Wut auf kaufwütige Deutsche: Tirol wehrt sich gegen „Ausverkauf“
VonJulia Hanigk
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Tirol hat genug von Investoren und will Landwirtschaft und Einheimische stärken. Ein neues Gesetz soll helfen, doch die Gemeinden sehen sich benachteiligt.
Tirol – Die Tiroler Regierung will das sogenannte „Grundverkehrsgesetz“ anpassen, in dem der Kauf und Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen und Immobilien geregelt wird. Durch die Gesetzesänderungen werden vor allem die Rechte und Möglichkeiten der Einheimischen und Landwirte gestärkt, auch um ihnen eine bessere Grundlage für ihre Betriebe zu bieten. Ein zentrales Element der Änderung ist das Mitsprachrecht der Gemeinden beim Erwerb von Grundstücken durch EU-Ausländer.
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Mit der Änderung im Mai soll nun auch die betreffende österreichische Gemeinde mit in eine Entscheidungsfindung bei Immobilienerwerb von Nicht-EU-Bürgern einbezogen werden. Sie erhalten ein Anhörungs- und Beschwerderecht. Die Landwirtschaftskammer unterstützt die neuen Maßnahmen und drängt gleichzeitig auf die Schaffung einer unabhängigen Kontrollinstanz im Land, um einen möglichen „Ausverkauf Tirols“ zu verhindern. 2012 war diese Funktion, der „Landesverkehrsreferent“, abgeschafft worden. Er könnte die Behördenentscheidungen überprüfen.
Wie die Tiroler Tageszeitung berichtet, ist ein Grund für die Forderung nach strengeren Richtlinien auch der Druck vonseiten süddeutscher und oberitalienischer Investoren. Der Landwirtschaftskammerpräsident Josef Hechenberger sagte der Zeitung: „Es vergeht keine Woche, in der es nicht Anfragen nach zum Verkauf stehenden Bauernhöfen gibt“. Das gelte es zu verhindern, so der ÖVP-Nationalrat: „Schließlich geht es im landeskulturellen Interesse um den Erhalt einer flächendeckenden Landwirtschaft.“
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Der Trend, sich eine Immobilie im Ausland zu kaufen, nimmt zu, wie auch Zahlen zeigen. 2020 haben 44 Käufer aus dem EU- bzw. EWR-Raum bäuerliche Immobilien erworben. 2019 waren es 43, so das österreichische Blatt. Aber auch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung generell nehme ab – 2023 seien mehr als 100 Bauernhöfe aufgegeben worden. Geschieht das, können priorisiert zunächst auch anderen Bauern Angebote unterbreiten, um den Hof zu übernehmen.
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Während die Bauern von den neuen Regularien profitieren, begeistern diese aber noch lange nicht alle. Die Gemeinden sehen sich in diesem Prozess nämlich ausgeschlossen. Gemeindepräsident Karl-Josef Schubert: „Die Gemeinden benötigen land- und forstwirtschaftliche Flächen oft als Tauschflächen, für im öffentlichen Interesse liegende Infrastruktur- und Siedlungsprojekte, zur Vermeidung von Nutzungskonflikten oder aus anderen raumordnungsfachlichen Notwendigkeiten.“ (jh)