Pandemie-Probleme

Ende der Corona-Isolationspflicht: Droht jetzt ein Regel-Wirrwarr?

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Vier der 16 Bundesländer schaffen die Corona-Isolationspflicht ab. Im Rest bleibt die Regelung vorerst bestehen. Doch könnte dadurch nicht reichlich Verwirrung gestiftet werden?

Berlin – Was eint Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein? Diese vier Bundesländer preschen vor und schaffen die Corona-Isolationspflicht ab. Wer sich also mit einem positiven Coronatest konfrontiert sieht, muss hier fortan nicht mehr Zuhause bleiben. Die Quarantäne fällt weg.

Im Rest von Deutschland und somit in den verbleibenden zwölf Bundesländern besteht die Corona-Isolationspflicht hingegen noch. Könnte das nicht zu einem großen Regel-Wirrwarr, im Speziellen für Reisende, führen?

Ende der Corona-Isolationspflicht: Vier Bundesländer preschen vor – Rest hält an Regelung fest

Grundsätzlich ja. Mal gilt die Corona-Isolationspflicht noch und mal eben nicht. Das sollte beim Reisen stets bedacht werden. Ein Beispiel: Wer positiv getestet ist und in Bayern wohnt, kann trotz des Befundes weiterhin mit dem Zug, dem Bus oder dem Flugzeug nach Baden-Württemberg reisen. In den beiden südlichen Bundesländern ist das Ende der Corona-Isolationspflicht seit Mittwoch, 16. November 2022, nämlich absolut.

In vier Bundesländern ist die Corona-Isolationspflicht passé, im Rest von Deutschland gilt sie noch. Große Fragezeichen hinsichtlich der Pandemie-Regeln vorprogrammiert?

Von Baden-Württemberg aus ließe es sich mit einem positiven Coronatest-Ergebnis aber nicht nach Berlin oder Hamburg weiterreisen. Hier gilt schließlich weiterhin die fünftägige Corona-Isolationspflicht, also die Absonderung von anderen Menschen in den eigenen vier Wänden. Wer sich dennoch unter Leute begibt, muss mit hohen Strafen rechnen. Wer in Hamburg gegen die Quarantäne-Bestimmungen verstößt, muss bis zu 2.000 Euro Strafe zahlen. In Berlin sind es sogar bis zu 5.000 Euro Strafe.

Karl Lauterbach (SPD) kritisiert sofortiges Ende der Corona-Isolationspflicht

Der Beschluss, in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein die Corona-Isolationspflicht aufheben zu wollen, hat politisch hohe Wellen geschlagen. Virologen und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kritisierten zumindest den Zeitpunkt scharf, beim gegenwärtigen Infektionsgeschehen sei dies nicht vertretbar.

Fakt ist: Zwar endet in den vier Bundesländern die Corona-Isolationspflicht, Regeln für positive getestete Menschen gibt es aber immer noch. In diesem Fall soll es für Betroffene außerhalb der eigenen Wohnung eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen geben. Dies gelte für Menschen mit einem positiven Coronatest, die aber keine Symptome aufweisen, teilte das Gesundheitsministerium in Stuttgart bereits mit.

„Eigenverantwortung“ statt Corona-Isolationspflicht: Wie die vier Bundesländer ihr Vorgehen begründen

„Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen“, hieß es im Rahmen der Abschaffung der Corona-Isolationspflicht von Manfred Lucha, dem grünen Gesundheitsminister Baden-Württembergs. Zudem verweisen die Entscheider in den vier Bundesländern auf zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Impfung und eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, mit denen sie ihr Vorgehen legitimieren wollen. Eine Corona-Studie hält dagegen und zeigt auf, warum das Ende der Corona-Isolationspflicht zu früh kommt.

Kaum, dass die Pläne hinsichtlich des Endes der Corona-Isolationspflicht die Runde gemacht hatten, erfolgte die Gegenposition durch Nordrhein-Westfalen. Die Politik im bevölkerungsreichste Bundesland kündigte umgehend an, eine Isolierung von Corona-Infizierten zum aktuellen Zeitpunkt nach wie vor für erforderlich zu halten. Man wolle an der Corona-Isolationspflicht festhalten. So verhält es sich auch mit Hamburg, Thüringen, Brandenburg, dem Saarland, Bremen oder Niedersachsen, wo es zuletzt keine Pläne der jeweiligen Landesregierung gab, die Quarantäne-Bestimmungen nach einer Infektion zu lockern.

Corona-Flickenteppich durch Ende der Isolationspflicht: Länder können frei über Pandemie-Regeln verfügen

Ein Flickenteppich der Corona-Regeln ist durch das Ende der Isolationspflicht in einigen Bundesländern längst entstanden. Die Empfehlungen vom Robert Koch-Institut (RKI), die in diesem Kontext erfolgen, sind rechtlich unverbindlich. Heißt: Es besteht kein Zwang, sich an diesen Empfehlungen zu orientieren. Die Landesregierungen können also autonom entscheiden, was sie für sinnvoll erachten und letztlich auch umsetzen.

Bereits Anfang Oktober 2022 hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Ländern eigene Wege nahegelegt. Eine Steilvorlage, wenn man so will, die von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein dankend angenommen und verwertet wurde. Sehr zum Unmut von Karl Lauterbach, für den die Entscheidung zur Abschaffung der Corona-Isolationspflicht schlicht „zur Unzeit“ komme. Das dadurch entstehende Regel-Wirrwarr hatte der Gesundheitsminister dabei noch nicht mal erwähnt.

Rubriklistenbild: © Sebastian Gollnow/dpa/imago/Montage

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