Vorstoß sorgt für Aufsehen

Tempolimit-Überraschung: Italien plant große Änderung auf Autobahnen

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Italien prüft derzeit die Heraufsetzung des Autobahn-Tempolimits. Aktuell sind 130 Stundenkilometer erlaubt. Ein weiteres EU-Land hat die Lockerung bereits beschlossen.

Rom – Seit Jahren wird in Deutschland über ein Tempolimit diskutiert. Von einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf deutschen Straßen würde nicht nur die Umwelt, sondern einer Studie zufolge auch die Wirtschaft profitieren. Doch während sich in der Bundesrepublik nur wenig in Sachen Tempolimit tut, sorgte kürzlich ein Vorstoß in zwei EU-Ländern für Aufsehen.

Änderung beim Tempolimit: Bisher Tempolimit 130 auf italienischen Autobahnen

In Bologna, Hauptstadt der italienischen Region Emilia-Romagna, gilt seit Anfang Juli flächendeckend eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern pro Stunde. „In Bologna werden wir etwas langsamer fahren und dafür sicherer sein“, hieß es in einer Mitteilung des Bürgermeisters Matteo Lepore. Stellenweise dürfen Verkehrsteilnehmende 50 oder 70 Kilometer pro Stunde fahren – etwa auf mehrspurigen Schnellstraßen.

Aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung in Italien
außerorts 90 km/h
Freilandstraßen110 km/h
Autobahnen130 km/h

Auf Autobahnen in Italien gilt dagegen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 – zumindest vorerst. Der italienische Verkehrsminister Matteo Salvini erwägt, das Tempolimit auf 150 Kilometer pro Stunde anzuheben. Bereits seit März wird die Anhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf einigen Autobahnen geprüft, berichtete die Tiroler Tageszeitung. Damit will sich Salvini ein Beispiel an deutschen Autobahnen nehmen, hieß es.

Italien will Tempolimit lockern: 150 Kilometer pro Stunde könnte auf Autobahn möglich sein

Die Lockerung des Tempolimits könnte an unfallarmen Autobahnabschnitten mit drei oder mehr Spuren kommen, zitierte die FAZ den Minister. Darüber berate Salvini aktuell mit den Betreibergesellschaften der Autobahnen.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Dem Minister zufolge gebe es die meisten Toten im Straßenverkehr auf Freilandstraßen, nicht auf Autobahnen. Das Tempolimit auf 150 Stundenkilometer könnte dauerhaft auf diesen Autobahnen angehoben werden:

  • A4 (Mailand-Brescia)
  • A26 (Genua Voltri-Gravellona Toce)
  • A14 (Bologna-Bari)
  • A30 (Caserta-Salerno)

Ob und wann die neue Höchstgeschwindigkeit gilt, ist noch unklar. In Tschechien steht die Erhöhung des Tempolimits auf Autobahnen bereits fest, meldete Auto Bild. Ab frühstens kommendem Jahr dürften Autofahrer auf rund 50 Kilometern Strecke 150 km/h fahren.

Italien und Tschechischen: Tempolimit von 150 km/h auf Autobahnen bahnt sich an

Mit ihrem Vorhaben heben sich Italien und Tschechischen deutlich von anderen Ländern ab. So gilt auf Autobahnen in Belgien eine maximale Geschwindigkeit von 120 Stundenkilometern. In Österreich, Luxemburg und Frankreich darf der Tacho 130 Kilometer pro Stunde nicht überschreiten. Wer im Ausland geblitzt wird, muss teils mit hohen Bußgeldern rechnen.

Italien will das Tempolimit auf Autobahnen lockern.

Hierzulande gilt auf Autobahnen dagegen „freie Fahrt“, es gilt lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde. Dabei ist laut einer Umfrage im vergangenen Jahr die Mehrheit für ein Tempolimit in Deutschland. Aktivisten der Klima-Bewegung „Letzte Generation“ fordern sogar ein Tempolimit von 100 Stundenkilometern. Laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sei eine schnelle Einführung eines Tempolimits für Autobahnen derzeit aber nicht möglich. (kas)

Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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