VonBjarne Kommnickschließen
Wer seinen Garten aufhübschen will, sollte auf eine Pflanze auf jeden Fall verzichten. Der Anbau ist nur mit einer speziellen Genehmigung legal.
Kassel – Im Frühjahr sind viele Hobby-Gärtner aktiv, um die eigene Grünanlage wieder auf Vordermann zu bringen. Besonders Frost und Kälte machen den Pflanzen in der Winterzeit häufig zu schaffen. Wer Sträucher und Blumen ersetzen will, die es nicht geschafft haben, sollte dabei jedoch auf eine Blume verzichten: Papaver somniferum – auch bekannt als Schlafmohn. Denn wer sie bei sich wachsen lässt, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Der Anbau ist nämlich strafbar.
Schlafmohn untersteht betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften – privat und gewerblich
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte informiert in einer Mitteilung: „In Deutschland unterstehen die Pflanzen und Pflanzenteile von Papaver somniferum den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften.“ Das ist auf das im Milchsaft der Pflanze enthaltene Morphin zurückzuführen: „Der Anbau ist daher, unabhängig von der Zahl der Pflanzen, erlaubnispflichtig und zwar sowohl bei gewerblicher als auch bei privater Nutzung“, so das Bundesinstitut. Legal und ohne Genehmigung hingegen dürfen Hobby-Gärtner seit dem 1. April bis zu drei Cannabis-Pflanzen halten.
Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland durch § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) reguliert. Laut dem Paragrafen ist eine Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte in folgenden Fällen nötig:
- Anbau von Betäubungsmitteln
- Einfuhr und Ausfuhr von Betäubungsmitteln
- Erwerb oder anderweitige Beschaffung von Betäubungsmitteln
- Handel mit Betäubungsmitteln
- Anderweitige Veräußerung, Abgabe oder in Verkehr bringen von Betäubungsmitteln
- Herstellung von nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ausgenommenen Zubereitungen
Bis zu fünf Jahre Haft für unerlaubten Anbau von Schlafmohn
Schlafmohn im eigenen Garten ohne eine Genehmigung verstößt gegen das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) § 29. Wer Schlafmohn in nicht geringer Menge herstellt, abgibt oder ihn besitzt, muss laut Bundesministerium der Justiz mit einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe rechnen. In minder schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Angebaut werden dürfen hingegen morphinarme Mohnsorten. Dazu zählen die beiden sommermohnsorten „Mieszko“ und VIOLA“ sowie die Wintermohnsorte ZENO MOPRHEX“, die dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zufolge jeweils einen Morphinghehalt von unter 0,02 Prozent enthalten würden.
„Folgt einer langen Tradition“: Anbau von Schlafmohn in Deutschland seit 2019 immer beliebter
Für Mohnarten mit Morphin bedarf es einer Genehmigung der Bundesopiumstelle. Laut Bundesinstitut wurden im Jahr 2016 166 Hektar Schlafmohn in Deutschland mit Genehmigung angebaut. 2021 waren es bereits, 1077 Hektar. 2022 mit insgesamt 788 Hektar jedoch wieder etwas weniger.
Das Bundesinstitut informiert: „Der Anbau von Schlafmohn folgt in Deutschland einer langen Tradition und erfreut sich insbesondere seit 2019 einer wachsenden Beliebtheit“. Dies sei zum einen auf die gestiegene Nachfrage nach regionalen Produkten zurückzuführen, zum anderen würde sich Schlafmohn sowohl konventionell als auch ökologisch sehr gut anbauen lassen.
In der Mitteilung heißt es: „Der Anbau selbst dient in der Regel der Gewinnung von Schlafmohnsamen. Diese werden als Lebensmittel, zum Beispiel in Backwerk, eingesetzt oder zu kaltgepressten Ölen weiterverarbeitet. Auch in vielen Gärten wird Schlafmohn zu Zierzwecken angebaut“.
Vergangenes Jahr beschlagnahmte die Polizei hunderte Schlafmohn-Pflanzen in einer Kleingartenanlage. Der Mohn ist jedoch nicht die einzige Pflanze, die im heimischen Garten tabu ist.
Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa-tmn/dpa


