Reisen mit dem Auto

Hohe Bußgelder: Wichtige Hinweise für Ihren Urlaub in Österreich

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Geschwindigkeitsbeschränkungen, Mautgebühren, Parkbestimmungen: In Österreich sind die Verkehrsregeln anders als in Deutschland. Bei Missachtung drohen empfindliche Strafen.

Die Urlaubsreise mit dem Auto wird in Deutschland immer beliebter. Wer ins Ausland reist, sollte sich vorher aber entsprechend informieren, etwa ob auf der Route eine Maut fällig wird. Und auch bei den Verkehrsregeln gibt es Unterschiede. So kann manches Knöllchen deutlich teurer werden als hierzulande. Das gilt auch in Österreich. Wir haben zusammengefasst, worauf Sie bei einer Reise in die Alpenrepublik achten müssen.

Tempolimit in Österreich: Bei 130 km/h ist Schluss

In Österreich gelten je nach Fahrzeugtyp und Straßenart unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen. Innerorts dürfen Sie in der Regel 50 km/h fahren, außerorts 100 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Auf einigen Abschnitten gilt jedoch aus Umweltschutzgründen Tempo 100 – ähnlich wie in den Niederlanden.

Wer in Österreich auf der Autobahn fährt, sollte stets ans Tempolimit und die Maut denken.

Für Gespanne ist die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 100 km/h begrenzt. Schwere Wohnmobile (über 3,5 bis 7,5 Tonnen) dürfen außerorts nur 70 km/h und auf Autobahnen 80 km/h fahren. Beachten Sie die Nachtgeschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h auf bestimmten Autobahnen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.

Ohne Vignette wird‘s teuer

Für die Benutzung der meisten Schnellstraßen und Autobahnen benötigen Fahrzeuge bis 3,5 t eine Vignette. Diese ist als Jahresvignette für 96,40 Euro, als Zwei-Monats-Vignette für 28,40 Euro, als Monatsvignette für 11,50 Euro und als Tagesvignette für 8,60 Euro erhältlich. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen eine GO-Box verwenden. Wer ohne Vignette erwischt wird, zahlt keine Strafe, sondern eine „Ersatzmaut“. Für Pkw und Wohnmobile werden 120 Euro fällig. Für Motorräder beträgt sie 65 Euro.

Weiße und blaue Linie markieren legale Parkplätze – gelbe nicht

In Österreich sind Park- und Halteverbote oft durch unterschiedliche Linienfarben gekennzeichnet. Eine durchgehende gelbe Linie bedeutet ein absolutes Halte- und Parkverbot, während eine unterbrochene gelbe Linie ein Parkverbot anzeigt. Weiße Markierungen kennzeichnen legale Parkplätze.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

In Kurzparkzonen, oft durch blaue Markierungen angezeigt, benötigen Sie einen Parkschein, den Sie in Trafiken oder per Handy lösen können. Zudem können diese beim ÖAMTC, bei Vorverkaufsstellen, Fahrscheinautomaten in U-Bahn-Stationen, in Bahnhöfen sowie Banken, Sparkassen und Tankstellen erworben werden. Das Datum und die Uhrzeit müssen per Hand angekreuzt werden. Anschließenden legen Sie den Parkschein gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe.

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Kein Bußgeldkatalog in Österreich: Behörden legen Strafe fest

Österreich hat keinen festen Bußgeldkatalog, aber hohe Strafen für Verkehrssünden. Für die Vergehen ist jeweils ein Höchstsatz festgelegt. Die Strafen werden von den zuständigen Behörden in diesem Rahmen festgelegt. Geschwindigkeitsüberschreitungen können Sie bis zu 7.500 Euro kosten. Seit dem 1. März 2024 können zudem Autos von Rasern eingezogen werden. Einfache Parkverstöße beginnen bei 20 Euro. Alkohol am Steuer wird ab 300 Euro geahndet. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Fahranfänger dürfen maximal 0,1 Promille haben.

VerstoßStrafe
Parkverstoßab 20 Euro
20 km/h zu schnellab 30 Euro
mehr als 50 km/h zu schnellbis 7.500 Euro
Fahren ohne Sicherheitsgurtab 50 Euro
Rotlichtverstoßab 70 Euro
Handy am Steuerab 100 Euro
Alkohol am Steuerab 300 Euro

Denken Sie daran, dass Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden können. Kleinere Verstöße können noch an Ort und Stelle mit einem sogenannten Organmandat (Verwarnungsgeld) geahndet werden. Bei schweren Verstößen folgt eine Strafanzeige.

Anruf bei der Polizei kann teuer werden

Führen Sie immer eine Warnweste und ein Erste-Hilfe-Set mit sich. Bei einem Unfall mit Personenschaden ist die Polizei zu rufen. Bei Sachschäden sollten Sie die Daten direkt mit den Beteiligten austauschen, es sei denn, die Schäden sind erheblich. Unnötige Polizeirufe können eine „Blaulichtsteuer“ von 36 Euro nach sich ziehen.

Rubriklistenbild: © Manngold/Imago

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