„Teures Prestigeprojekt“

Anspruch auf Aktivrente auch bei Altersrente mit Abschlägen? Renten-Experten mit klarer Antwort

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Ab 2026 sollen Rentnerinnen und Rentner in den Genuss der Aktivrente kommen und bis zu 24.000 Euro jährlich steuerfrei dazuverdienen können. Das gilt aber für viele nicht.

Frankfurt – Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung der sogenannten Aktivrente verständigt. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Das Vorhaben soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken und Anreize für längeres Arbeiten schaffen.

Die Aktivrente soll Ruheständler zum Weiterarbeiten animieren. Doch mehr als eine halbe Million Neurentner jährlich kommen nicht in den Genuss des Steuervorteils. (Symbolbild)

Doch genauso wie die angekündigte Bürgergeld-Reform zieht auch die Renten-Änderung durchaus kritische Betrachtungen nach sich, nicht nur seitens der politischen Opposition. Neben den Kosten für das Vorhaben stoßen sich Kritikerinnen und Kritiker vor allem an der voraussichtlichen Exklusivität der Aktivrente.

Bundesregierung bringt Aktivrente auf den Weg: „Greift erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze“

Die Aktivrente soll ab Januar 2026 Menschen motivieren, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Etwa 230.000 Beschäftigte würden laut einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vom Steuervorteil profitieren. Wie aus dem Entwurf zur Rentenänderung hervorgeht, soll die Voraussetzung jedoch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Selbstständige und Beschäftigte in Land- und Forstwirtschaft bleiben außen vor.

Doch damit nicht genug: „Die Aktivrente greift erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer vorher arbeitet oder vorzeitig Altersrente bezieht, fällt nicht unter die geplante Steuerbefreiung“, lautet die Antwort eines Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf die Frage eines Nutzers auf dem Portal ihrevorsorge.de. Das bedeutet konkret: Wer 2025 mit 63 Jahren in die Altersrente für langjährig Versicherte startet, muss bis zur Regelaltersgrenze warten, bis er oder sie in den Genuss des Steuervorteils kommt.

Aktivrente laut Sozialverband exklusiv: Bestimmte Rentnerinnen und Rentner „profitieren bislang nicht davon“

Das bestätigt auch Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, gegenüber der Frankfurter Rundschau von IPPEN.MEDIA: „Ältere Menschen, die etwa aufgrund von Krankheit, Pflegeverpflichtungen oder Arbeitslosigkeit vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen, profitieren bislang nicht davon.“

Die nun beschlossene Aktivrente bringt insbesondere gesunden Menschen in weniger belastenden Berufen sowie älteren Erwerbstätigen, die auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten wollen oder müssen, eine willkommene steuerliche Entlastung.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK

Von der laut Expertin eigentlich „willkommenen steuerlichen Entlastung“ haben somit viele Ruheständlerinnen und -ständler oder künftige Rentnerinnen und Rentner nichts. Das wird besonders vor dem Hintergrund der steigenden Zahl an Frührentnern deutlich, die laut Zahlen der DRV 2024 etwa 60 Prozent aller Neurentner ausgemacht hatten. In absoluten Zahlen sind das fast 560.000 Rentner.

„Teures Prestigeprojekt“ – Politische Opposition teilt gegen Renten-Maßnahme der Regierung aus

Die Opposition kritisiert das Vorhaben scharf. Cansin Köktürk, Sprecherin für Sozialpolitik der Linken im Bundestag, bezeichnet die Aktivrente auf Anfrage unserer Redaktion als „teures Prestigeprojekt mit begrenztem Nutzen“. Sie koste Milliarden, löse aber „keines der realen Probleme im Rentensystem“. Die Bundesregierung verkaufe das als soziale Maßnahme, verschleiere damit aber nur „den Reformstau im Rentensystem.“ Wie zdfheute berichtet, soll die Maßnahme den Steuerzahlenden jedes Jahr fast 900 Millionen Euro kosten.

Eckpfeiler der Aktivrente

Die Aktivrente soll nach Angaben von Bundeskanzler Friedrich Merz bereits in der kommenden Woche im Kabinett beschlossen werden, damit Betroffene ab 2026 von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen können. Die Aktivrente kann ab Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden und gilt für abhängige und nicht-selbständige Tätigkeiten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse). Die Steuerbefreiung wird bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, unterliegt aber der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, sowie der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht.

Quelle: Beschlusstext zu den Regierungsvereinbarungen

Köktürk kritisiert zudem, dass viele Menschen aus gesundheitlichen Gründen gar nicht bis zur Rente schaffen – „jeder Siebte stirbt sogar vorher“. Die Aktivrente ignoriere diese Realität vollständig. Statt pauschaler Steuergeschenke für wenige brauche es gezielte Maßnahmen, die wirklich an den Ursachen ansetzen.

Auch Felix Banaszak, Bundesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, übt deutliche Kritik: „Bei der Rente bleibt Schwarz-Rot auf halber Strecke stehen.“ Die Aktivrente zeige, dass diese Koalition von Fachkräftesicherung rede, aber „völlig ineffiziente und überteuerte Maßnahmen“ umsetze. Das Ziel, ältere Menschen länger im Beruf zu halten, sei zwar richtig, aber was nun beschlossen wurde, sei „viel teurer als alles“, was die Grünen in der Ampel auf den Weg bringen wollten. (Quelle: DIW, VdK, DRV, zdfheute, ihrevorsorge.de) (jm)

Rubriklistenbild: © Dasha Petrenko/zoonar/Imago

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