- VonCarmen Mörwaldschließen
Der Wissenschaftliche Beirat fordert eine einheitliche Grundsicherung. CDUCSU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz verfolgt jedoch eine ganz andere Agenda.
Kassel – Über 1,2 Millionen Menschen in Deutschland haben im Dezember 2023 Leistungen der Grundsicherung bezogen. Laut dem Statistischen Bundesamt waren das rund 22.000 beziehungsweise 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Diese Entwicklung rückt die Frage nach der Effizienz und Gerechtigkeit des Sozialleistungssystems erneut in den Fokus. Besonders die zweigeteilte Grundsicherung – bestehend aus Bürgergeld sowie Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag – sorgt für Kritik.
Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums sieht darin eine zentrale Schwachstelle der deutschen Sozialpolitik. Im Themenheft „Zwei Jahre Bürgergeld in der Praxis“ des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. fordert das Expertengremium deswegen eine radikale Reform: Statt einzelner Teilleistungen soll eine einheitliche Grundsicherung entstehen. Dieser Vorschlag trifft auf eine politisch ohnehin angespannte Debatte rund um das Bürgergeld.
Grundsicherung erklärt: Wer bekommt Bürgergeld und wer Wohngeld?
Die Grundsicherung in Deutschland besteht aus zwei getrennten Systemen: dem Bürgergeld für Arbeitslose und Geringverdiener sowie Sozialleistungen wie Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Während das Bürgergeld das Existenzminimum sichert und Wohnkosten übernimmt, ergänzt das zweite System das geringe Einkommen von Erwerbstätigen. Beide Systeme laufen parallel, sind jedoch nicht vollständig aufeinander abgestimmt.
Die Ampel-Koalition hatte sich umfassende Reformen der sozialen Absicherung vorgenommen. Anfang 2023 ersetzte das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II, wodurch Betroffene bessere Qualifikationsmöglichkeiten und höhere Freibeträge erhielten. Gleichzeitig wurde das Wohngeld reformiert, um mehr Haushalten finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Eine weitere geplante Reform, die Einführung der Kindergrundsicherung, wurde jedoch nicht mehr umgesetzt.
„Unzureichende Arbeitsanreize“ – Wissenschaftlicher Beirat kritisiert Grundsicherung
Der Wissenschaftliche Beirat sieht zwei Probleme der zweigeteilten Grundsicherung: „Erstens bietet das System unzureichende Arbeitsanreize, die zudem für einzelne Betroffene oft nicht klar erkennbar sind.“ Durch die komplexe Struktur mit unterschiedlichen Leistungen kann es passieren, dass sich Mehrarbeit finanziell kaum lohnt. Zweitens führen die unterschiedlichen Regelungen „zu einer ungleichen Behandlung von ansonsten vergleichbaren Bedarfsgemeinschaften“, heißt es.
Innerhalb einer einheitlichen Grundsicherung wird der alltägliche Bedarf ausschließlich auf individueller Ebene abgedeckt, der Wohnbedarf ausschließlich auf Haushaltsebene. Die dem Bürgergeld zugrundeliegende Struktur wird beibehalten.
Um diese Schwächen zu beseitigen, schlägt der Beirat eine einheitliche Grundsicherung vor, die Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenführt. Dadurch würden die Anrechnungsregeln vereinheitlicht, sodass sich Erwerbstätigkeit finanziell mehr lohnt und Menschen leichter aus der Bedürftigkeit herauskommen. Zudem könnte eine Zusammenlegung Bürokratie abbauen und den Zugang zu Sozialleistungen vereinfachen, indem komplizierte Schnittstellen entfallen.
CDU will Bürgergeld abschaffen und setzt auf „Neue Grundsicherung“
Der Reformvorschlag stößt in Fachkreisen auf positive Resonanz. Der Deutsche Landkreistag sprach in einem Positionspapier von einer wünschenswerten „Vision“, wie der Wissenschaftliche Beirat berichtet. Auch eine Studie des ifo Instituts in Zusammenarbeit mit dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) sieht darin „einen wichtigen Schritt“. Eine einheitliche Grundsicherung könne demnach Bürokratie abbauen und die Verwaltung spürbar entlasten.
Der Sieg der Union bei der Bundestagswahl 2025 könnte dem Reformvorschlag jedoch einen Strich durch die Rechnung machen. Die CDU unter Friedrich Merz plant, das Bürgergeld abzuschaffen und durch die „Neue Grundsicherung“ zu ersetzen. Die Partei argumentiert, dass der Grundsatz „Wer arbeitet, muss mehr haben als derjenige, der es nicht tut“ durch das Bürgergeld oft untergraben werde.
Bereits im März 2024 hatte die CDU die Vorlage für die geplanten Änderungen beschlossen. Die Gewerkschaft Ver.di äußerte sich kritisch zu den Plänen der Partei. In einer Erklärung hieß es, dass Menschen, die ohne sachlichen Grund eine zumutbare Arbeit ablehnen, von der CDU als „Totalverweigerer“ abgestempelt würden und ihnen jegliche finanzielle Unterstützung entzogen werde. „Das ist nicht nur menschenverachtend, sondern auch verfassungswidrig“, urteilte Ver.di. (cln)
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