VonSophie Klußschließen
Ausgemergelte Straßenhunde und -katzen in fernen Ländern, gezeichnet von Entbehrung und Verletzungen – ein Blick in ihre Augen genügt, um das Herz zu erweichen. Doch darf man sie mit nach Hause nehmen?
Sie liegen unauffällig im Schatten oder betteln herzzerreißend um Futter: Streuner, die vor allem im Urlaub im Ausland oftmals in großen Zahlen unterwegs sind. Was manche genervt abtun, geht Tierfreunden an die Substanz. Vielen gelingt es dann nicht einmal mehr, ihren wohlverdienten Urlaub zu genießen. Denn bei ihnen dreht sich alles um die quälende Frage: Darf ich diesen armen Geschöpfen in der Heimat überhaupt ein neues Zuhause schenken? So eine Tierrettung im Ausland hat schließlich schon manche Leben für immer zum Positiven verändert.
Die tierlieben Instinkte eines Menschen rufen nach Rettung, aber ist es tatsächlich eine gute Idee, ein Tier aus fernen Gefilden mitzunehmen? Und wie verhält es sich erst, wenn exotische Arten im Spiel sind? Landtiere.de hat bei PETA nachgefragt, informiert über die rechtlichen Aspekte und erklärt, wie man diesen aufreibenden inneren Kampf lösen kann. Der Faktor Zeit spielt dabei eine zentrale Rolle.
Länderübergreifende Bestimmungen
Für die Einreise aus sämtlichen Ländern weltweit gelten folgende Bestimmungen: Pro Person dürfen höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen über die Grenze gebracht werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln, also verkauft zu werden. Die Einreise von mehr als fünf Tieren ist nur dann gestattet, wenn sie beispielsweise an Rassekatzen-Ausstellungen oder Hunderennen teilnehmen und für eine derartige Veranstaltung registriert sind.
Ganz gleich, ob es sich um einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen handelt: Tierbabys, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht über die Grenze gebracht werden – selbst dann nicht, wenn sie lediglich auf der Durchreise in ein anderes Land sind.
Planen Sie, einen Hund aus dem Ausland nach Deutschland zu bringen, müssen die Einfuhrvorschriften für Tiere beachtet werden. Diese Regelungen gelten sowohl innerhalb der EU-Mitgliedstaaten als auch für Nicht-EU-Länder, auch bekannt als Drittländer. Hierbei handelt es sich um Regelungen der Verordnungen zur Beförderung von Haustieren zu anderen Zwecken als dem Handel:
- Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit der
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission
Ziel der oben genannten Regelungen ist der Schutz vor Einschleppung und Verbreitung von Tollwut.
Tierrettung im Ausland – ein tierisches Dilemma
Nach deutschem Recht sind Tiere zunächst einmal Gegenstände. Streuner ohne Besitzer gelten demnach als Fundstücke, weshalb ihre Straßenzugehörigkeit kein blindes Einpacken für die Heimreise erlaubt. Wenn der Drang zur Rettung überwiegt, gibt es klare Leitlinien für einen rechtskonformen Transport.
Behördliche Erlaubnis für Einführung eines Tieres aus dem Ausland
Gemäß den Vorgaben des Deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist es grundsätzlich erforderlich, eine behördliche Genehmigung einzuholen, wenn Hunde aus dem Ausland im Rahmen des Auslandstierschutzes von Tierschutzorganisationen oder Privatpersonen nach Deutschland gebracht oder vermittelt werden sollen.
Wenn Sie eine solche Genehmigung beantragen möchten, sollten Sie sich an die zuständige Veterinärbehörde Ihres Bundeslandes oder an einen Amtsarzt wenden. Deutsche Tierschutzvereine können Ihnen normalerweise auch Unterstützung bieten, um sich rechtlich abzusichern und die Einfuhr nach Deutschland gemäß den Vorschriften zu gestalten.
Als Privatperson sind Sie berechtigt, einen geretteten Hund oder eine Katze aus dem EU-Ausland mit nach Deutschland zu bringen, wenn dieser die entsprechenden Papiere, den EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip, die gültige Tollwutimpfung und älter als 15 Lebenswochen ist.
Die behördliche Genehmigung „Traces“ benötigen Sie, sofern Sie mehr als fünf Tiere nach Deutschland bringen wollen, eine Tierschutzorganisation sind oder Sie die Tiere hierherholen, um sie dann weiterzuvermitteln.
Wenden Sie sich im Zweifel immer an einen Tierarzt oder eine Tierschutzorganisation im Herkunftsland, um sich ausreichend beraten zu lassen. Auch der Zoll hat auf seiner Internetseite die entsprechenden Einfuhrvorgaben aufgeführt.
Ein Tierschutzverein im Herkunftsland kann Sie ebenfalls dabei unterstützen, den Vierbeiner entsprechend auf die Reise vorzubereiten.
Hunde oder Katzen aus dem Ausland: mehr als bloß Gepäck
Ein transportfähiger Zustand, Gesundheit, bestimmte Impfungen (Tollwutimpfung) und ein Mikrochip (nach ISO-Standard 11784, lesbar mit Lesegeräten nach ISO-Norm 11785) sind Pflicht. Wichtige Impfungen, wie gegen Tollwut, erfordern – laut den oben genannten EU-Verordnungen – meist eine Vorlaufzeit von mindestens 21 Tagen vor Grenzübertritt und dürfen gleichzeitig nicht älter als 12 Monate sein. Zusätzlich zur Impfung gegen Tollwut ist auch eine Vorsorgeimpfung gegen Staupe, Zwingerhusten, Hepatitis, Parvovirus und Leptospirose empfohlen. Innerhalb der EU ist die Implantierung eines Mikrochips und die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises (Dokument mit Begleitperson als Besitzer, Mikrochipnummer und Impfangaben) beim Tierarzt gängige Praxis und notwendig für den Grenzübertritt in der EU.
Tollwutimpfung bei Welpen
Sie sollten unbedingt beachten, dass erst Welpen ab einem Alter von 12 Wochen eine Tollwutimpfung erhalten dürfen. Bis der Impfschutz voll aufgebaut ist, vergehen weitere drei Wochen, sodass ein Jungtier erst ab einem Alter ab der vollendeten 15. Lebenswochen aus dem Ausland importiert werden darf.
Die Mitnahme aus Nicht-EU-Ländern innerhalb Europas erfordert eine andere Planung. Veterinärbescheinigungen ersetzen den EU-Pass. Meist sind neben der Impfung zusätzliche Bluttests erforderlich, die einige Vorlaufzeit benötigen. Auch die Einfuhr von Welpen ist nicht unter dem vollendeten 6. Lebensmonat erlaubt.
Andere Kontinente, andere Richtlinien für Tierrettungen
Auf anderen Kontinenten gestaltet sich die Lage durchaus schwieriger und zeitintensiver. Obwohl die gleichen Einfuhrbestimmungen wie für Nicht-EU-Länder (Drittländerregelung) gelten, kann es zum Beispiel je nach Standort schwierig sein, einen geeigneten Tierarzt zu finden. Dann kann beispielsweise die Hilfe eines ortsansässigen Tierrettungsvereins entscheidend sein.
Für nicht gelistete Drittländer wie Türkei, Marokko, Thailand oder China gestaltet sich eine Mitnahme deutlich aufwändiger und zeitaufwendiger. Folgende Regelungen gelten dabei:
- Mindestalter der Jungtiere von sieben Monaten (Tollwutimpfung im Alter von 12 Wochen plus Blutentnahme 30 Tage nach Impfung plus drei Monate Wartefrist)
- Mikrochip
- Nachweis der Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper vor Einreise: Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und spätestens drei Monate vor der geplanten Einreise durchgeführt werden. Das Abnehmen der Blutprobe darf ausschließlich von autorisierten Tierärzten erfolgen. Die Analyse darf nur von Laboren durchgeführt werden, die von der Europäischen Kommission zugelassen sind. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Blutprobe ins Ausland zu schicken, was zusätzliche Zollformalitäten mit sich bringt. Eine Liste der zugelassenen Labore in englischer Sprache kann bei der Europäischen Kommission eingesehen werden.
- Tiergesundheitsbescheinigung, auch bekannt als „Animal Health Certificate“, von einem amtlich autorisierten Tierarzt auszustellen
- Impfausweis beziehungsweise Nachweis über das Ergebnis des Tollwut-Bluttests
- Voranmeldung beim Zoll
- „Model of Declaration“: schriftliche Bestätigung der Begleitperson, dass das Tier nach Einreise nicht den Besitzer wechselt
Die Notwendigkeit weiterer Dokumente für die Ausfuhr erfragen Sie am besten beim zuständigen Zoll- und Veterinärbehörden des jeweiligen Landes.
Keine gute Idee: Einfuhr-Richtlinien ignorieren
Doch nicht alle Tiere sind in Deutschland willkommen: Exoten und bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen, wie Pitbull-Terrier oder American Staffordshire-Terrier, dürfen nicht importiert werden. Vorsicht ist in jedem Fall geboten, da Einfuhrbestimmungen wie das Washingtoner Artenschutzabkommen sogar den Versuch eines Imports unter Strafe stellen. Unwissenheit schützt übrigens, wie so oft, auch in diesem Fall vor Strafe nicht. Eine Liste mit verbotenen Hunderassen finden Sie auf der Homepage des deutschen Zolls.
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Wenn Sie unsicher sind, ob der Hund, den Sie adoptieren möchten, einer als gefährlich eingestuften Rasse angehört oder wenn andere Unsicherheiten bestehen, kann Ihnen das zuständige Ordnungsamt für Ihren Wohnsitz helfen. Sie haben auch die Option, bei der Zentrale Auskunft Zoll nachzufragen. Auf diese Weise sorgen Sie dafür, dass Sie mit ihrem zukünftigen Vierbeiner auf der sicheren Seite sind.
Bedenken Sie im Falle einer Mitnahme stets, dass mit jedem Tier gewisse Kosten verbunden sind. Welche finanziellen Belastungen mit Hund auf Sie zukommen können, lesen Sie hier.
12 gefährliche Tiere, die Sie lieber meiden sollten




Die letzte Wahl: liebevoll abwägen
Die Sehnsucht, einem verletzten Tier zu helfen, ist verständlich. Doch bevor die Koffer gepackt werden und ein Tier mitgenommen wird, sollten Tierliebe und die tierschützenden Rechte gegeneinander abgewogen werden. Letztendlich zählt das Wohl der Tiere, die wir lieben und schützen wollen. Dazu Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA: „Tierschutz und Tieren zu helfen ist immens wichtig, vor allem wenn man sich dem Leid der Tiere in vielen Urlaubsregionen bewusst wird. Doch Vorsicht ist immer besser als Nachsicht. Zollkontrollen können teuer werden und schlimmstenfalls dazu führen, dass der gerettete Vierbeiner für Wochen in Quarantäne sitzen muss. Eine gelungene Tierrettung verändert zwar nicht die Welt – jedoch die Welt dieses einen Lebewesens und unseres gleich mit.“
Wer selbst kein Tier adoptieren kann, aber den Tieren im Urlaubsort trotzdem helfen möchte, dem bietet sich die Möglichkeit, vor Ort arbeitende Tierschutzvereine finanziell, beispielsweise bei Kastrationskampagnen oder mit medizinischer Hilfe zu unterstützen.
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