Nach Koalitionsausschuss

Kanzler Merz rüttelt an Verbrenner-Aus: Das müssen Autofahrer jetzt wissen

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Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine Summe zur Förderung von E-Mobilität geeinigt. Weitere Beschlüsse, die sich auf Autofahrer auswirken, dürften folgen.

Berlin – Der Koalitionsausschuss der schwarz-roten Bundesregierung hat getagt. Neben, mit Spannung erwarteten, Rentenänderungen und einer umstrittenen Bürgergeld-Reform war dabei auch das Aus für Neufahrzeuge mit Verbrennermotor innerhalb der EU ab dem Jahr 2035 Thema. Während die SPD daran festzuhalten scheint, stellt die Union das Verbot infrage. Dennoch soll sich der Umstieg auf ein E-Auto für bestimmte Personengruppen nun stärker lohnen.

Geld aus dem Klima- und Transformationsfonds soll beim Umstieg auf ein E-Auto in Deutschland helfen.

So hat der Koalitionsausschuss jetzt einen Beschluss gefasst, um den Umstieg auf ein E-Auto zu fördern. Bis 2029 sollen die Mittel des EU-Klimasozialfonds zuzüglich von insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds eingesetzt werden. Unterstützt werden sollen Haushalte mit mittlerem und kleinem Einkommen beim Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge.

Wer ein E-Auto least, könnte bald hunderte Euro einsparen

„Wir wollen spürbare Vorteile für Verbraucher durch die Nutzung emissionsfreier Fahrzeuge im Straßenverkehr, und den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität gezielt unterstützen“, heißt es dazu im Beschlusstext, der auch IPPEN.MEDIA vorliegt. Welche Haushalte genau unterstützt werden sollen, dürfte die Bundesregierung bald konkretisieren. Ein mittleres Einkommen pro Haushalt liegt ungefähr bei bis zu 4.800 Euro im Monat.

Mit der Unterstützung gemeint sein dürfte eine Maßnahme, die als „Social Leasing“ bekannt ist. Dabei würde der Staat die Leasingraten für ein Elektroauto bei Menschen bezuschussen, die ein bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Ob das Förderprogramm wirklich nötig ist, daran zweifelt zumindest ein bekannter Wirtschaftswissenschaftler.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Nach Angaben des Focus sind Leasingraten zwischen 100 und 200 Euro pro Monat angepeilt, die dann noch vom Verbraucher selbst zu zahlen wären. Wer ohnehin überlegt, auf ein E-Auto umzusteigen, oder ein neues Auto leasen möchte, könnte bei der Wahl auf ein E-Auto also bald ordentlich profitieren.

Steuerbefreiung bei neu zugelassenen E-Autos soll verlängert werden

Eine weitere Maßnahme zur Förderung des Umstiegs wird sehr wahrscheinlich bald kommen. Die Bundesregierung will die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 verlängern. Dies hatte sie vor Kurzem mitgeteilt. 

Bisher war es so, dass Elektrofahrzeuge, die im Jahr 2025 zugelassen wurden, für einen Zeitraum von fünf Jahren von der Abgabe befreit waren. Diese Regelung soll in Zukunft für alle Neuzulassungen bis zum Jahr 2030 gelten, wobei die Befreiung dann jeweils fünf Jahre ab der Zulassung andauern soll. Die geplante Regelung betrifft ausschließlich Fahrzeuge, die rein elektrisch betrieben werden.

Nutzung eines Verbrennerautos wird durch CO2-Steuer in den kommenden Jahren weniger attraktiv

Zugleich könnte sich die Kfz-Steuer für Verbrennerautos erhöhen. Laut Handelsblatt hat das Bundesumweltministerium einen Vorschlag dazu gemacht. Fest steht schon jetzt, dass sich die CO₂-Steuer in den kommenden Jahren erhöhen wird. Für Halter eines Verbrennerautos wird es dann deutlich teurer, dieses zu betreiben.

Dass das Verbrenneraus 2035 kommt, ist indes noch immer Stand der Dinge. Neuwagen, die mit Benzin oder Diesel betrieben werden, dürfen auf dem europäischen Markt dann nicht mehr verkauft werden. Eine Ausnahme könnte es aber bei Verbrennermotoren geben, die synthetische Kraftstoffe nutzen. Dafür bräuchte es eine weitere EU-Verordnung.

Union will Verbrenner-Aus 2035 abwenden

CSU-Chef Markus Söder hält es für unrealistisch, dass ab 2035 nur noch E-Autos auf deutschen Straßen unterwegs sind. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz sagte jüngst gegenüber n-tv: „Meine klare Vorstellung ist, dass wir dieses sogenannte Verbrennerverbot in der Form nicht aufrechterhalten.“ Zudem stellt der Chef des größten deutschen Automobilherstellers VW das Aus infrage.

Auch die SPD will Deutschland indes als einen starken Automobilstandort bewahren. Einig ist man sich mit dem Koalitionspartner darin, dass Arbeitsplätze in der Automobil- und Zuliefererbranche möglichst gehalten werden sollen. Wie das am besten gelingt, darüber gibt es noch keine einheitliche Position.

Autogipfel mit Chefs der Automobilhersteller und Zulieferer

Beide Seiten betonten, dass sie ergebnisoffen in den Autogipfel gehen wollen. Das geht aus einer Meldung der Deutschen Presse Agentur hervor. Eingeladen waren am Donnerstag, 9. Oktober, unter anderem die Chefs der großen deutschen Automobilhersteller sowie Vertreter der Gewerkschaften.

„Wir wollen mit der Automobilindustrie darüber reden, was wir tun müssen, damit wir die schwere Krise der deutschen Automobilindustrie und der Zulieferer in Deutschland möglichst schnell überwinden. Was ist dazu in der nationalen Gesetzgebung notwendig und was ist dazu in der europäischen Gesetzgebung notwendig.“ Damit sprach der Kanzler einen entscheidenden Punkt an.

Denn Deutschland kann bei einem möglichen Rücktritt vom Verbrenner-Aus oder einer Abmilderung desselben keinen Alleingang machen. Es bräuchte die Zustimmung von genügend anderen Mitgliedstaaten. Doch einige Länder wie zum Beispiel Schweden oder die Niederlande haben dazu eigene Gesetze, die noch vor 2035 in Kraft treten. Ein europäisches Land hat Verbrenner bereits jetzt nahezu abgeschafft. (Quellen: focus.de, dpa, spiegel.de, n-tv, Handelsblatt) (fld)

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