Kritik auch an Mütterrente

Brandbrief an Ministerin – Berater verlangen deutliche Einschnitte beim Sozialstaat

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Ein Experten-Gremium appelliert an Katherina Reiche. Das Schreiben warnt die Wirtschaftsministerin deutlich vor den Risiken der aktuellen Sozialpolitik.

Berlin – Am Sozialstaat haben sich in den vergangenen Monaten so einige Politiker verbal abgearbeitet. Im Mittelpunkt stand dabei vor allem das Bürgergeld. Dass es beim Sozialstaat aber wirklich einiges anzupacken gibt, hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) schwarz auf weiß vorliegen. In Form eines Briefes des Wissenschaftlichen Beirats ihres Ministeriums. Das auf den 4. Juli datierte Schreiben wurde an diesem Freitag (29. August) veröffentlicht, darin wird vor den Folgen des demografischen Wandels gewarnt.

Zur Sprache kommen drei Gutachten und ein Brief des Gremiums aus den vergangenen Jahren, die sich bereits mit der Thematik beschäftigten. Die Autoren verweisen darauf, dass sich der jahrzehntelang stabil unter 40 Prozent vom Bruttoeinkommen gelegene Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung „stetig auf die 50-Prozent-Marke zubewegen wird“. Dies werde Arbeitnehmern wie Arbeitgebern schaden. Dazu drohe ohnehin ein erheblicher Verlust an Arbeitskräften, da die sogenannten Boomer ins Rentenalter kommen.

Muss Hand anlegen am Sozialstaat: Wirtschaftsministerin Katherina Reiche wird vom Wissenschaftlichen Beirat ihres Ministeriums auf die vielen Probleme hingewiesen.

Brandbrief an Ministerin Reiche: Experten kritisieren Mütterrente und sehen Widerspruch

Es brauche daher Vorschläge, „wie der Anstieg der Beiträge gedämpft und gleichzeitig die politische Akzeptanz durch flankierende Maßnahmen erhöht werden kann“. Beim Blick auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD würden sich allerdings statt Ansätzen zu Reformen vielmehr „noch zahlreiche Absichtserklärungen für Ausweitungen von Sozialleistungen“ finden. Sollten diese Pläne umgesetzt werden, befürchtet der Beirat „eine langfristige Schwächung der makroökonomischen Entwicklung Deutschlands mit einem stagnierenden Wirtschaftswachstum und einem Verlust an internationaler Wettbewerbsfähigkeit“.

Kritisch gesehen wird etwa die von der CSU eingebrachte Mütterrente. Die geplante Aufstockung sei kostspielig und stehe im Widerspruch zu einer nachhaltigen Finanzierung der Rente. Ebenso verwundert zeigen sich die Experten, dass Schwarz-Rot zwar am Nachhaltigkeitsfaktor festhalten, zugleich aber das Rentenniveau bis 2031 auf 48 Prozent festschreiben will.

Weitere Probleme ergeben sich demnach dadurch, dass eine Erhöhung der Regelaltersgrenze abgelehnt und am abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren festgehalten werden solle. Die Frühstart-Rente – ein Baby der CDU – könne zwar die kapitalgedeckte Altersvorsorge stärken, trage aber nicht zur Lösung der aktuellen Probleme bei, „weil die erste hieraus finanzierte Zusatzrente erst im Jahr 2076 ausgezahlt würde“.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Kritik am Sozialstaat: Aus für „Rente mit 63“ und Dynamisierung des Renteneintrittsalters gefordert

Bereits 2021 sei der Beirat in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung Mitte der 2040er Jahre mehr als die Hälfte des Bundeshaushaltes ausmachen würde, sollten wichtige Parameter unangetastet bleiben. Gemeint sind die Haltelinien von 48 Prozent beim Rentenniveau und von 20 Prozent beim Beitragssatz sowie die derzeitigen Rentenzugangsbedingungen.

Auch die Vorschläge aus den Jahren 2021 und 2023, um diesem Problem zu begegnen, werden angeführt. Dazu zählt eine Dynamisierung des Renteneintrittsalters nach dem 2:1-Modell, bei dem für jeden Anstieg der Lebenserwartung im Alter von 65 um ein Jahr diese Grenze um acht Monate hinausgeschoben wird. Bei der Anpassung des Rentenniveaus sollte nur für niedrige Einkommen der Anstieg der Löhne als Maßstab genommen werden, während höhere Renten nur noch gemäß der Inflationsrate steigen.

Geht es um das Standard-Rentenniveau, sollte künftig von der gestiegenen Regelaltersgrenze von 67 Jahren und daher von 47 Beitragsjahren ausgegangen werden – so könnten die Ausgaben der Rentenversicherung für Altersrenten um vier bis fünf Prozent gedämpft werden. Der Beirat plädiert zudem für die Abschaffung der „Rente mit 63“, die allenfalls noch für gesundheitlich beeinträchtigte Personen möglich sein soll.

Ein bekanntes Problemfeld: Die Beiträge zur Krankenversicherung steigen immer weiter an.

Steigende Beiträge zur Krankenversicherung: Experten setzen auf mehr Wettbewerb

In Bezug auf die Beiträge für Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden zwei bereits 2016 aufgezeigte Vorschläge genannt. Um dem Anstieg entgegenzuwirken, sollte der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen durch eine Ausweitung der Vertragsfreiheit zwischen Kassen und Leistungsanbietern gestärkt werden. Zudem wird dafür plädiert, die Kosteneffektivität bei der Aufnahme neuer Therapien in den Leistungskatalog der Versicherungen zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der Sozialen Pflegeversicherung werden zwei Vorschläge des Beirats von 2022 aufgelistet. So sollte eine obligatorische kapitalgedeckte private Zusatzversicherung zur Abdeckung eines Teils der bislang nicht von der Versicherung übernommenen Pflegekosten eingeführt werden. Dabei gehe es vor allem um Eigenanteile bei vollstationärer Pflege, die Prämienzahlung für Geringverdiener könnte durch steuerfinanzierte Zuschüsse abgefedert werden.

Empfohlen wird darüberhinaus, die Funktionsfähigkeit des Pflegevorsorgefonds durch eine grundlegende Reform zu stärken. Dieser müsste ausgebaut und zu einer dauerhaften Einrichtung werden. Der Tipp lautet, für jede Geburtskohorte einen eigenen Fonds zur Finanzierung der Pflegekosten im hohen Alter zu bilden.

Reiche, sie selbst bereits für einen späteren Renteneintritt geworben hat, wird in dem Schreiben darum gebeten, „die im Koalitionsvertrag enthaltenen sozial-politischen Wünsche sorgfältig gegen die Gefahren für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands abzuwägen“. Werden die Probleme nicht angegangen, könnte auch die Sozialpolitik nicht nachhaltig sein, schließlich müssten „steigende Sozialleistungen aus dem Wirtschaftswachstum finanziert werden“. (mg)

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