Autofahrt mit den Kleinsten

Stiftung Warentest warnt vor vier Kindersitzen – besonders wegen eines gefährlichen Mangels

  • schließen

Die Stiftung Warentest hat 24 Kindersitze einer Prüfung unterzogen. Dabei können vier Modelle so gar nicht überzeugen. Dafür gibt es einen Preis-Tipp.

München – Kindersitze sind laut §21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Pflicht im Auto. Das gilt zumindest für alle Eltern und Erwachsene, die ein Kind bis zwölf Jahren bzw. bis zu einer Größe von 150 Zentimetern im Fahrzeug befördern. Dabei ist es gar nicht so leicht, ein passendes Modell für seinen Sprössling zu finden. Das Angebot auf dem Markt ist groß. Stiftung Warentest hat nun in einem aktuellen Test insgesamt 24 Autositze für Babys, Kleinkinder und Kinder unter die Lupe genommen.

Während eine Babyschale bei der Stiftung Warentest die Bestnote erhielt, kamen insgesamt vier Kindersitze ziemlich schlecht weg. Auch der ADAC warnte kürzlich vor einigen Kindersitzmodellen. Bei Stiftung Warentest erwiesen sich die vier schwächsten Produkte im Test teils beim Einbau als kompliziert und fehleranfällig. Und fielen den Prüfern zudem durch weitere Mängel negativ auf.

Stiftung Warentest untersucht 24 Kindersitze fürs Auto – nicht alle können überzeugen

Für die Bewertung waren Unfallsicherheit, Handhabung, Ergonomie sowie die Schadstoffbelastung der Kindersitze für die Prüfer entscheidend. Außerdem testeten sie das Gewicht des Sitzes, die Möglichkeit, den Sitz zu drehen, die Befestigung im Auto, die Ruheposition sowie die Option, das Kind rückwärts oder vorwärts darin sitzen zu lassen. Zentrales Kriterium der Untersuchung war jedoch der Crashtest. Dabei wurde auf einem Schlitten und mit Prüfdummys getestet, ob die Sitze bei einem Frontal- und Seitenaufprall den Kleinen guten Schutz bieten.

Kindersitze sind Pflicht im Auto: Stiftung Warentest machte den großen Test. Viele Sitze kommen dabei gut weg. (Symbolbild)

Die Babyschale Nuna Pipa Urbn zum Preis von 330 Euro (für Kinder mit einer Größe von 40 bis 75 Zentimetern) wurde von den Experten zum Testsieger gekürt. Sie überzeugte in allen Prüfkategorien mit einem „gut“ und kam auf eine Gesamtnote von 1,6 (gut). Dahinter folgte der Cybex Cloud G i-Size + Base G.

Diese beiden Kindersitze erzielten in der Gesamtbewertung die Bestnoten (Quelle: Stiftung Warentest, 21. Mai 2024):

  • Nuna Pipa Urbn (Für Kinder von 40 bis 75 cm): 330 Euro – Note: 1,6 (gut)
  • Cybex Cloud G i-Size + Base G (Für Kinder von 40 bis 87 cm): 460 Euro – Note 1,8 (gut)

In der Kategorie Kleinkinder und Kinder bis 105 Zentimeter liegt ein Duo vorn: Der Mica 360 Pro i-Size (470 Euro) und der Cybex Sirona Gi i-Size (370 Euro) erhielten beide die Note 2,2 (gut). Als bester Kindersitz für größere Kinder mit einer Körpergröße von bis zu 150 Zentimetern wurde der Avova Sora-Fix (240 Euro) eingeordnet, der eine Note von 2,0 (gut) bekam. Insgesamt wurden 13 der 24 getesteten Modelle mit der Gesamtnote gut bewertet.

Stiftung Warentest prüft Kindersitze: Gute Sitze gibt es bereits für unter 200 Euro – einige enthalten aber Schadstoffe

Das ein guter Kindersitz nicht immer sehr teuer sein muss, zeigte sich am Beispiel des Avionaut Cosmo. Der Sitz für Kinder von 40 bis 87 Zentimetern Körpergröße ist zum Preis von 185 Euro zu haben, er erzielte die Gesamtnote 2,0 (gut). Und konnte darüber hinaus im Bereich Unfallsicherheit glänzen: Dort erhielt der Kindersitz die starke Note 1,3 (sehr gut).

Zusätzlich wurden die Kindersitze und Babyschalen auf Schadstoffe untersucht, mit denen Kinder in Kontakt kommen könnten. Die Prüfer suchten im Labor nach gesundheitlich bedenklichen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, problematischen Phthalat-Weichmachern und verbotenen Flammschutzmitteln.

Diese vier Modelle schneiden „Mangelhaft“ ab:

  • Lionelo Astrid i-Size
  • Lionelo Astrid i-Size + i-Size Base
  • Peg Perego Viaggio Twist - Bae Twist
  • Silver Cross Discover i-Size

Dabei zeigte sich, dass alle Modelle mit der Gesamtnote „mangelhaft“ auch bei dem Kriterium „Schadstoffbelastung“ versagten. Bei dem Modell Silver Cross Discover i-Size führten beispielsweise Materialien im Kontaktbereich des Kindes zur Abwertung, weil die Testenden dort sehr hohe Mengen des Phthalat-Weichmachers DPHP entdeckten. Der Bezug der auszieh­baren Bein­auflage enthielt laut Bericht mehr Naphthalin, als das Prüfsiegel für Gesundheitsschutz, das „GS“-Zeichen, erlaubt.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Stiftung Warentest macht den Crashtest: Auch der ADAC warnte bereits vor einem Modell

Besonders schlecht schnitt das Modell Peg Perego Viaggio bei der Unfallsicherheit ab. Im Crashtest brach der Stützfuß der Isofix-Basis Twist, wodurch sich der Sitz von der Basis löste. Der ADAC warnte kürzlich ebenfalls, dass sich dieser Sitz beim Crashtest aus der Verankerung löste. Im Gegensatz dazu überzeugte das Modell Lionelo Astrid i-Size + i-Size Base die Tester trotz der Gesamtnote „Mangelhaft“ immerhin beim Kriterium Unfallsicherheit mit der Note „Sehr gut“.

Ein Tipp für Eltern: Sie sollten regelmäßig den Kindersitz und den Gurt überprüfen. Denn hohe Temperaturen im Auto können zu Verbrennungen auf der Haut führen. Der ADAC rät vor dem Kauf eines Kindersitzes allen Eltern dazu, eine Einbauprobe im eigenen Auto zu machen. Denn nicht jeder Kindersitz passt gleich gut in jedes Fahrzeug. Dabei sollte auch unbedingt auf die drei zugelassenen Siegel wie i-Size/UN ECE Reg. 129, UN ECE Reg. 44/04 und UN ECE Reg. 44/03 geachtet werden. Wer auf Nummer sicher fahren will, sollte sich in einem Fachgeschäft beraten lassen. (sthe)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Niehoff

Kommentare