Neue Regel

M+S-Symbol auf Winterreifen verboten: Autofahrern droht saftiges Bußgeld

  • schließen
  • Simon Mones
    Simon Mones
    schließen

Seit dem 1. Oktober gelten neue Regeln im Straßenverkehr. Das betrifft auch die Reifen für den Winter. Wer die Falschen aufgezogen hat, muss tief in die Tasche greifen.

Mit dem Einbruch der kalten Jahreszeit im Jahr 2024 kommt eine bedeutende Neuregelung für Autofahrer. Seit dem 1. Oktober 2024 ist eine Änderung wirksam, die jeden betrifft, der bei winterlichen Straßenverhältnissen fährt. Reifen, die nur das M+S-Symbol (Matsch und Schnee) aufweisen, werden nun nicht mehr als wintertauglich anerkannt. Wer trotzdem mit solchen Reifen fährt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

M+S-Reifen verboten: Wintertaugliche Pneus brauchen Alpine-Symbol

Seit dem 1. Oktober 2024 werden nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (ein Berg mit drei spitzen Gipfeln und einer Schneeflocke) auf der Seite als wintertauglich eingestuft. Das M+S-Symbol wurde bereits 2018 durch das Alpine-Zeichen ersetzt, aber im September 2024 endete die Übergangsfrist.

Seit dem 1. Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol als wintertauglich.

Wer also noch ältere Reifen besitzt, sollte diese nicht nur auf die richtige Profiltiefe prüfen, sondern auch auf das Symbol. Reifen, die nur das M+S-Symbol tragen, sollten für die kommende Wintersaison auf keinen Fall mehr montiert werden. Es ist höchste Zeit für einen neuen Satz Reifen.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Fahren im Winter mit den falschen Reifen: Diese Strafen drohen

Autofahrer, die nach dem Stichtag – bei winterlichen Verhältnissen – mit nicht konformen Reifen erwischt werden, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Für eine nicht angepasste Bereifung werden 60 Euro fällig, dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, steigt das Bußgeld zusätzlich zum Punkt in Flensburg auf 80 Euro, bei Gefährdung auf 100 Euro und bei einem Unfall sogar auf 120 Euro. Wenn es aufgrund fehlender Winterreifen zu einem Unfall kommt, kann es sein, dass die Kfz-Versicherung nur eingeschränkt zahlt – darauf weist der ADAC hin.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von unserem Partner 24auto.de.

In Deutschland gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur mit Winterreifen (oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol) gefahren werden. Wer ins Ausland fährt, sollte sich vorher genau informieren: In einigen Ländern ist die Winterreifenpflicht anders geregelt als in Deutschland.

Rubriklistenbild: © Guido Schiefer/Imago

Kommentare