Rechte und Pflichten von Eigentümern

Haustiere in der Wohnung: Darf der Vermieter sie verbieten?

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In vielen Mietwohnungen sind Haustiere erlaubt. Aber was tun, wenn der Vermieter dagegen ist? Hier erfahren Sie, welche Regeln es für Tiere in Wohnungen gibt.

Die Traumwohnung ist gefunden und die Einrichtung steht – fehlt nur noch ein Haustier zum Glück in den eigenen vier Wänden. Doch dürfen Mieter in jeder Wohnung Tiere halten? Oder kann der Vermieter ein generelles Haustierverbot aussprechen? Wir klären auf, was Sie als Mieter dürfen und was nicht.

Generelles Tierverbot im Mietvertrag nicht gültig – aber Rücksicht auf Nachbarn nehmen

Ob ein Hund oder eine Katze in der Wohnung erlaubt ist, sollten Mieter im Vorfeld offen ansprechen. (Symbolbild)

Die gute Nachricht vorweg: Ein generelles Tierverbot darf der Vermieter im Mietvertrag nicht aussprechen. Daher ist die Haltung von Kleintieren wie Kaninchen, Meerschweinchen, Wellensittichen, Schildkröten oder Fischen grundsätzlich erlaubt. Etwas anders sieht es dagegen bei Hunden und Katzen aus. Zwar ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, die die Vierbeiner verbietet, unzulässig. Wer eine Katze oder einen Hund in der Mietwohnung halten will, muss aber Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2013 in einem Gerichtsurteil entschieden (Aktenzeichen VIII ZR 168/12). Um Ärger zu vermeiden, sollten Mieter vor dem Kauf eines Hundes oder einer Katze die Zustimmung des Vermieters einholen. Ein offenes Gespräch ist der beste Weg, um Klarheit zu schaffen.

Entgegen aller Absprachen kann es aber passieren, dass der Vermieter seine Erlaubnis zur Katzen- oder Hundehaltung zu einem späteren Zeitpunkt widerruft und vom Mieter verlangt, dass das entsprechende Tier nicht mehr gehalten wird. Dafür benötigt er aber einen triftigen Grund. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Hund bellt andauernd
  • Treppenhaus ist ständig verunreinigt
  • Mieter fühlen sich belästigt oder bedroht

Reagiert der Mieter darauf nicht, kann der Vermieter fristlos kündigen. Bis wann der Vermieter aus der Wohnung ausziehen muss, legt der Mieter fest.

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Exotische Tiere halten – Vermieter muss einverstanden sein

Wer sich exotische Tiere wie Gift- oder Würgeschlangen, Echsen oder Vogelspinnen in die Wohnung holen möchte, braucht die vorherige Erlaubnis des Vermieters. Auch für die Haltung sogenannter Listenhunde, im alltäglichen Sprachgebrauch als Kampfhunde bezeichnet, braucht der Mieter eine ausdrückliche Genehmigung. Für viele exotische oder als gefährlich eingestufte Tiere benötigen Besitzer außerdem eine offizielle Halteerlaubnis, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt. Für die Erlaubnis können sich Besitzer an die zuständige Stadt- oder Landkreisverwaltung wenden.

„Würstchenhunde“ & Co. – Tierarzt verrät, welche zehn Hunderassen er sich nicht anschaffen würde

Ein Chow-Chow liegt im Garten auf einer Mauer und sonnt sich.
Zum Chow-Chow sagt Ben, der Tierarzt: „Ich bin mir sicher, dass es ein paar Nette unter ihnen gibt. Aber ich finde einfach, dass sie oft kein sehr nettes Temperament haben. Sie können sehr distanziert sein und beim Tierarzt sind sie oft sehr aggressiv. Es ist ziemlich schwer, ihnen einen Maulkorb anzulegen und sie leiden ziemlich häufig an Augenproblemen. Die violetten Zungen sind außerdem ein bisschen nervtötend.“ © blickwinkel/Imago
Ein Cavalier King Charles Spaniel schnüffelt in einer Wiese.
„Sie sind die liebenswertesten Hunde und wenn ich mir eine Hunderasse aussuchen würde, würde ich mich für den Cavvy entscheiden, wenn er nicht so viele gesundheitliche Probleme hätte. So gut wie alle bekommen die gleiche Art von Herzkrankheit: die Mitralklappenerkrankung, was bedeutet, dass viele von ihnen ihre letzten Tage hustend und stotternd verbringen, nach Luft ringen und schließlich an Herzversagen sterben. Meiner Meinung nach ist es nicht fair, einen Hund zu züchten, bei dem die Wahrscheinlichkeit einer Krankheit so hoch ist“, sagt Tierarzt Ben über den Cavalier King Charles Spaniel. © Zoonar/Imago
Drahthaar-, Rauhhaar- und Langhaardackel auf dem Rasen stehend.
Auch für einen Dackel würde sich der Tierarzt nicht entscheiden: „Dackel sind auch wirklich liebenswerte Hunde und einige meiner Lieblingspatienten sind ‚Würstchenhunde‘, aber jeder vierte von ihnen entwickelt im Laufe seines Lebens Rückenprobleme, die von einfachen Schmerzen bis hin zu kompletten Lähmungen reichen können. Dies bedeutet häufig, dass sie an der Wirbelsäule operiert werden müssen, was natürlich ein gewaltiges Unterfangen ist und eine sehr lange Erholungszeit nach sich zieht. Sie sind ebenfalls fantastische Persönlichkeiten, aber bieten einfach zu viel Potenzial für Herzschmerz.“ © VWPics/Imago
Zwei Shar Pei-Welpen stehen neben Holzstoß.
Der Shar Pei gehört ebenfalls zu den Hunderassen, die sich Tierarzt Ben nicht zulegen würde: „Sie haben sogar eine Krankheit, die nach ihnen benannt ist, namens Shar-Pei-Fieber. Es gibt Leute, die weniger übertriebene Shar Peis züchten, aber die meisten von ihnen sind zu faltig. Sie sind so faltig, dass man ihnen die Augenlider festtackern muss, damit die Haare nicht auf ihren Augen reiben. Sie bekommen ständig Hautprobleme und sie haben winzige, enge Ohrkanäle. Beim Tierarzt versuchen sie oft, die Mitarbeiter zu beißen. Die meisten Shar Peis, die ich sehe, haben eine Menge gesundheitlicher Probleme.“ © imagebroker/Imago
Ein Mops blickt traurig nach unten.
Flachgesichtige oder brachycephale Hunderassen: „Hunderassen wie Französische Bulldoggen oder Bulldoggen oder Möpse: Die Gesellschaft hat die Tatsache normalisiert, dass diese Hunde schnauben, weil sie nicht gut atmen können. Es gibt Exemplare, die gesünder sind als andere. Aber sie sind so anfällig für so viele Probleme. Probleme mit der Wirbelsäule, Hautprobleme, Augenprobleme. Die Tatsache, dass mehr als die Hälfte von ihnen einen Kaiserschnitt vornehmen lassen muss, um zu gebären, ist ethisch bedenklich genug, sodass ich niemals einen haben möchte. Wenn Sie damit einverstanden sind, ist das in Ordnung, aber ich persönlich finde es nicht sehr fair.“ © Panthermedia/Imago
Porträt eines Dobermanns.
Einen Dobermann würde sich Ben privat niemals zulegen: „Ich habe schon viele wirklich Liebenswürdige getroffen, aber es ist schockierend, wie viele von ihnen eine Herzkrankheit namens ‚Dilatative Kardiomyopathie‘ bekommen. Über die Hälfte, also die Mehrheit der Dobermänner, bekommt diese Art von Herzerkrankung. Die Prognose ist in der Regel recht schlecht und ich habe schon einen Dobermann gesehen, der deshalb vor meinen Augen tot zusammengebrochen ist, noch bevor ich einschreiten konnte. Das war traumatisch genug, um niemals selbst einen besitzen zu wollen.“ © Panthermedia/Imago
Ein Border Collie apportiert am Strand einen Stock.
Für manche überraschend, gehört auch der Border Collie zu den Hunderassen, die Doc Ben sich nicht zulegen würde: „Sie sind zwar ziemlich gesund, sie neigen etwas zu Epilepsie, aber ich finde einfach, dass sie eine Hunderasse sind, die sich nicht gut an das Leben als Haustier anpassen kann. Ihr Gehirn braucht konstante Stimulation, sie wollen arbeiten und wenn sie nicht durchwegs beschäftigt werden, können sie schnell durchdrehen. Ich habe schon einige Kollegen gesehen, die sehr ängstlich waren oder zwanghaftes Verhalten entwickelt haben, wie etwa sich dauernd im Kreis zu drehen. Ich würde mir einen holen, wenn ich ein Hirte wäre, aber ich bin keiner und ich glaube nicht, dass mein Lebenswandel ihnen geben könnte, was sie brauchen.“ © Shotshop/Imago
Ein Boxer sitzt im Gras und blickt aufmerksam auf etwas.
Auch einen Boxer würde der Tierarzt als Welpe für sich nicht wählen: „Ich habe viele wirklich süße Artgenossen getroffen, aber die Liste von Problemen, für die sie genetisch bedingt anfällig sind, ist ganz schön schockierend.“ Laut einem Buch, das er in die Kamera hält, gibt 74 Erkrankungen, für die Boxer anfällig sind: Dazu gehören Aortenverengung, Gehirntumore, Hautkrebs oder Hornhautgeschwüre. „Ich habe zu viele Boxer mit all diesen Problemen gesehen und ich finde das einfach nicht fair.“ © YAY Images/Imago
Eine Deutsche Dogge steht auf der Wiese und blickt in die Ferne.
Genauso zählt Ben die Deutsche Dogge zu den Hunderassen, die er für problematisch hält: „Ich glaube, tief in meinem Herzen bin ich einfach kein Fan von großen Hunden. Mein Auto ist nicht groß genug, genauso wie mein Haus, die Tierarztrechnungen sind gigantisch, weil alle Medikamente nach Gewicht berechnet werden, was mehr Geld kostet. Oft werden sie auch nur etwa sieben Jahre alt und mir würde es schwerfallen, einen Hund zu lieben und ihn dann innerhalb so kurzer Zeit zu verlieren, aber jeder so wie er meint.“ © imagebroker/Imago
Fünf Flat Coated Retriever am Strand am Wasser.
Obwohl Veterinärmediziner Ben den Flat Coated Retriever für einen wunderbaren Familienhund hält, würde er ihn sich nicht privat zulegen: „Ich weiß einfach zu viel. Wenn man ein Veterinäronkologe ist (was ich nicht bin), bekommt man viele dieser Hunde zu sehen. Sie sind sehr anfällig für eine aggressive Krebsart namens Histiozytäres Sarkom. Sie sind das Vorzeigeobjekt dieser Erkrankung: Rund 50 Prozent aller Flat Coats sterben an Krebs. Natürlich müssen sie an irgendetwas sterben, aber ich persönlich würde diesen Liebeskummer vermeiden wollen.“ © imagebroker/Imago

Klauseln im Mietvertrag sind nicht alle wirksam

In vielen Mietverträgen finden sich Klauseln zur Haltung von Haustieren in der Wohnung. Doch nicht alle sind wirksam. Welche vertraglichen Regelungen Bestand haben und welche nicht, zeigen folgende Beispiele:

  • „Das Halten von Haustieren ist untersagt“: Generelle Haustierverbote sind nicht erlaubt.
  • „Das Halten von Haustieren ist erlaubt“: Betrifft „normale Haustiere“ wie Kleintiere, aber auch größere Tiere wie Katzen und Hunde. Exotische oder gefährliche Tiere wie Schlangen oder Kampfhunde zählen nicht dazu.
  • „Das Halten von Haustieren ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt“: Für Kleintiere ist keine Einwilligung des Vermieters erforderlich. Klauseln, die eine Zustimmung des Vermieters für alle Tierarten vorschreiben, sind daher nicht gültig.
  • „Das Halten von Hund und Katze ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt“: Diese Formulierung ist gültig und der Mieter sollte sich daran halten. Der Vermieter entscheidet abhängig von der Situation, ob das Tier erlaubt ist oder nicht. Verbieten darf er es nur, wenn es gute und klare Gründe dafür gibt.
  • Haltung von Haustieren im Mietvertrag nicht geregelt: Fehlt eine Klausel, gelten die allgemeinen Regeln. Bei Konflikten entscheidet der Vermieter abhängig von den Interessen.

Rubriklistenbild: © Viola Bulatova/Imago

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