Resultat steigender Energiekosten

Vermieter reagieren auf Gaskrise in Deutschland: Was sie dürfen und was nicht

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Die Gaskrise in Deutschland tangiert natürlich auch zahlreiche Vermieter. Heiztemperaturen werden abgesenkt, mitunter das Warmwasser abgestellt. Ist das rechtens?

Berlin – Zumindest auf dem Papier sitzt der Großteil der Menschen im selben Boot. Die Gaskrise als Resultat des von Russlands Präsidenten Wladimir Putin geführten Ukraine-Kriegs betrifft große Unternehmen, Verbraucher und letztendlich auch deren Vermieter. Manch einer reagiert wegen der teuren Energie direkt und senkt beispielsweise die Heiztemperatur oder stellt das Warmwasser ab. Mitunter stehen gar Mieterhöhungen im Raum. Doch bis zu welchem Grad ist das überhaupt mit dem Gesetz konform?

Gaskrise in Deutschland: Vermieter wollen Kosten und Energie sparen – doch was ist alles erlaubt?

Die Gaskrise in Deutschland macht sich in den verschiedensten Gesellschaftsbereichen bemerkbar. Kommunen schließen ihre Hallenbäder, Denkmaler erhalten keine Beleuchtung mehr und in öffentlichen Gebäuden soll weniger geheizt werden. Den Möglichkeiten, im öffentlichen Leben Energie zu sparen, sind schier keine Grenzen gesetzt. Die Landesregierung von Niedersachsen will mit gutem Beispiel vorangehen und auf weniger Licht und mehr Kaltwasser setzen.

Die Gaskrise in Deutschland beschäftigt auch die Vermieter. Welche Rechte haben sie?

Ähnlich verhält es sich mit den Vermietern, die ebenfalls auf die Gaskrise in Deutschland reagieren – wie auch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit der staatlichen Gasumlage. Oftmals wird bei Warmwasser oder der Heizung der Verbrauch gesenkt, um Energie und damit letztendlich auch Kosten zu sparen. Wie tagesschau.de berichtet, hätte es gar schon einen Fall in Frankfurt gegeben, wo Wohnungsmieter über Wochen hinweg ohne Warmwasser auskommen mussten. Der Hauseigentümer hatte die Heizungsanlage zuvor nämlich abgestellt. Aber geht das nicht entschieden zu weit?

Trotz Gaskrise in Deutschland: „Es gibt eine Grundversorgung im Mietrecht“ – inklusive Warmwasserversorgung

Wenn auf die unmittelbaren Folgen der Gaskrise in Deutschland geblickt wird, ist dies auch oftmals eine Rechtsfrage. Im Speziellen, wenn es um Vermieter geht, die sich womöglich zu viele Freiheiten nehmen – oder aber komplett konform nach dem Gesetz handeln. „Es gibt eine sogenannte Grundversorgung im Mietrecht, dazu gehört die Warmwasserversorgung“, heißt es von Gert Reeh in Bezug auf den Extremfall in Frankfurt.

Der Vorsitzende vom Mieterbund Hessen macht unmissverständlich klar: „Das darf er nicht“. Die Grundversorgung würde schließlich den ganzen Tag über gelten. Das hätten Gerichte bereits bestätigt, auf die im Rahmen der Gaskrise in Deutschland reichlich Arbeit zukommt. Schließlich gilt es immer wieder strittige Rechtsfragen zu klären. Sollte die Warmwasserversorgung übrigens nicht mehr gewährleistet sein, könnten Mieter mit einer einstweiligen Verfügung reagieren. „Wenn der Vermieter nicht kommt, können die Bewohner einen Installateur bestellen, und auch einen Schlüsseldienst, wenn die Anlage abgesperrt ist“, sagt Reeh.

Vonovia reagiert auf Gaskrise in Deutschland – und drosselt Heiztemperatur nachts herunter

Darüber hinaus seien Vermieter auch schadenersatzpflichtig und müssten anfallende Kosten ihrer Mieter übernehmen. Beispielsweise, wenn diese woanders duschen müssen, wie im Schwimmbad. Als unmittelbare Reaktion auf die Gaskrise in Deutschland kann es aber auch passieren, dass Vermieter die Heiztemperatur herabsenken. Laut aktueller Rechtssprechung ist dies aber zwischen 22:00 und 06:00 Uhr erlaubt, und zwar auf 17 oder 18 Grad.

Damit auch die Kosten gesenkt werden können, hat der Wohnungskonzern Vonovia genau diesen Plan, der zu Beginn der nächsten Heizperiode umgesetzt werden soll. In diesem Kontext gilt es zu wissen, dass mehr als die Hälfte der 490.000 Vonovia-Wohnungen an Gas-Zentralheizungen angeschlossen ist. Diese werden nun bei routinemäßigen Wartungen umgestellt. Konkret will Vonovia auf 17 Grad drosseln, und zwar zwischen 23:00 und 06:00 Uhr. Auf diesem Wege sollen bis zu acht Prozent eingespart werden. Doch sei die Versorgung mit Warmwasser von dieser Maßnahme nicht betroffen.

Als Reaktion auf die Gaskrise in Deutschland: Mieter werden gebeten, Betriebskosten-Vorauszahlung anzuheben

„Momentan stellen wir in der Beratung fest, dass viele Vermieter ihre Mieter bitten, die Betriebskosten-Vorauszahlung anzuheben“, sagt Gert Reeh vom Mieterbund Hessen. Und dennoch wird den Mitgliedern dazu geraten, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um die Vorauszahlung anzupassen. Denn so würde sich verhindern lassen, dass eine Nachzahlung im kommenden Jahr unverhältnismäßig hoch ausfällt.

Doch sehen manche Mietverträge auch Betriebskostenpauschalen vor. Eine Erhöhung muss der Vermieter trotzdem schriftlich ankündigen und darüber hinaus auch erklären, warum die Pauschale denn erhöht wird. Sobald die Betriebskosten wieder sinken, muss die Pauschale zudem angepasst werden. Indes hat der Energieversorger SWB in Bremen übrigens angekündigt, dass Neukunden das Dreifache zahlen müssen.

Gaskrise in Deutschland als Konfliktherd zwischen Mieter und Vermietern

Die Gaskrise in Deutschland könnte also zu einem großen Ärgernis für Mieter und Vermieter werden. Ist aber die Inflation als Grund allein ausreichend, um die Miete anzuheben? Diese richtet sich für gewöhnlich nach den „ortsüblichen Vergleichsmieten“. Bedeutet: Der örtliche Mietspiegel entscheidet jeweils darüber, ob eine Miete angehoben werden darf oder nicht. Denn Vermieter dürfen dies weder willkürlich noch unbegrenzt:

Es gibt eine Kappungsgrenze, so dass innerhalb von drei Jahren die Miete nur um 15 Prozent angehoben werden kann.

Gert Reeh vom Mieterbund Hessen gegenüber tagesschau.de

Und wurde die Miete erst einmal verändert, dürfte erst 15 Monate erneut eine Erhöhung angesetzt werden. Anders ist es jedoch der Fall, wenn der Mieter einen Vertrag unterzeichnet hat, der eine Indexmiete vorsieht. Dann wird nämlich eine Ausgangsmiete vereinbart, die der Vermieter entsprechend der aktuellen Inflationsrate anpassen kann. Hierbei ist der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (StBA) maßgeblich.

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