VonAndreas Schmidschließen
Medizinisches Gras boomt. Im Internet verschreiben Cannabis-Ärzte sehr leicht entsprechende Rezepte. Landesärztekammern sind alarmiert, ein Mediziner sieht Risiken für junge Konsumenten.
„Krankschreibung, Rezept & mehr vom Online Arzt“ und das alles „einfach, schnell & verlässlich“ sowie „ohne stressigen Arztbesuch“. So wirbt Dr. Ansay, selbsternannter Marktführer für Online-Krankschreibung und Cannabis-Rezepte. Hinter dem Internetauftritt steckt der Hamburger Unternehmer Can Ansay. Er ist kein Mediziner, sondern Jurist, und arbeitet über seine Telemedizin-Plattform mit mehreren Ärzten aus ganz Deutschland zusammen.
Seit das neue Cannabis-Gesetz am 1. April in Kraft trat, ist es deutlich leichter geworden, medizinisches Gras zu verschreiben. Das ist grundsätzlich auch online möglich. Jedoch braucht es eigentlich Kontakt zu einem Arzt. Bei Ansay und anderen Anbietern ist das aber scheinbar nicht immer so. Ist das legal?
Cannabis-Rezept online: „Das ist ein absolutes No-Go. Bei uns gibt es das nicht“
Wie mehrere Patienten von Dr. Ansay im Gespräch mit IPPEN.MEDIA bestätigen, gab es keinen Kontakt zu einem Arzt. Sie hätten lediglich einen Fragebogen ausfüllen und ihn mit behandlungstypischen Symptomen wie etwa Schlafstörungen markieren müssen. Ob und wie die Selbstauskünfte der Patienten überprüft werden, ist nicht ersichtlich.
Der Arzt Florian Wesemann kennt das Problem. Er betreibt eine kleine Praxis in der Münchner Maxvorstadt und berät Cannabis-Patienten beziehungsweise solche, die es werden wollen. Er beobachtet, dass in der Branche sehr vorschnell Rezepte ausgestellt würden. Und das mitunter ohne ärztliches Vorgespräch. „Das ist ein absolutes No-Go. Bei uns gibt es das nicht“, sagt Wesemann im Gespräch mit unserer Redaktion.
Er selbst spreche mit jedem Patienten. Das sei auch deshalb wichtig, um Patienten aufzuklären „über die zu erwartende Wirkung und mögliche Nebenwirkung in Verbindung mit der richtigen Dosierung“. Außerdem ist Cannabis nicht gleich Cannabis: Es gibt verschiedene Anwendungsformen und gerade im Bereich der Cannabisblüten eine große Sortenvielfalt mit unterschiedlichem Gehalt des Hanfwirkstoffs THC.
Wer das ignoriere, könne keine optimale Behandlung für Patienten gewährleisten. „Gerade bei 18- bis 23-Jährigen ist eine Beratung und medizinische Einordnung wichtig“, sagt Wesemann. „Hier ist die Hirnentwicklung möglicherweise noch nicht ganz ausgereift und man sollte den Einsatz von Cannabinoiden sorgsam abwägen.“ Bei Ansay bekommen auch 18-Jährige problemlos ein Rezept.
Cannabis-Verband „stinksauer“ über die „Menge an Pseudo-Patienten“
Ansay selbst erklärt auf Anfrage: „Patienten wollen ihr Cannabis auf Rezept einfach, schnell und günstig.“ Der CDU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger meint, damit sei „Missbrauch vorprogrammiert“. Seit 1. April würden immer mehr normale Konsumenten ohne Beschwerden medizinisches Cannabis beantragen. Der Bund deutscher Cannabis-Patienten zeigte sich auf Anfrage unserer Redaktion sogar „stinksauer“ über die „Menge an Pseudo-Patienten“.
Ansay behauptet, ein Arztgespräch erhöhe für Patienten „den Zeitaufwand, die Wartezeit und die Arztkosten um ein Vielfaches“. Viele wollten das nicht. „Daher wählen nur wenige unser optionales garantiertes Arztgespräch mit einem Cannabis-Experten.“
Cannabis-Rezepte im Internet: Ist das legal?
Eine der Ärztinnen, die für Dr. Ansay Rezepte ausstellt, kommt nach Recherchen von IPPEN.MEDIA aus Bautzen. Sie ist in der sächsischen Landesärztekammer geführt. Hat sie sich nicht an das Berufsethos gehalten? Ein Sprecher der Kammer erklärt auf Anfrage: „Eine gewissenhafte ärztliche Berufsausübung ist nur möglich, wenn sie die Behandlung als Ärztin auch in der Hand hält. Bietet sie ihre Leistungen über Portale an, ist es erforderlich, dass sie für Atteste und Verschreibungen inhaltlich verantwortlich ist und diese Stempel und Unterschrift tragen müssen.“
Das ist bei den Rezepten offenbar der Fall. Aber, und nun wird es interessant: „Die Ärztin muss sich persönlich überzeugen, dass eine Ausstellung gerechtfertigt ist.“ Der Sprecher stellt klar: „Eine Beurteilung, rein anhand eines durch den (im Regelfall gar unbekannten) Patienten auszufüllenden Fragebogens, ist nicht fachgerecht.“
Auch das Bundesgesundheitsministerium stellt mit Blick auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln klar: Ein (Online-)Fragebogen entspricht „nicht dem allgemeinen fachlichen Standard“. Bei der Frage, ob das Ausstellen von Cannabis-Rezepten ohne Arztgespräch legal oder nicht legal ist, verweist ein Sprecher allerdings auf die Länder. Das Ministerium sei „nicht befugt, Gesetze und Verordnungen verbindlich auszulegen und konkrete Rechtsfragen zu beantworten“.
Leichtfertige Cannabis-Ausstellung: „Reihe von Verfahren bekannt“
Die Landesärztekammern scheinen aber bereits gegen diese Angebote vorzugehen. So seien mittlerweile „eine Reihe von Verfahren in diesen Konstellationen bekannt“, heißt es. Ansay hat wohl wenig zu befürchten. Sein Unternehmen sitzt in Malta, ist für deutsche Behörden schwer greifbar.
Ansay verteidigt seinen Kurs ohnehin. „Auch Praxisärzte können oder wollen bei persönlicher Behandlung die häufigsten Beschwerden kaum verifizieren, wie Schmerzen, Schlafstörungen und Stress.“ Weiter heißt es: „Eine Überprüfung der Angaben ist zudem weniger relevant, da jeder Deutsche ohne jegliche Angaben rezeptfrei Cannabis beziehen kann über Eigenanbau oder Anbauclubs.“
Bei den Anbauclubs wird es aber wohl noch eine Zeit lang dauern, bis das erste legale Club-Gras geerntet werden kann. Zwar können seit 1. Juli Lizenzen für die Clubs beantragt werden. Doch bislang sind nur wenige davon genehmigt. Bis die Clubs eine echte Konkurrenz für Anbieter von medizinischem Cannabis sind, werden noch Monate vergehen. Und dann wird es vor allem auf den Preis ankommen. Schon jetzt ist medizinisches Cannabis teils deutlich billiger als auf dem Schwarzmarkt. (as)
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