits die Bezeichnung komplett in die Irre führt: Denn der Name suggeriert ein System, mithilfe dessen ein Fahrzeug quasi von selbst fahren kann – doch das ist mitnichten der Fall. Bis heute handelt es sich um Technik, die permanent vom Fahrer überwacht werden muss. Nun muss sich Tesla der Klage eines Autokäufers stellen, der dem Elektro-Vorreiter Falschinformationen über die Fähigkeit seiner Modelle zum autonomen Fahren vorwirft.
Übertriebene Ankündigungen: Kläger wirft Tesla falsche Versprechungen vor
Der Kläger verweist unter anderem auf Ankündigungen des Unternehmens aus dem Jahr 2016, dass neue Fahrzeuge die hierfür nötige technische Ausstattung haben würden. Zudem bezieht er sich auf Behauptungen von Firmenchef Elon Musk, der damals erzählte, bis Ende 2017 würde ein Tesla-Modell in der Lage sein, von der Westküste der USA bis an die Ostküste zu fahren, ohne dass man dabei auch nur einen Knopf drücken müsste. Der aktuelle Fall ist bei weitem nicht das erste Mal, dass Tesla wegen des „Autopilots“ juristischen Ärger hat.
Auch „Full Self-Driving“ bleibt ein Assistenzsystem, das überwacht werden muss
Richterin Rita Lin urteilte nun, der Kläger habe plausibel und detailliert dargestellt, dass er sich beim Kauf eines Tesla Model S im Januar 2017 auf diese Behauptungen verlassen habe. Er zahlte dabei auch mehrere tausend Dollar extra für die künftige Ausbaustufe von Teslas „Autopilot“-System mit dem Namen „Full Self-Driving“ (komplett selbstfahrend) – die einen Tesla aber auch heute noch nicht zu einem autonomen Auto macht. Zwar kann „Full Self-Driving“ inzwischen als fortgeschrittene „Autopilot“-Version von Fahrern in den USA getestet werden – allerdings handelt es sich weiterhin nur um ein Assistenzsystem, bei dem der Mensch am Steuer in der Verantwortung bleibt und jederzeit bereit sein muss, die Kontrolle zu übernehmen. Tesla hat den „FSD“-Namen mittlerweile mit dem Zusatz „supervised“ (beaufsichtigt) ergänzt.
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Kläger strebt Sammelklage an – der Druck auf Tesla könnte dadurch stark erhöht werden
Tesla wollte die Klage des Autokäufers ganz abweisen lassen, die Richterin strich jedoch nur einzelne Klagepunkte. Der Kläger strebt zugleich den Status einer Sammelklage an, was den Druck auf Tesla stark erhöhen könnte. Darüber soll später entschieden werden.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Der Kläger verweist auch darauf, dass Musk immer wieder vorausgesagt habe, Teslas würden bald autonom fahren können. Der Konzernchef räumte später ein, er sei mit seinen Versprechen zu selbstfahrenden Autos oft zu optimistisch gewesen. (Mit Material der dpa)