Hinterbliebenenrente

Anrechnung der eigenen Rente: Wie viel Witwenrente bleibt Hinterbliebenen noch übrig?

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Nach dem Tod des Lebenspartners erhalten Hinterbliebene eine sogenannte Hinterbliebenenrente. Doch wer ein eigenes Einkommen hat, erhält diese nicht in voller Höhe. Alle Regeln zur Witwenrente im Überblick.

Berlin – Der Tod einer geliebten Person verändert das Leben grundlegend – und das nicht nur emotional, sondern häufig auch finanziell. Wer Jahre seines Lebens mit einem Partner oder einer Partnerin verbracht hat, muss sich mit dessen Tod von vorne bis hinten neu aufstellen. Um den Hinterbliebenen unter die Arme zu greifen, gibt es die Witwen- bzw. Witwerrente. Diese wird in den ersten Monaten nach dem Tod ausnahmslos in voller Höhe ausgezahlt. Doch was gilt danach? Ein Überblick.

Witwenrente: Wer hat Anspruch auf diese Form der Rente?

Zunächst einmal das Wichtigste: Anspruch haben alle Witwen oder Witwer, die mindestens ein Jahr lang mit ihrem Ehepartner oder ihrer Ehepartnerin vor dessen Tod verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft waren. Wenn der Partner oder die Partnerin unter bestimmten Umständen wie durch einen Unfall verstarb, kann auch eine kürzere Ehe/Lebenspartnerschaft gelten. Zudem muss der oder die Verstorbene mindestens fünf Jahre lang bei der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Die Witwen- oder Witwerrente entfällt bei einer neuen Heirat.

Unterschieden wird dann noch zwischen der Großen und Kleinen Witwen- oder Witwerrente. Auf die Unterschiede gehen wir in diesem Artikel ein.

Wie hoch die Witwen- oder Witwerrente ausfällt, ändert sich im Laufe der Zeit. Hat der oder die Verstorbene bereits die eigene Rente bezogen, dann erhalten Hinterbliebene einen Monat nach dem Tod diese Rente weiterhin in voller Höhe. Danach beginnt die Witwen- oder Witwerrente. Hat der oder die Verstorbene noch keine eigene Rente bezogen, wird die Hinterbliebenenrente ab dem Todestag ausgezahlt. Im Anschluss an diese Fristen beginnt das sogenannte Sterbevierteljahr.

Nach dem Tod des Ehepartners erhalten Hinterbliebene eine Witwenrente.

Freibeträge nach dem Sterbevierteljahr

Das Sterbevierteljahr bezeichnet die ersten drei Monate nach dem Tod des Partners oder der Partnerin. In dieser Zeit erhalten Witwen oder Witwer den vollen Rentenanspruch des oder der Verstorbenen ausgezahlt, das eigene Einkommen wird nicht berücksichtigt. Das soll Betroffenen Zeit geben, sich auf die neuen Umstände einzustellen.

Mit Ablauf des Sterbevierteljahres wird dann das Einkommen des oder der Hinterbliebenen zu 40 Prozent an die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Angerechnet werden alle Einkünfte wie Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Renten, Krankengeld, Elterngeld sowie Zinseinkünfte aus Vermögen und Miet- oder Pachteinnahmen. Allerdings gibt es einen Freibetrag, bis zu dem das Einkommen nicht angerechnet wird. Dieser beträgt 992,64 Euro. Wer monatliche Nettoeinkünfte bis zu oder unter diesem Freibetrag erhält, bekommt also die volle Witwen-/Witwerrente.

Wer zusätzlich noch ein oder mehrere Kinder erzieht, kann ein etwas höheres Einkommen haben, ohne dass es an die Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Pro Kind steigt der Freibetrag um das 5,6-fache des aktuellen Rentenwerts (aktuell 37,60 Euro). Also:

Anzahl Kinderzusätzlicher Freibetrag
1 Kind210,56 Euro
2 Kinder421,12 Euro
3 Kinder 631,68 Euro
4 Kinder842,24 Euro
5 Kinder1052,80 Euro

Diese Freibeträge gelten so lange die Kinder nicht volljährig sind oder sich in einer Ausbildung befinden. Die Kinder haben häufig zusätzlich noch Anspruch auf Waisenrente.

Beispiele: So viel Geld kann ausgezahlt werden

Wie viel Geld bleibt also Hinterbliebenen nach Anrechnung der eigenen Einkünfte übrig? Zur Veranschaulichung hier zwei Beispiele:

Jana M. bezieht seit 2022 eine Witwenrente. Sie hat zwei Kinder, die noch nicht volljährig sind und ist berufstätig. Für sie gilt also ein Freibetrag von 1413,76 Euro. Jana verdient im Monat 1800 Euro netto, das übersteigt den Freibetrag um 386,24 Euro. Davon werden 40 Prozent an ihre Witwenrente angerechnet, das sind 154,50 Euro. Diese 154,50 Euro werden von ihrer Witwenrente also monatlich abgezogen.

Hätte Jana M. noch weitere Einkünfte wie Miet- oder Pachteinnahmen, würden auch diese an die Witwenrente angerechnet werden. Ihre Kinder erhalten noch bis längstens zum 27. Geburtstag eine Waisenrente, die hier nicht berücksichtigt wurde. Jana M. hat in diesem Beispiel Anspruch auf eine große Witwenrente, da sie zwei Kinder erzieht, die nicht volljährig sind. Diese entspricht 55 Prozent der Rente, die ihr Ehemann zum Zeitpunkt des Todes bezogen hätte.

Henriette T. ist seit 2012 im Ruhestand und bezieht eine Rente in Höhe von 950 Euro monatlich. Ihr Ehemann ist 2020 verstorben, davor bezog er eine Rente in Höhe von 1500 Euro monatlich. Mit seinem Tod erhält Henriette T. eine Witwenrente. Da ihre Einkünfte unter dem Freibetrag liegen, hat sie Anspruch auf die volle Höhe. Diese entspricht 825 Euro (55 Prozent der Rente des Ehemannes).

Ob von der Hinterbliebenenrente etwas abgezogen wird, hängt also maßgeblich von der Höhe den eigenen Einkünften ab.

Rubriklistenbild: © Ute Grabowsky/Imago

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