ADAC erklärt es

Sicherheitsabstand zum Vordermann gewahrt? Die Zwei-Sekunden-Regel kann helfen

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Um den richtigen Sicherheitsabstand einzuhalten, rät der ADAC zur sogenannten Zwei-Sekunden-Regel. Die Experten erklären, wie es funktioniert.

Im Herbst wird es auf den Straßen wieder rutschiger. Autofahrer sollten entsprechend vorsichtig fahren. Auf nasser Fahrbahn verlängere sich der Bremsweg bei einer Vollbremsung mit 50 Kilometern pro Stunde im Vergleich zu trockenem Asphalt von 11 auf 20 Meter, wie der ADAC Nordrhein betont. Wenn zudem noch Herbstlaub oder verlorenes Erntegut (in ländlichen Gebieten) auf schon feuchte Straßen fallen, entstehe eine rutschige Mischung. In solchen Situationen könnten die Reifen den direkten Kontakt zur Straße verlieren. „Auch Sicherheitsassistenten wie ESP und ABS kommen in diesem Fall rasch an die Grenze des Machbaren“, sagt der ADAC-Technik-Experte Andreas Kaurisch laut der Mitteilung.

Sicherheitsabstand zum Vordermann: Zwei-Sekunden-Regel kann helfen

Um den richtigen Sicherheitsabstand einzuhalten, rät der Automobilclub zur sogenannten Zwei-Sekunden-Regel. „Dabei sucht man sich einen markanten Punkt am Fahrbahnrand. Wenn das Fahrzeug vor einem diesen Punkt passiert hat, einfach langsam ‚21, 22‘ zählen. Erst dann sollte man selbst an dieser Stelle vorbeifahren. Sonst ist der Abstand zu gering“, erklärt der ADAC-Fachmann laut der Mitteilung.

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Mehr Abstand etwa bei Nebel – ADAC erklärt Faustformel

Wenn es etwa regnet oder schneit, sollte man darüber hinaus für zusätzlichen Abstand zum Vordermann sorgen. Besonders in den Morgen- und Abendstunden könnten im Herbst plötzlich auftretende Nebelbänke die Sichtverhältnisse stark beeinträchtigen, betont der ADAC zudem. Ab Sichtweiten unter 50 Metern gelte die Faustformel: Mindestabstand in Metern ist gleich Geschwindigkeit. „Bei Tempo 50 sollte man also mindestens 50 Meter Abstand halten. Das ist genau die Distanz zwischen zwei Leitpfosten am Straßenrand“, so der ADAC-Experte laut der Mitteilung.

Im Herbst kann es auf den Straßen rutschig werden – also besser das Tempo reduzieren und mehr Abstand halten. (Symbolbild)

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Vorsicht auf rutschigen Straßen

Wenn das Auto trotz angepasster Fahrweise ins Rutschen gerät, empfiehlt der ADAC Nordrhein folgende vier Schritte: Fuß vom Gaspedal nehmen, auskuppeln, gefühlvoll gegenlenken und bremsen. Mit etwas geringerer Geschwindigkeit lasse sich das Auto oft schon wieder besser kontrollieren. Reagiere das Fahrzeug nicht mehr, helfe nur eine Vollbremsung. Grundsätzlich gilt, wie der ADAC ebenfalls in der Mitteilung betont: Langsameres Fahren reduziert die Rutschgefahr.

Rubriklistenbild: © U. Stamm/Future Image/Imago

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