- VonSophia Lavcanskischließen
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt bei einem Todesfall verschiedene Renten an die Hinterbliebenen: Je nach Situation sogar mehrere gleichzeitig.
Mit dem Todesfall in der Familie beginnt für die engsten Angehörigen meist eine Zeit der Trauer Gerade, wenn es sich um Vater, Mutter oder Ehe-/Lebenspartner handelt, kann der Tod jedoch auch die eigene wirtschaftliche Existenz gefährden. Um das zu verhindern, zahlt die Deutsche Rentenversicherung verschiedene Renten an Hinterbliebene aus – in vielen Fällen sogar mehrere gleichzeitig. Welche Rente, gibt es wann?
Nach Todesfall in der Familie: Diese Renten zahlt die Versicherung aus
Damit finanzielle Sorgen keine zusätzliche Last auf den Schultern von Hinterbliebenen sind, zahlt die Deutsche Rentenversicherung verschiedene Rententypen aus. Stirbt beispielsweise ein Ehe- oder Lebenspartner, besteht Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Achtung: Dieser Anspruch entfällt jedoch, wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten.
Erzieht man als geschiedener Ex-Partner des Verstorbenen ein minderjähriges Kind, kann eine Erziehungsrente beantragt werden. Das gelte laut der Deutschen Rentenversicherung „auch für verwitwete Ehe- oder Lebenspartner mit Rentensplitting“. Minderjährige in Schul- oder Berufsausbildung erhalten bei Tod eines oder beider Elternteile Halb- oder Vollwaisenrente.
Mehrere Renten gleichzeitig: Das ist bei einem Todesfall in der Familie möglich
Kommt es in der Familie zu einem Todesfall, ist auch die Zahlung mehrerer Renten möglich. Das könnten beispielsweise neben der Witwenrente auch mehrere weitere Hinterbliebenenrenten sein. Wer Anspruch hat und wer nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
„Sind leibliche Kinder, Stief- oder Adoptivkinder des Verstorbenen unter 18 Jahren vorhanden, erhält jedes Kind eine Waisenrente. Sind die Kinder, Stief- oder Adoptivkinder über 18 aber unter 27 Jahre alt und befinden sich beispielsweise in einer Ausbildung, kann ebenfalls ein Anspruch auf eine Halbwaisenrente bestehen“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung auf Anfrage von echo24.
Nach Tod des (Ex-)Partners: In diesem Fall werden mehrere Witwenrenten ausgezahlt
Stirbt der Ehepartner oder Lebenspartner, kann Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente bestehen. Dabei wird zwischen kleiner und großer Witwenrente unterschieden. Welchen Typ Hinterbliebene erhalten ist abhängig von Faktoren wie Alter, Erwerbsminderung und Kinderanzahl. Doch nicht nur die Witwe oder der Witwer der verstorbenen Person hat Anspruch auf die Rente.
Hat die verstorbene Person auch eine geschiedene Ehefrau oder Ehemann, so kann es passieren, dass auch hier Anspruch besteht, wenn die Ehe beispielsweise vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. So können laut der Deutschen Rentenversicherung Witwenrente und Witwenrente an den geschiedenen Expartner zusammentreffen, wenn auch eher selten.
Übrigens soll es mehr Rente für Witwer und Ungleichheiten bei den Hinterbliebenen geben, wie echo24.de bereits berichtete. Immer wieder kommt es zu Fällen bei denen wegen einer Klausel kein Anspruch auf Witwenrente gilt.
Rubriklistenbild: © Sabine Brose, Frank Sorge/Imago