Bußgeld droht

Regeln im Kreisverkehr: Viele Autofahrer setzen den Blinker falsch

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Im Kreisverkehr gibt es Regeln für Autofahrer. Besonders das Blinken scheint eine Herausforderung zu sein. Wissen Sie, wann der Blinker gesetzt werden muss?

Hamm - Rund, praktisch, gut: Eigentlich ist der Kreisverkehr ja ein Freund des Autofahrers. Durch ihn wird meist sichergestellt, dass der Verkehr auch an Stellen fließt, wo es an einer Kreuzung oder T-Kreuzung zu langen Staus kommen würde. Allerdings verlangt so ein Kreisverkehr auch ein wenig mehr Aufmerksamkeit. Fahrer müssen darauf achten, wer wann an welcher Stelle Vorfahrt hat. Und natürlich müssen sie auf dem Schirm haben, wann genau in welche Richtung geblinkt wird. Genau das scheint viele Verkehrsteilnehmer aber zu überfordern.

Regeln im Kreisverkehr: Viele Autofahrer blinken im falschen Moment

Laut einer Verkehrsbeobachtung der DEKRA Unfallforschung, die bereits im Jahr 2018 durchgeführt worden war, haben etwa die Hälfte der Autofahrer in Deutschland Probleme beim korrekten Setzen des Blinkers. Für die Studie haben Experten mehr als 5500 Autos beobachtet. Das Ergebnis speziell für das Verhalten im Kreisverkehr: Nur etwa 53 Prozent der Autofahrer haben im richtigen Moment das Blinkzeichen gesetzt. Schlechter war die Quote lediglich bei der abknickenden Vorfahrtsstraße.

Auch ein Blick auf die Unfallstatistik des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2022 zeigt, dass Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren sowie Ein- und Anfahren mit 52.901 Fällen der häufigste Grund für Unfälle mit Personenschäden sind. Zu dieser Kategorie zählt auch unterlassenes oder falsches Blinken. Kein Wunder also, dass ein nicht korrektes Blinkzeichen auch im Kreisverkehr nicht ungestraft bleibt. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.

Aber wie verhält man sich denn nun genau im Kreisverkehr? Erst einmal: Der linke Blinker soll ungenutzt bleiben. So einige Autofahrer meinen eventuell, mit dem linksseitigen Blinksignal anzuzeigen, dass man noch im Kreisverkehr bleibt und nicht die nächste Ausfahrt nimmt. Aber tatsächlich ist das nicht zulässig. Die anderen Verkehrsteilnehmer merken daran, dass Sie nicht den rechten Blinker aktiviert haben, dass Sie den Kreisverkehr noch nicht verlassen wollen.

Wann blinkt man im Kreisverkehr: Regeln sind eindeutig

Ebenfalls dürfen Sie nicht blinken, wenn Sie in den Kreisverkehr einfahren. Hier kommt es häufig zu dem Fehler, dass Autofahrer das rechte Blinksignal geben. Doch wer unsicher ist und hier auf das Motto „Lieber einmal zu viel blinken als einmal zu wenig“ setzt, hat im schlimmsten Fall das Nachsehen und muss 10 Euro Strafe zahlen. Tatsächlich ist es laut Straßenverkehrsordnung verboten, beim Einfahren in einen Kreisverkehr zu blinken.

Stattdessen nutzen Sie den rechten Blinker in dem Moment, wenn Sie den anderen Autofahrern zeigen wollen, dass Sie den Kreisverkehr verlassen. „Deshalb gilt: Die Fahrzeuge im Kreisel haben Vorfahrt. Geblinkt wird nur beim Verlassen des Kreisverkehrs“, schreibt der ADAC über die Regeln im Kreisverkehr.

Vorfahrt-Regeln: Diese Schilder sollten Autofahrer kennen

Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrsschild Andreaskreuz Nr. 201
Verkehrsschild Andreaskreuz Nr. 201: Andreaskreuze stehen an Bahnübergängen. Das Schild zeigt an, dass der Schienenverkehr Vorfahrt hat. Bei einem unbeschrankten Bahnübergang sollten Verkehrsteilnehmer auf der kreuzenden Straße nach rechts und links schauen, ob sich kein Zug nähert. Die Schilder sind große weiße Kreuze mit roten Enden. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren!
Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren! Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung/Einmündung Vorfahrt gewähren müssen. Das richtige Verhalten ist hier: Langsam an den Kreuzungsbereich heranfahren und auf freie Fahrt warten. Es ist ein weißes Dreieck mit rotem Rand, das auf der Spitze steht. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 206 Halt! Vorfahrt gewähren!
Verkehrszeichen Nr. 206 Halt! Vorfahrt gewähren! Dieses Schild zeigt an, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung anhalten und Vorfahrt gewähren müssen. Dazu müssen sie an der weißen Linie halten und dort 3 Sekunden warten. Dieses Verkehrszeichen ist das klassische Stoppschild. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 208 Vorrang des Gegenverkehrs
Verkehrszeichen Nr. 208 Vorrang des Gegenverkehrs: Dieses Schild zeigt an, dass der Gegenverkehr Vorrang hat. Es befindet sich an Fahrbahnverengungen, etwa durch Baustellen oder Absperrungen. Es ist ein weißer Kreis mit rotem Rand – in seinem Inneren befinden sich zwei Pfeile. Ein roter, der nach oben zeigt und ein schwarzer, der nach unten zeigt. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 301 Vorfahrt
Verkehrszeichen Nr. 301 Vorfahrt: Dieses Schild bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung oder Einmündung einmalig Vorfahrt haben und an der nächsten Kreuzung keine Vorfahrt gewähren müssen. Es ist ein weißes Dreieck mit rotem Rand, in der Mitte befindet sich ein dicker schwarzer Pfeil mit einem dünnen Querstreifen. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 306 Vorfahrtstraße
Verkehrszeichen Nr. 306 Vorfahrtstraße: Dieses Schild zeigt dem darauf zufahrenden Verkehrsteilnehmer an, dass er Vorfahrt hat. Es ist ein weißes Quadrat, das auf der Spitze steht. In der Mitte befindet sich ein gelbes, kleineres Quadrat. Befindet sich ein Verkehrsteilnehmer auf einer Vorfahrtstraße, müssen alle anderen Auto-, Fahrrad- und Motorradfahrer warten, bis der Vorfahrtsberechtigte die Kreuzung überquert hat. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 307 Ende der Vorfahrtstraße
Verkehrszeichen Nr. 307 Ende der Vorfahrtstraße: Dieses Schild zeigt an, dass die Vorfahrtstraße endet. Ab sofort gilt die Rechts-vor-Links-Regel oder eben die Vorfahrtsregelung, die durch nachfolgende Verkehrsschilder angezeigt wird. Das Verkehrsschild sieht aus, wie Nr. 306, ist aber durchgestrichen. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr
Verkehrszeichen Nr. 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr: Dieses Schild zeigt Vorrang vor dem Gegenverkehr an. Es steht auf der gegenüberliegenden Seite des Schilds Nr. 208, ist quadratisch, blau, mit dünnem weißem Rand und zeigt zwei Pfeile. Einer ist weiß und zeigt nach oben, der andere ist rot und zeigt nach unten. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Natürlich existiert auch diese Regel nicht ohne eine Ausnahme. Die gilt beim kreisförmigen Knotenpunkt, dem sogenannten „unechten“ Kreisverkehr. Sie erkennen ihn an der anderen Beschilderung: Statt der drei im Kreis angeordneten Pfeile ist nur ein Pfeil, der in die Fahrtrichtung zeigt, auf dem blauen Schild zu sehen. Hier haben die Autos im „Kreisverkehr“ keine Vorfahrt, es gilt die „rechts vor links“-Regel. Wer in den Kreisverkehr einfährt, hat Vorfahrt. Das führt dazu, dass Sie beim kreisförmigen Knotenpunkt tatsächlich beim Ein- und Ausfahren blinken müssen.

Der Kreisverkehr ist nicht die einzige Schikane für Autofahrer. Viele verstehen beispielsweise auch ein Verkehrszeichen völlig falsch und riskieren so ein saftiges Bußgeld. Wer nicht so gerne mit dem Auto fährt, sondern lieber auf das E-Bike steigt, musste eine traurige Nachricht verdauen. Denn ein bekannter Hersteller ist pleite. Das könnte zu großen Problemen für E-Bike-Besitzer führen.

Rubriklistenbild: © Patrick Seeger / dpa

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