VonAmy Walkerschließen
Die Aktivrente soll Rentnern mehr Freiheiten verschaffen. Doch wer profitiert wirklich? Die Details bleiben unklar.
Berlin – Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, zahlreiche Gesetzesvorhaben zu verabschieden. Priorität haben dabei die Maßnahmen, die im Mai 2025 als Teil eines Sofortprogramms vom Kabinett beschlossen wurden. Dazu zählen verschiedene Rentenprojekte, wie die Erweiterung der Mütterrente und die Sicherung des Rentenniveaus auf 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Ein Gesetz von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erhielt in der vergangenen Woche die Zustimmung des Kabinetts.
Aktivrente soll ab Januar an den Start gehen: Merz-Regierung muss schnell sein
Auch die Aktivrente soll zügig beschlossen werden. Diese liegt jedoch im Zuständigkeitsbereich von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), der zunächst den Bundeshaushalt verabschieden musste. Die Bundesregierung plant dennoch, den steuerfreien Hinzuverdienst für Rentnerinnen und Rentner ab dem 1. Januar 2026 einzuführen.
Mit der Aktivrente sollen ältere Menschen motiviert werden, über das Rentenalter hinaus berufstätig zu bleiben. Rentnerinnen und Rentner könnten dann monatlich 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Neben dem regulären Rentenfreibetrag, der vom Renteneintrittsjahr abhängt, sollen auch 24.000 Euro jährlich aus Erwerbsarbeit steuerfrei bleiben.
Gleichzeitig bleibt die abschlagsfreie Frührente, bekannt als „Rente mit 63“, bestehen. Diese ermöglicht es Personen, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, zwei Jahre vor dem regulären Renteneintritt in den Ruhestand zu gehen. Ab 2031 wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen, sodass die Frührente ab 65 Jahren beantragt werden kann. Wer 35 Jahre eingezahlt hat, kann ebenfalls mit 63 in Rente gehen, jedoch mit Abschlägen.
2000 Euro extra für Rentner: Es bleiben viele offene Fragen zur Aktivrente
Die Aktivrente soll älteren Menschen die Wahl lassen, ob sie früher in den Ruhestand gehen oder länger arbeiten möchten. Experten kritisieren jedoch die abschlagsfreie Frührente und fordern deren Abschaffung, da die Rentenversicherung unter Druck steht. Immer weniger Beitragszahlende müssen immer mehr Rentenbeziehende finanzieren, und die steigende Lebenserwartung verlängert die Rentenauszahlungen. Dies führt dazu, dass der Beitragssatz in die Rentenversicherung in den kommenden Jahren steigen muss.
Anstatt die Frührente zu ändern, führt die Regierung die Aktivrente ein, um Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen. Dies gibt älteren Menschen die Möglichkeit, entweder früher in den Ruhestand zu gehen oder weiterzuarbeiten und dafür belohnt zu werden.
Es gibt jedoch noch viele offene Fragen zur Aktivrente. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei“. Dies deutet darauf hin, dass nur Personen, die über 67 Jahre alt sind (oder über 66 Jahre für Jahrgänge in der Übergangsphase), Anspruch auf die 2.000 Euro extra haben.
Frührente und Aktivrente gleichzeitig? Das soll wohl nicht möglich sein
Sollte dies im späteren Gesetzesentwurf so beschlossen werden, könnten Frührentner den steuerfreien Hinzuverdienst nicht erhalten. Unklar bleibt, wie mit Selbstständigen und Beamten verfahren wird, da diese nicht in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Die Union hat bisher nur bestätigt, dass der Bezug einer Rente Voraussetzung für den Steuervorteil ist.
Auch derzeit können Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten und finanzielle Vorteile erzielen. Wer weiterarbeitet und keine Rente bezieht, erhält pro Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Aktiv-Rentner würden diesen Vorteil jedoch nicht erhalten, da sie den Steuervorteil nur bekommen, wenn sie eine Rente beziehen. Sie müssen sich also entscheiden: entweder eine etwas höhere Rente oder mehr Nettogehalt.
Teilrente und Aktivrente? Das bleibt noch unklar
Es bleibt zu klären, ob die Aktivrente auch bei Bezug einer Teilrente gilt. Rentnerinnen und Rentner können bereits jetzt den Übergang in den Ruhestand flexibilisieren, indem sie die Arbeitszeit reduzieren und einen Teil ihrer Altersrente beziehen. Wer beispielsweise mit 63 eine Teilrente bezieht und bis zur Regelaltersgrenze in Teilzeit arbeitet, profitiert von einer geringeren Versteuerung. Der Rentenfreibetrag steigt aktuell auf 100 Prozent an, und erst 2058 wird dieser Besteuerungsanteil erreicht sein. Wer 2025 in Rente geht, zahlt auf 83,5 Prozent seiner Rente Steuern, unabhängig davon, ob es sich um eine Teilrente handelt oder nicht.
Sollte die Aktivrente auch bei Bezug einer Teilrente gelten, könnten Rentnerinnen und Rentner doppelt steuerlich profitieren: Sie könnten mit 65 eine Teilrente beziehen und von den geringeren Besteuerungsanteilen profitieren und ab 67 Jahren die 24.000 Euro Freibetrag als Aktivrentner nutzen.
Das Bundesfinanzministerium konnte gegenüber unserer Redaktion keinen festen Termin für die genaue Ausgestaltung der Aktivrente bestätigen. „Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung werden zeitnah abgestimmt“, erklärte eine Sprecherin.
Rubriklistenbild: © IMAGO

