VonYannick Hankeschließen
Die Ampelkoalition hat das neue Infektionsschutzgesetz für den Corona-Herbst 2022 verabschiedet. Was bedeutet das für Maskenpflicht und andere Regeln?
Berlin – Die Würfel sind gefallen. Die Bundesregierung hat ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen, um für den Corona-Herbst 2022 bestmöglich vorbereitet zu sein. Damit erfolgt die pandemische Rolle rückwärts. Schließlich hatte die Ampelkoalition noch im Frühjahr 2022 auf Druck der FDP die Maßnahmen gegen das Coronavirus flächendeckend zurückgenommen. Nun aber besteht die Möglichkeit, sogar wieder die Maskenpflicht einzuführen.
Corona-Herbst 2022: Bundesregierung beschließt neues Infektionsschutzgesetzt mit weitreichenden Folgen
Ab Oktober und damit im möglichen Corona-Herbst 2022 sollen die Bundesländer wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Das sieht zumindest ein Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor, wie Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium am Mittwoch, 3. August 2022, gemeinsam mitteilten. Demnach soll bundesweit weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.
Mit Blick auf den Corona-Herbst 2022 sollen die Länder selbst darüber entscheiden, ob sie zusätzlich in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. Ausnahmen soll es allerdings bei Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in Restaurants für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.
Corona-Herbst 2022: Rückkehr der Maskenpflicht auch im Außenbereich möglich
Darüber hinaus sollen die Länder für den Corona-Herbst 2022 die Option erhalten, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Die Rückkehr zur Maskenpflicht in Schulen sei jedoch nur dann vorgesehen, wenn ansonsten kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre. Und selbst dann gelte diese Regelung nur ab dem fünften Schuljahr.
Wenn wiederum ein Land befürchtet, dass sein Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastruktur zusammenbricht, soll die Maskenpflicht auch bei Veranstaltungen draußen möglich sein. Und zwar dann, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. In diesem Fall soll es auch keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte geben. Die Maßnahmen für den Corona-Herbst 2022 sollen dabei vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.
Corona-Herbst 2022: Politik reagiert mit altbekannten Regeln – Lockdown bleibt aus
Eine Rückkehr zur Maskenpflicht im möglichen Corona-Herbst 2022 wurde seitens der Politik immer wieder diskutiert und lautstark angeregt. Der in der Pandemie oft als Mahner auftretende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte oftmals und vehement vor einem schweren Corona-Herbst gewarnt. Im selben Atemzug schloss der Sozialdemokrat die Wiedereinführung der Maskenpflicht alles andere als aus. Selbiges gilt für Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der mit Blick auf den Corona-Herbst 2022 von einer Rückkehr der Maskenpflicht sprach.
Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich unser Corona-Schutzkonzept für die Zeit ab Oktober. Wir nehmen die Pandemie weiter ernst. Und vor allem nehmen wir die Grundrechte ernst.
Ein erneuter Lockdown mit all seinen wirtschaftlichen Konsequenzen wurde hingegen immer wieder ausgeschlossen –und nun im Zuge der Verabschiedung vom neuen Infektionsschutzgesetz ebenfalls nicht verkündet. Vielmehr wollte Karl Lauterbach auf den Sieben-Punkte-Plan verweisen, mit dem Deutschland besser „auf den nächsten Corona-Winter“ vorbereitet sei. „Eine Impfkampagne mit neuen Impfstoffen, Pandemie-Radar mit tagesaktuellen Daten, Test- und Behandlungskonzepte, Schutzkonzepte für Pflegeheime und ein rechtssicherer Rahmen für Schutzmaßnahmen: Damit können wir arbeiten“, hieß es von Lauterbach.
Corona-Herbst 2022: Diese Regeln gelten oder könnten von Oktober 2022 bis 7. April 2023 eingeführt werden
- die Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr bleibt bestehen
- die Masken- und Testnachweispflicht gilt weiter für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen
- ebenso gilt die Masken- und Testnachweispflicht für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit
- als „optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen“ wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen betrachtet
- die Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (etwa Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen, Kinderheimen) sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen.
- Maskenpflicht in Schulen (ab dem 5. Schuljahr) und sonstigen Ausbildungseinrichtungen, wenn nur so der Präsenzunterricht aufrechterhalten werden kann
- bei einer konkreten Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems: Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen (voraussichtlich ohne 3G-Ausnahme)
Mit all den auf den Corona-Herbst 2022 ausgerichteten Vorschlägen, die Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) „ausdrücklich“ begrüßt, muss sich zunächst das Bundeskabinett beschäftigen, dann ist der Bundestag an der Reihe. Zudem wird auf der Sonder-Gesundheitsministerkonferenz am 9. August auf Vorschlag von Karl Lauterbach nochmal über das Infektionsschutzgesetz gesprochen.
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