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Die GDL will die Deutsche Bahn ab Mittwoch 64 Stunden lang bestreiken. Massive Einschränkungen im Zugverkehr sind vorprogrammiert. Was Reisende wissen müssen.
Köln – Die Deutsche Bahn wird ab Mittwochnacht (10. Januar) bestreikt. Durch den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) drohen einmal mehr bundesweit massive Einschränkungen im Bahnverkehr. Von Mittwoch (10. Januar), 2 Uhr, bis Freitagabend (12. Januar), 18 Uhr, sollen viele Züge fast drei Tage lang stillstehen. Auch in NRW sind viele Züge vom Streik betroffen. Einige RE- und RB-Züge sowie S-Bahnen fallen in NRW wegen des Streiks sogar ganz aus. Mit einem Notfahrplan soll es laut Bahn einige wenige Fahrten geben. In NRW fahren ebenfalls einige Züge trotz des Streiks.
„Bitte sehen Sie von nicht notwendigen Reisen während des GDL-Streiks ab und verschieben Sie Ihre Reise auf einen anderen Zeitpunkt“, heißt es in einer Mitteilung der Deutschen Bahn. Doch was passiert mit bereits gekauften Tickets? Und welche Rechte hat man als Fahrgast der Bahn im Fall eines Streiks? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Bahnstreik angekündigt: Die Daten zum GDL-Streik
► Was? Lokführer-Streik bei der Bahn
► Wann? Von Mittwoch, 10. Januar 2024, 2 Uhr, bis Freitag, 12. Januar 2024, 18 Uhr
► Wie viele Züge sollen fahren? Die Bahn will im Rahmen eines Notfahrplans ein „sehr begrenztes Zugangebot im Fern-, Regional- und S-Bahn Verkehr“ zur Verfügung stellen.
Bahnstreik ab Mittwoch: Kann ich mir mein Ticket erstatten lassen?
Wer bereits ein Ticket für eine Fahrt mit der Bahn im Streikzeitraum gekauft hat, hat als Fahrgast mehrere Möglichkeiten. Reisende, die wegen des GDL-Streiks auf ihre Fahrt gänzlich verzichten möchten, können laut Bahn von ihrer Reise zurücktreten und sich den „vollen Fahrpreis für Ihr Ticket ohne Abzüge erstatten lassen“. Möglich ist das sowohl über die Webseite bahn.de als auch über die App „DB Navigator“. Dort können die Tickets unter dem Punkt „Reisen“ storniert werden.
Ich habe bereits ein Ticket gekauft – kann ich das nach Ende des Streiks nutzen?
Fahrgäste, die zwischen Mittwoch und Freitag ein Ticket für eine Fahrt bei der Bahn gebucht haben, können dieses flexibel nutzen. Dabei gelten laut der DB folgende Regelungen:
- Fahrgäste, die ihre für Mittwoch (10. Januar 2024) bis Freitag (12. Januar 2024) geplante Reise aufgrund des Streiks der GDL verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen.
- Die Zugbindung ist aufgehoben
- Das gebuchte Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch wenn sich die Streckenführung geändert hat
- Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden
- Außerdem können Reisende ihre Fahrt auch vorverlegen und ihr Ticket bereits am Montag (8. Januar) und Dienstag (9. Januar) nutzen
- Quelle: Deutsche Bahn
Bahnstreik: Was passiert mit Tickets für internationale Reisen?
Wer bei der Bahn eine Fahrt ins Ausland, wie etwa nach Frankreich oder Belgien, gebucht hat, hat ebenfalls Ansprüche. „Die Regelung der Ticketnutzung zu einem späteren Zeitpunkt gilt ebenfalls für Reisende mit internationalen DB-Tickets, und zwar sowohl für die Fahrt ins Ausland als auch für Reisen vom Ausland nach Deutschland oder durch Deutschland im Transit“, so die Bahn. Auch hier ist die Zugbindung aufgehoben.
Wichtig dabei ist: Das gebuchte Ticket gilt zwar auch für Fahrten mit geänderter Streckenführung zum geplanten Zielort, allerdings darf man nur Züge des Beförderers nutzen, die auf dem Ticket angegeben sind. Für Reisen von, nach oder durch Deutschland gilt diese Regelung auch für Tickets ausländischer Vertriebsbahnen.
Wer reservierungspflichtige Züge nutzt, muss dafür neue Sitzplatzreservierung buchen. Diese ist laut Bahn kostenfrei und wird je nach Verfügbarkeit ausgegeben. Betroffene können sich dafür an eine Verkaufsstelle oder ein Reisezentrum der Deutschen Bahn wenden. Reisende mit Nightjet-Fahrkarten können bei streikbedingtem Ausfall des Nachtzuges auch DB-Tageszüge sowie die EC-Kooperationszüge über den Brenner nach Venedig nutzen. Nightjet-Fahrkarten für die Komfortkategorie „De Luxe“ gelten in der ersten Klasse, alle weiteren in der zweiten Klasse, so die Bahn.
Was passiert im Streikfall mit meiner bereits gebuchten Sitzplatzreservierung bei der Bahn?
Fahrgäste, die bereits eine Sitzplatzreservierung für ihre Reise gebucht haben, können diese laut Bahn kostenlos stornieren. Die Kosten für die Reservierung werden ohne Abzüge erstattet. Betroffene können sich dafür an eine Verkaufsstelle der Deutschen Bahn wenden.
Ich habe ein Nahverkehrsticket gebucht – kann ich wegen des Bahnstreiks auch den Fernverkehr nutzen?
Wer ein Nahverkehrsticket für einen RE, RB, IRE oder eine S-Bahn gebucht hat, kann ersatzweise einen Fernverkehrszug – also beispielsweise einen ICE – nutzen. Allerdings muss dafür zunächst ein gültiges Fernverkehrsticket gekauft werden. Die Kosten für das Ticket können sich Reisende im Nachgang über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Ausgenommen von der Erstattung sind allerdings erheblich ermäßigte Fahrkarten, wie das 49-Euro-Ticket, Länder-Tickets oder das Quer-durchs-Land-Ticket.
Bekomme ich bei Zugausfall oder Verspätung mein Ticket erstattet?
Wer seine Reise trotz des Streiks antritt und an seinem Ziel zu spät ankommt, kann weiterhin Fahrgastrechte geltend machen. Diese können laut Bahn bei einer Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten oder bei einem Zugausfall geltend gemacht werden. Dazu gilt Folgendes:
- Bei einem Zugausfall erhalten Fahrgäste den vollen Fahrpreis zurück
- Den gleichen Anspruch können Fahrgäste auch bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof geltend machen
- Wer nur einen Teil der Strecke gefahren ist, kann sich den nicht gefahren Anteil des Tickets erstatten lassen
- Wer seine Reise abgebrochen hat und zum Zielbahnhof zurückgefahren ist, bekommt ebenfalls den vollen Fahrpreis zurück
- Darüber hinaus gelten die normalen Stornierungsbedingungen der Bahn
- Quelle: Deutsche Bahn
Wo kann ich eine Erstattung oder Entschädigung für mein Ticket geltend machen?
Erstattungsansprüche können Fahrgäste, wie bereits beim letzten Streik im Dezember, sowohl digital als auch analog geltend machen. Wer sein Ticket digital über ein Kundenkonto bei der Deutschen Bahn gekauft hat, kann sowohl auf bahn.de als auch in der „DB Navigator“-App einen entsprechenden Antrag zur Entschädigung einreichen. Dafür muss man in der Detailansicht des Auftrags zur Reise innerhalb des Reiters „Fahrgastrechte“ den Button „Entschädigung beantragen“ anklicken und weiteren angegebenen Schritten folgen.
Wer seinen Erstattungsanspruch analog geltend machen möchte, kann dazu das Fahrgastrechte-Formular der Bahn nutzen. Dieses kann auf der Webseite der Bahn heruntergeladen und ausgedruckt werden. Außerdem gibt es das Fahrgastrechte-Formular auch in den Reisezentren der DB an den Bahnhöfen. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, muss es per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main gesendet werden. Alternativ können Reisende das Fahrgastrechte-Formular auch in einem Reisezentrum oder einer Verkaufsstelle der Bahn abgeben.
In Einzelfällen – beispielsweise, wenn man Inhaber einer Zeitfahrkarte ist – kann der Antrag nur im Servicecenter Fahrgastrechte, und nicht im Reisezentrum bearbeitet werden. Wichtig ist, dass man in diesem Fall vor Ort die Fahrkarte oder eine Kopie vorzeigen kann. Wenn dort kein Preis aufgedruckt ist, wird zudem einen Kostennachweis benötigt. Ausgenommen davon ist laut Bahn allerdings die BahnCard 100.
Ich habe weitere Fragen zu den Auswirkungen des Bahnstreiks – an wen kann ich mich wenden?
Weitere Informationen rund um den Bahnstreik und zu dessen genauen Auswirkungen erhalten Reisende über das Service-Team der Deutschen Bahn. Dieses ist telefonisch unter der Nummer 08000 996633 zu erreichen. Der Anruf ist kostenfrei. (jr) Fair und unabhängig informiert, was in Köln, Düsseldorf und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
Rubriklistenbild: © Hanno Bode/Imago & Wolfgang Maria Weber/Imago

