- VonSophia Lavcanskischließen
Viele Verliebte Heiraten irgendwann, um sich gegenseitig ein Versprechen zu geben. Doch Heiraten bedeutet deutlich mehr als nur ein Versprechen: Die Ehe bringt auch finanzielle Vorteile mit.
Haben sich zwei Personen gefunden, die ihr restliches Leben miteinander verbringen wollen, wird die endlose Liebe oft mit einer Eheschließung besiegelt. Neben dem gegenseitigen Versprechen kann aber auch noch ein anderer Faktor ausschlaggebend sein, denn die Ehe bringt auch finanzielle, rechtliche und steuerliche Vorteile mit sich. Dank des sogenannten „Ehegattensplitting“ etwa ist es Verheirateten möglich, einiges an Steuern einzusparen.
Wenn der Ehepartner stirbt: Diese Vorteile bringt eine Ehe beim Erben
Auch wenn man darüber nicht nachdenken möchte: Auch der Partner stirbt irgendwann. Doch gerade bezüglich des Erbes macht sich ein großer Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Lebenspartnern bemerkbar. In Deutschland ist die Frage „Wer erbt was?“ durch eine gesetzliche Erbfolge geregelt.
Während der Ehegatte laut „anwalt.de“ automatisch gesetzlicher Erbe und Pflichtteilsberechtigter, haben nicht miteinander verheiratete Lebenspartner kein gesetzliches Erbrecht. Soll Vermögen auf den unverheirateten Partner übertragen werden, ist ein Testament oder ein notarieller Ehevertrag fällig. Geschieht das nicht, erben automatisch nur die Verwandten des Verstorbenen Lebenspartners.
Selbst was Immobilien angeht, kann ordentlich gespart werden: Will ein Ehepartner dem anderen vor oder nach dem Tod eine selbst genutzte Immobilie ganz oder zum Teil übertragen, müssen unabhängig vom Wert keine Steuern gezahlt werden. Auch eine Grunderwerbssteuer fällt weg.
Durch die Heirat: So groß sind die Vorteile bei Schenkungen oder Erbschaften
Wie „Finanztest“ berichtet, haben Eheleute besonders bei gegenseitigen Schenkungen oder Erbschaften einen großen Vorteil. Unverheiratete Partner sind, wenn sie Erbe werden, erbschaftsteuerpflichtig in Klasse 3, wodurch ein Freibetrag von 20.000 Euro gilt. „Darüber hinaus ist eine Erbschaftsteuer von wenigstens 30 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Werts der Erbschaft zu zahlen“, so „anwalt.de“.
Bei Verheirateten sieht das ganze etwas anders aus: Der Freibetrag beim Erben ist für Ehepartner deutlich höher. Diese befinden sich in der Erbschaftssteuerklasse 1 und genießen einen Freibetrag von satten 500.000 Euro – 25 mal so viel. „Anwalt.de“ erklärt zu Verheirateten Erben: „Sie werden mit einem bedeutend geringeren Prozentsatz der Erbschaftsteuer bedacht, z. B. bis einschließlich 75.000 Euro über dem Freibetrag 7 Prozent, bis einschließlich 300.000 Euro über den Freibetrag mit 11 Prozent“.
In Notsituationen: Diese Vorteile haben Ehepartner
Auch im gesundheitlichen Bereich haben verheiratete einige Vorteile. Kommt es zu einer Erkrankung oder einem Unfall, erhalten sie im Krankenhaus oftmals schneller Auskunft. Wenn ein Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst entscheiden kann, was geschehen soll, kann der Partner diesen in der Regel bei der medizinischen Frage vertreten.
Stirbt ein Partner und es bestand ein Eheverhältnis, ist der hinterbliebene Partner immerhin durch die Witwerrente finanziell abgesichert. Einzige Bedingungen: Die Verstorbene Person muss mindestens fünf Jahre versichert und das Paar mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein. Wer erst im hohen Rentenalter heiratet, könnte angesichts der Fristen Probleme bekommen.
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