Ungebetener Gast

Muss ich die Nachbarskatze in meinem Garten dulden und wie werde ich sie los?

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Die rechtlichen Möglichkeiten, um neugierige Nachbarskatzen aus dem Garten fernzuhalten, sind beschränkt. Vertreiben Sie die Tiere legal und sanft aus Ihrer persönlichen Oase.

Der eigene Garten ist ein Ort der Ruhe und Erholung. Wenn sich die Nachbarskatze regelmäßig dort einfindet und Ihre Blumenbeete zum Katzenklo erklärt, kann das zur Belastungsprobe werden. Hier erfahren Sie, ob Sie die fremde Katze in Ihrem Garten dulden müssen und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, sie loszuwerden. Außerdem bekommen Sie praktische Tipps, wie Sie die fremden Tiere grundsätzlich von Ihrem Garten fernhalten.

Rechtliche Möglichkeiten, fremde Katzen fernzuhalten

Fremde Katzen sind im eigenen Garten oft unerwünschte Gäste.

Inwieweit muss ich die Nachbarskatze in meinem Garten dulden? Die Antwort auf diese Frage hängt von Ihrem Standort und den örtlichen Regelungen ab. In fast allen Kommunen regeln Rechtsverordnungen, dass die Besitzer verpflichtet sind, ihre Haustiere so zu halten, dass sie die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht unnötig durch Lärm oder Gerüche stören.

Grundsätzlich haben Katzen aber das Recht auf freie Bewegung und dürfen auch fremde Gärten betreten. Im Allgemeinen müssen Sie daher die Anwesenheit von Nachbarskatzen tolerieren, erklärt zum Beispiel das Landgericht Augsburg (Aktenzeichen: 4 S 2099/84). Dies gilt allerdings nur für bis zu zwei Katzen desselben Eigentümers, entschied das Landgericht Lüneburg (Aktenzeichen: 4 S 48/04) vor einigen Jahren, im Einzelfall kann es bei mehr Tieren Konsequenzen haben.

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In dem Moment, wenn die Katze Schäden, Verschmutzungen oder Störungen verursacht, ist die Duldungspflicht ausgereizt. Man muss allerdings beweisen, dass diese Beeinträchtigungen von der entsprechenden Katze verursacht wurden. Ob das zumutbar oder im Übermaß geschehen ist, beispielsweise durch das Herausfischen von Goldfischen im Teich, große Mengen Kot oder eine lautstarke Geräuschbelästigung durch die Katze, wird dann im Einzelfall gerichtlich entschieden, erklärt der Deutsche Tierschutzbund.

Tipps, um fremde Katzen fernzuhalten

Wer keine Beweisfotos oder Filmaufnahmen vorweisen kann, muss auf andere Maßnahmen zurückgreifen. Giftköder, der Beschuss mit Steinen oder gar einer Waffe sind natürlich nicht tierfreundlich und strafbar. Auch Katzenschreckgeräte werden zwar im Handel verkauft, bewegen sich aber in einer rechtlichen Grauzone, da sie den Katzen laut ergo.de keine Verletzungen zufügen dürfen – übrigens auch anderen Tieren nicht. Dies verstößt dann gegen das Tierschutzrecht.

Katzen haben das Recht, sich frei und artgerecht zu bewegen, aber es gibt einige Möglichkeiten, um sie aus Ihrem Garten fernzuhalten:

  • Katzenabwehrmittel: Sie können ungiftige Mittel wie (Wasser-)Sprays oder Katzengranulat verwenden, die Katzen abschrecken, ohne ihnen Schaden zuzufügen. Stellen Sie sicher, dass diese Produkte den örtlichen Vorschriften entsprechen. Ultraschallgeräte sind in der Regel nicht tierfreundlich.
  • Zaun oder Abgrenzung: Ein hoher Zaun oder eine gut abgegrenzte Grenze um Ihren Garten kann Katzen die Lust verderben, einzudringen. Beachten Sie jedoch, dass der Zaun den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen muss.
  • Pflanzen Sie abwehrstarke Gewächse: Katzen meiden oft „stinkende“ Pflanzen wie Lavendel, Currykraut oder Duft-Geranien (Pelargonien). Diese können in Ihrem Garten als natürliche Abwehr dienen, sind aber nicht immer erfolgversprechend.
  • Tierfreundliche Hindernisse: Legen Sie Kies oder grobes Mulchmaterial in Blumenbeeten aus, um das Graben zu erschweren und es Katzenpfoten etwas ungemütlich zu machen.

Giftige Schönheiten: Zehn besonders gefährliche Gartenpflanzen

Eine rosa blühende Engelstrompete
Die Engelstrompete hat ihren Namen nicht von ungefähr: Sie führt schon in kleinsten Verzehrsmengen zu Halluzinationen. © blickwinkel/Imago
Eine gelb blühende Goldregenpflanze in einem Vorgarten
Der giftige Goldregen ist im Garten immer ein Hingucker. Vor allem die reifen Samen sind sehr gefährlich.  © blickwinkel/Imago
Eine weiß blühende Christrosenpflanze
Die Christrose wurde früher als Brech- und Abführmittel eingesetzt. Heute heißt es: Finger weg! © CHROMORANGE/Imago
Eine Gärtnerin beschneidet einen Oleander
Vor allem den Blättern des Oleanders sollte man nicht zu nahe kommen – am besten Handschuhe tragen. © Shotshop/Imago
Blütenrispen des Blauen Eisenhuts
Schon wenige Gramm Eisenhut führen zu schweren Vergiftungssymptomen. © imagebroker/Imago
Ein Strauß gelber Narzissen in einer Vase
Die ist so hübsch, die tut doch nichts? Die Gelbe Narzisse ist in allen Pflanzenteilen giftig.  © BE&W/Imago
Eine Rizinuspflanze mit roten Blättern und Fruchtkapseln
Sehr attraktiv und sehr giftig: Schon im Altertum wurden Menschen mit Rizinussamen umgebracht. © McPHOTO/Imago
Eine rosa blühende Herbstzeitlose im Gras
Ab August blüht die Herbstzeitlose, deren Zellgift Colchicin zum Tod führen kann. © Rudolf Gigler/Imago
Eine Thujahecke mit einem Halteverbot-Verkehrsschild
Die Thuja ist als Hecke beliebt und sieht harmlos aus. Aber Hautkontakt und Verzehr haben unangenehme Folgen. © Shotshop/Imago
Eine Misteldrossel frisst im Herbst die roten Eibenfrüchte
Obacht, wenn die roten Beeren der Eibe reif sind: Nicht nur Drosseln, auch Kinder greifen hier gern zu. ©  Reiner Bernhardt/Imago

Das Duldungsrecht von Katzen wird im Einzelfall entschieden, aber es gibt dennoch Möglichkeiten, unerwünschten Besuch fernzuhalten. Kommunikation ist immer noch die beste Option, um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden. Und indem Sie präventive Maßnahmen ergreifen, können Sie Ihren Garten wenigstens teilweise zu einem katzenfreien Ort machen.

Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redakteurin Ines Alms sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © Karina Hessland/Imago

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