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Die rechtlichen Möglichkeiten, um neugierige Nachbarskatzen aus dem Garten fernzuhalten, sind beschränkt. Vertreiben Sie die Tiere legal und sanft aus Ihrer persönlichen Oase.
Der eigene Garten ist ein Ort der Ruhe und Erholung. Wenn sich die Nachbarskatze regelmäßig dort einfindet und Ihre Blumenbeete zum Katzenklo erklärt, kann das zur Belastungsprobe werden. Hier erfahren Sie, ob Sie die fremde Katze in Ihrem Garten dulden müssen und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, sie loszuwerden. Außerdem bekommen Sie praktische Tipps, wie Sie die fremden Tiere grundsätzlich von Ihrem Garten fernhalten.
Rechtliche Möglichkeiten, fremde Katzen fernzuhalten
Inwieweit muss ich die Nachbarskatze in meinem Garten dulden? Die Antwort auf diese Frage hängt von Ihrem Standort und den örtlichen Regelungen ab. In fast allen Kommunen regeln Rechtsverordnungen, dass die Besitzer verpflichtet sind, ihre Haustiere so zu halten, dass sie die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht unnötig durch Lärm oder Gerüche stören.
Grundsätzlich haben Katzen aber das Recht auf freie Bewegung und dürfen auch fremde Gärten betreten. Im Allgemeinen müssen Sie daher die Anwesenheit von Nachbarskatzen tolerieren, erklärt zum Beispiel das Landgericht Augsburg (Aktenzeichen: 4 S 2099/84). Dies gilt allerdings nur für bis zu zwei Katzen desselben Eigentümers, entschied das Landgericht Lüneburg (Aktenzeichen: 4 S 48/04) vor einigen Jahren, im Einzelfall kann es bei mehr Tieren Konsequenzen haben.
In dem Moment, wenn die Katze Schäden, Verschmutzungen oder Störungen verursacht, ist die Duldungspflicht ausgereizt. Man muss allerdings beweisen, dass diese Beeinträchtigungen von der entsprechenden Katze verursacht wurden. Ob das zumutbar oder im Übermaß geschehen ist, beispielsweise durch das Herausfischen von Goldfischen im Teich, große Mengen Kot oder eine lautstarke Geräuschbelästigung durch die Katze, wird dann im Einzelfall gerichtlich entschieden, erklärt der Deutsche Tierschutzbund.
Tipps, um fremde Katzen fernzuhalten
Wer keine Beweisfotos oder Filmaufnahmen vorweisen kann, muss auf andere Maßnahmen zurückgreifen. Giftköder, der Beschuss mit Steinen oder gar einer Waffe sind natürlich nicht tierfreundlich und strafbar. Auch Katzenschreckgeräte werden zwar im Handel verkauft, bewegen sich aber in einer rechtlichen Grauzone, da sie den Katzen laut ergo.de keine Verletzungen zufügen dürfen – übrigens auch anderen Tieren nicht. Dies verstößt dann gegen das Tierschutzrecht.
Katzen haben das Recht, sich frei und artgerecht zu bewegen, aber es gibt einige Möglichkeiten, um sie aus Ihrem Garten fernzuhalten:
- Katzenabwehrmittel: Sie können ungiftige Mittel wie (Wasser-)Sprays oder Katzengranulat verwenden, die Katzen abschrecken, ohne ihnen Schaden zuzufügen. Stellen Sie sicher, dass diese Produkte den örtlichen Vorschriften entsprechen. Ultraschallgeräte sind in der Regel nicht tierfreundlich.
- Zaun oder Abgrenzung: Ein hoher Zaun oder eine gut abgegrenzte Grenze um Ihren Garten kann Katzen die Lust verderben, einzudringen. Beachten Sie jedoch, dass der Zaun den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen muss.
- Pflanzen Sie abwehrstarke Gewächse: Katzen meiden oft „stinkende“ Pflanzen wie Lavendel, Currykraut oder Duft-Geranien (Pelargonien). Diese können in Ihrem Garten als natürliche Abwehr dienen, sind aber nicht immer erfolgversprechend.
- Tierfreundliche Hindernisse: Legen Sie Kies oder grobes Mulchmaterial in Blumenbeeten aus, um das Graben zu erschweren und es Katzenpfoten etwas ungemütlich zu machen.
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Das Duldungsrecht von Katzen wird im Einzelfall entschieden, aber es gibt dennoch Möglichkeiten, unerwünschten Besuch fernzuhalten. Kommunikation ist immer noch die beste Option, um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden. Und indem Sie präventive Maßnahmen ergreifen, können Sie Ihren Garten wenigstens teilweise zu einem katzenfreien Ort machen.
Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redakteurin Ines Alms sorgfältig überprüft.
Rubriklistenbild: © Karina Hessland/Imago

