VonBjarne Kommnickschließen
Schicksalsschläge erschweren oft die finanzielle Situation. Besonders hart trifft es Menschen, die ohnehin schon wenig haben. Doch es gibt Hilfsangebote.
Kassel – Wer Bürgergeld empfängt, kann sich eine weitere Verschlechterung der finanziellen Situation kaum erlauben. Immerhin leben viele Bürgergeld-Empfänger in Deutschland bereits am Existenzminimum. Ein weiterer Schicksalsschlag ist deshalb für Betroffene besonders hart: Denn Krankheiten, Todesfälle, Kündigungen und Trennungen begünstigen häufig finanzielle Nöte. Ein Teufelskreis, denn Geldsorgen wiederum begünstigen schwere Schicksalsschläge wie Krankheiten.
Bürgergeld-Empfänger berichtet von Schwierigkeiten als Alleinerziehender
Bürgergeld-Empfänger Florian kann davon nur ein Lied singen. Bekannt ist er aus der Sozialreportage „Hartz und herzlich“ auf RTL II. Gemeinsam ließ er sich regelmäßig mit seiner Partnerin Marina und ihren sechs gemeinsamen Kindern von einem Fernsehteam begleiten. Nach dem Tod ihrer damals 16-jährigen Tochter im November 2022 zogen die beiden sich aus der Öffentlichkeit vorerst zurück.
Zur Überraschung einiger Zuschauer ist Florian mit seinen Kindern nun zurück vor der Kamera – jedoch ohne Partnerin Marina, die sich rund ein halbes Jahr nach dem Tod ihrer Tochter von Florian getrennt hatte. Nach einem heftigen Streit sei sie unangekündigt ausgezogen. Das hat die prekäre Situation um die Familie laut Angaben des Vaters nicht leichter gemacht.
Denn jetzt muss er seine Arbeit als Security-Mann, die Erziehung und den Haushalt alleine unter einen Hut bringen: „Jetzt sitze ich halt mit den Kiddies alleine da“, erklärt er in der Sendung. Laut dem Vater sei es sowohl finanziell als auch energetisch deutlich zu spüren, dass er von nun an alleine Verantwortlich ist.
Schlechte Perspektiven für Alleinerziehende – „88 Prozent sind Mütter“
Aus der Perspektive von Experten stehen die Perspektiven um die Familie nicht sonderlich gut. So berichten beispielsweise Fachleute der Bertelsmann Stiftung, dass viele Alleinerziehende trotz Arbeitsstelle keine gesicherte Existenz für sich und ihre Kinder schaffen können. Bürgergeld-Empfänger Florian ist dabei eher eine Ausnahme: „Frauen sind in besonderer Weise davon betroffen, denn 88 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter.“
Alleinerziehende Bürgergeld-Empfänger können Mehrbedarf beantragen
Alleinerziehende können laut Caritas Deutschland immerhin einen Mehrbedarf beim Bürgergeld beantragen: „Er berechnet sich prozentual zum Regelsatz und ist abhängig von der Anzahl der Kinder und ihrem Alter“, heißt es in einer Mitteilung der Organisation.
- ein Kind jünger als 7 Jahre: Der Mehrbedarf beträgt 36 Prozent vom Regelsatz, also 202,68 Euro
- ein Kind älter als 7 Jahre: Der Mehrbedarf beträgt 12 Prozent vom Regelsatz, also 67,56 Euro
- zwei Kinder jünger als 16 Jahre: Der Mehrbedarf beträgt 36 Prozent vom Regelsatz, also 202,68 Euro
- Kinder älter als 16 Jahre: Der Mehrbedarf beträgt 24 Prozent vom Regelsatz, also 135,12 Euro
- ein Kind älter als 7 Jahre und ein Kind älter als 16 Jahre: Der Mehrbedarf beträgt 24 Prozent vom Regelsatz, also 135,12 Euro
- vier Kinder: 48 Prozent vom Regelsatz, also 270,24 Euro
- fünf Kinder und mehr: 60 Prozent vom Regelsatz, also 337,80 Euro
Dieser Mehrbedarf für Alleinerziehende sei jedoch gedeckelt: „Unabhängig von der Anzahl der Kinder darf der Mehrbedarf für Alleinerziehende 60 Prozent des maßgeblichen Eckregelsatzes nicht überschreiten.“ Der monatliche Höchstbetrag des Mehrbedarfs für Alleinerziehende liege somit im Jahr 2024 bei 337,80 Euro. Auch für junge Menschen gelten besondere Ausnahmefälle in Bezug auf Bürgergeld.
Steuerlicher Entlastungsbeitrag kann Alleinerziehende finanziell unterstützen
Das Bundesministerium für Familie erklärt zudem in einer Mitteilung, dass Betroffene von einem steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende profitieren können. Dieser beträgt 4260 Euro im Jahr. Bei mehreren Kindern steigt der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind um 240 Euro pro Kind. Die steuerliche Entlastung erfolgt über die Einkommensteuerveranlagung.
Laut dem Bundesministerium gibt es in Deutschland acht Millionen Familien mit minderjährigen Kindern. Davon sind 18 Prozent der Elternteile alleinerziehend. In der Zeit von 1996 bis 2021 ist die Anzahl der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern von 1,3 Millionen auf knapp 1,5 Millionen angestiegen. Rund 34 Prozent aller Haushalte von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern seien derzeit auf staatliche Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen. Das wären 559.000 Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden (Stand 2022). Sie und ihre Familien sind laut dem Ministerium besonders armutsgefährdet. (bk)
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