VonSimon Monesschließen
Geschwindigkeitsbeschränkungen, Mautgebühren, Parkbestimmungen: In Österreich sind die Verkehrsregeln anders als in Deutschland. Bei Missachtung drohen empfindliche Strafen.
Die Urlaubsreise mit dem Auto wird in Deutschland immer beliebter. Wer ins Ausland reist, sollte sich vorher aber entsprechend informieren, etwa ob auf der Route eine Maut fällig wird. Und auch bei den Verkehrsregeln gibt es Unterschiede. So kann manches Knöllchen deutlich teurer werden als hierzulande. Das gilt auch in Österreich. Wir haben zusammengefasst, worauf Sie bei einer Reise in die Alpenrepublik achten müssen.
Tempolimit in Österreich: Bei 130 km/h ist Schluss
In Österreich gelten je nach Fahrzeugtyp und Straßenart unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen. Innerorts dürfen Sie in der Regel 50 km/h fahren, außerorts 100 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Auf einigen Abschnitten gilt jedoch aus Umweltschutzgründen Tempo 100 – ähnlich wie in den Niederlanden.
Für Gespanne ist die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 100 km/h begrenzt. Schwere Wohnmobile (über 3,5 bis 7,5 Tonnen) dürfen außerorts nur 70 km/h und auf Autobahnen 80 km/h fahren. Beachten Sie die Nachtgeschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h auf bestimmten Autobahnen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
Ohne Vignette wird‘s teuer
Für die Benutzung der meisten Schnellstraßen und Autobahnen benötigen Fahrzeuge bis 3,5 t eine Vignette. Diese ist als Jahresvignette für 96,40 Euro, als Zwei-Monats-Vignette für 28,40 Euro, als Monatsvignette für 11,50 Euro und als Tagesvignette für 8,60 Euro erhältlich. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen eine GO-Box verwenden. Wer ohne Vignette erwischt wird, zahlt keine Strafe, sondern eine „Ersatzmaut“. Für Pkw und Wohnmobile werden 120 Euro fällig. Für Motorräder beträgt sie 65 Euro.
Weiße und blaue Linie markieren legale Parkplätze – gelbe nicht
In Österreich sind Park- und Halteverbote oft durch unterschiedliche Linienfarben gekennzeichnet. Eine durchgehende gelbe Linie bedeutet ein absolutes Halte- und Parkverbot, während eine unterbrochene gelbe Linie ein Parkverbot anzeigt. Weiße Markierungen kennzeichnen legale Parkplätze.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen




In Kurzparkzonen, oft durch blaue Markierungen angezeigt, benötigen Sie einen Parkschein, den Sie in Trafiken oder per Handy lösen können. Zudem können diese beim ÖAMTC, bei Vorverkaufsstellen, Fahrscheinautomaten in U-Bahn-Stationen, in Bahnhöfen sowie Banken, Sparkassen und Tankstellen erworben werden. Das Datum und die Uhrzeit müssen per Hand angekreuzt werden. Anschließenden legen Sie den Parkschein gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe.
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Kein Bußgeldkatalog in Österreich: Behörden legen Strafe fest
Österreich hat keinen festen Bußgeldkatalog, aber hohe Strafen für Verkehrssünden. Für die Vergehen ist jeweils ein Höchstsatz festgelegt. Die Strafen werden von den zuständigen Behörden in diesem Rahmen festgelegt. Geschwindigkeitsüberschreitungen können Sie bis zu 7.500 Euro kosten. Seit dem 1. März 2024 können zudem Autos von Rasern eingezogen werden. Einfache Parkverstöße beginnen bei 20 Euro. Alkohol am Steuer wird ab 300 Euro geahndet. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Fahranfänger dürfen maximal 0,1 Promille haben.
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Parkverstoß | ab 20 Euro |
| 20 km/h zu schnell | ab 30 Euro |
| mehr als 50 km/h zu schnell | bis 7.500 Euro |
| Fahren ohne Sicherheitsgurt | ab 50 Euro |
| Rotlichtverstoß | ab 70 Euro |
| Handy am Steuer | ab 100 Euro |
| Alkohol am Steuer | ab 300 Euro |
Denken Sie daran, dass Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden können. Kleinere Verstöße können noch an Ort und Stelle mit einem sogenannten Organmandat (Verwarnungsgeld) geahndet werden. Bei schweren Verstößen folgt eine Strafanzeige.
Anruf bei der Polizei kann teuer werden
Führen Sie immer eine Warnweste und ein Erste-Hilfe-Set mit sich. Bei einem Unfall mit Personenschaden ist die Polizei zu rufen. Bei Sachschäden sollten Sie die Daten direkt mit den Beteiligten austauschen, es sei denn, die Schäden sind erheblich. Unnötige Polizeirufe können eine „Blaulichtsteuer“ von 36 Euro nach sich ziehen.
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