Nur unter bestimmten Voraussetzungen

Kleine oder große Witwenrente: Wer hat Anspruch und wie hoch ist die Rente?

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Bei der Witwenrente wird zwischen kleiner und großer Witwenrente unterschieden. echo24.de erklärt, wer Anspruch hat und wie viel Geld den Hinterbliebenen zusteht.

Wer einen geliebten Menschen verliert, steht nicht nur emotional, sondern oft auch finanziell vor großen Herausforderungen. Die Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung soll in dieser schweren Zeit zumindest finanziell entlasten. Dabei wird zwischen kleiner und großer Witwenrente unterschieden – doch was genau ist der Unterschied? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und wie viel Geld steht Hinterbliebenen zu? echo24.de erklärt, wie sich die beiden Renten unterscheiden, wer Anspruch hat.

Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente – einfach erklärt

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern steht es um die Rente in Deutschland nicht besonders gut. Deshalb sind die Menschen froh über jede Hilfe. In schwierigen Zeiten können sich die Betroffenen auf die Witwenrente verlassen. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner finanziell absichern, wenn der Partner stirbt, schreibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Vorausgesetzt, der Verstorbene hatte Rentenansprüche, weil er zum Beispiel gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Dann bekommt der hinterbliebene Partner einen Teil dieser Rente – als finanzielle Unterstützung. Diese Rente gibt es in zwei Formen:

  • Kleine Witwenrente – zeitlich begrenzt und für bestimmte Fälle.
  • Große Witwenrente – umfangreicher und auf Dauer, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für die kleine Witwenrente

Die Ansprüche auf Witwenrente sind klar geregelt. So wird die Witwenrente gekürzt, wenn der Altersunterschied zwischen den Partnern zu groß ist. Auch die Voraussetzungen für die kleine Witwenrente sind klar geregelt. Laut DRV erhält die kleine Witwenrente nur, wer jünger als 47 Jahre ist, nicht erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht. Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent einer Rente, die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder bezogen hätte.

Die kleine Witwenrente wird maximal zwei Jahre nach dem Tod des Lebenspartners gezahlt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Betroffenen nach dieser Übergangszeit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Wurde die Ehe jedoch vor 2002 geschlossen und ist einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt das „alte Recht“ und die Betroffenen erhalten die kleine Witwerrente unbefristet.

Voraussetzungen für die große Witwenrente

Unabhängig von der Art der Witwenrente besteht ein Anspruch nur, wenn die Hinterbliebenen ledig sind. Wer wieder heiratet, verliert den Anspruch auf Witwenrente – auch auf die große. Dies ist in § 46 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Dort sind auch die Anspruchsvoraussetzungen festgelegt. Demnach erhalten Hinterbliebene die große Witwenrente, wenn sie im Jahr 2025 mindestens 46 Jahre und 4 Monate alt sind, so die DRV.

Ein neues Eheglück nach dem Tod des Partners geht mit einem Verlust der Witwenrente einher. (Symbolbild)

Ab 2029 liegt das Mindestalter bei 47 Jahren. Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben – aber auch hier gibt es Ausnahmen. Anspruch besteht auch, wenn Hinterbliebene erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das noch nicht 18 Jahre alt ist. Nach der DVR beträgt die große Witwenrente grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die der Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder bezogen hätte.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar.com/Dmitrii Marchenko

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