VonLars Bredthauerschließen
Rückwärtsfahren oder Zurücksetzen: Beide Fälle unterscheiden sich zwischen einer allgemeinen und einer besonderen Sorgfaltspflicht. Vorsicht ist geboten.
Hamm - Fünf oder sechs Gänge. Oder Automatik. Das ist bei jedem Auto unterschiedlich. Was alle gleichermaßen besitzen, ist der Rückwärtsgang. Und der wird sicher mindestens so oft genutzt wie der höchste Gang eines Fahrzeugs. Auch wenn Autofahrer entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind, gibt es logischerweise bestimmte Regeln zu beachten. Dabei muss zwischen Rückwärtsfahren und Zurücksetzen unterschieden werden. Höchste Vorsicht ist in beiden Fällen geboten.
Rückwärtsfahren und Zurücksetzen – wann gilt was?
Von Rückwärtsfahren wird gesprochen, wenn sich ein Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr rückwärts bewegt. Dies ist in etwa der Fall, wenn ein Autofahrer eine Einfahrt oder Straße verpasst hat und deshalb den Rückwärtsgang einlegt, um doch noch zum Ziel zu gelangen. Verboten ist das Rückwärtsfahren auf der Autobahn, auf Kraftfahrstraßen, an unübersichtlichen Stellen wie scharfen Kurven und in der Regel in Einbahnstraßen. Außerdem darf sich auch nicht in Fahrtrichtung rückwärts bewegt werden.
Beim Rückwärtsfahren gilt eine besondere Sorgfaltspflicht. Der Verkehrsteilnehmer muss ausschließen können, dass andere Menschen in Gefahr geraten, wenn er rückwärts unterwegs ist. Kann der Raum hinter dem Fahrzeug nicht sicher überblickt werden, muss der Fahrer den Wagen verlassen, um nach Hindernissen zu schauen, oder aber sich von einer anderen Person einweisen lassen. Auch sollte er sich keinesfalls ausschließlich auf den Parksensor verlassen. Es gilt: Langsam fahren unter ständiger Bremsbereitschaft.
Bußgeld von bis zu 100 Euro droht
Wird beim Rückwärtsfahren ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, ist ein Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg fällig. Passiert infolgedessen auch noch ein Unfall, muss der Verursacher mit einer Strafe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Meist trägt er auch die alleinige Schuld am Zusammenstoß.
Ein Zurücksetzen findet hingegen beispielsweise auf einem Parkplatz eines Supermarkts statt, um in die Parklücke zu gelangen oder auszuparken. Allgemein wird von stehendem Verkehr gesprochen. Hierbei kommt lediglich eine allgemeine Sorgfaltspflicht zum Tragen. Diese beinhaltet trotzdem eine ständige Vorsicht sowie gegenseitige Rücksicht. Andere Verkehrsteilnehmer sollten nicht gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt werden. Kommt es zu einem Unfall, wird dies mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet.
Bußgeld gibt es auch in vielen anderen Bereichen unseres Lebens. Menschen, die sich nicht an die Mülltrennung halten, riskieren eine Strafe in Höhe von 2500 Euro.
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