Verfassungsrechtliche Bedenken

Bürgergeld-Debatte: Bas will Sanktionen „anschärfen“ – doch was ist überhaupt möglich?

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Bürgergeld unter Druck: Die Merz-Regierung fordert Verschärfungen, während das Grundgesetz Schutzlinien zieht. Die rechtliche Lage verhindert fundamentale Änderungen am Sozialsystem.

Berlin – Die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ringt weiterhin um die Ausgestaltung der Bürgergeld-Reform. Während Einigkeit über die Notwendigkeit, das Bürgergeld zu reformieren, besteht, bleiben die konkreten Maßnahmen umstritten. SPD-Chefin und Sozialministerin Bärbel Bas hat nun im ARD-Interview am Sonntag (07. September) ihre Position konkretisiert und mehr Härte gegen sogenannte Arbeitsverweigerer angekündigt.

Bas will beim Bürgergeld Sanktionen „anschärfen“

Bas kündigte an, die Mitwirkungspflichten und Sanktionen „anschärfen“ zu wollen, da sich die Koalition mit der Union einig sei, dass Hilfsbedürftige zwar unterstützt werden müssten, andererseits aber auch gehandelt werden müsse, wenn Termine in Jobcentern versäumt würden. „Deshalb werden wir diese Mitwirkungspflichten und Sanktionen auch anschärfen“, erklärte die Ministerin. Die Jobcenter-Mitarbeiter wünschten sich diese Instrumente, um mit den Menschen arbeiten zu können. Zusätzlich verwies Bas auf das neue Schwarzarbeit-Bekämpfungsgesetz, das den Datenaustausch zwischen Zoll und Jobcentern verbessere, damit Zahlungen bei Betrug schnell gestoppt werden könnten.

SPD-Chefin und Sozialministerin Bärbel Bas hat mehr Härte gegen sogenannte Arbeitsverweigerer angekündigt. (Archivbild)

Das aktuelle Sanktionssystem sieht gestaffelte Kürzungen vor: Bei Bürgergeld-Beziehern drohen diese im Falle von Pflichtverletzungen, zu denen das Versäumen von Terminen oder die Ablehnung zumutbarer Arbeit gehören. Eine erste Pflichtverletzung kann zu einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent für einen Monat führen, die zweite um 20 Prozent für zwei Monate, weitere Verstöße um 30 Prozent für drei Monate. Im Extremfall kann das komplette Bürgergeld – also die Zahlung des Regelsatzes – für bis zu zwei Monate gestrichen werden, wobei die Zahlungen von Miete und Heizung unberührt bleiben.

Komplett-Entzug von Bürgergeld verfassungsrechtlich nicht möglich

Diese Regelungen bewegen sich noch im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 entschieden, dass Sanktionen grundsätzlich verfassungsgemäß sein können, sofern sie verhältnismäßig sind. Allerdings erklärten die Richter Kürzungen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs oder eine vollständige Streichung für verfassungswidrig. Zudem müssen bei 30-prozentigen Kürzungen Ausnahmen für Härtefälle vorgesehen werden, und die Leistungen müssen sofort wieder gezahlt werden, wenn der Betroffene seine Mitwirkungsbereitschaft zeigt. Die Karlsruher Richter betonten, dass sich aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes der Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt.

Bas will nun offenbar trotzdem bei den bestehenden Sanktionen nachschärfen – denkbar sind unter anderem schnellere und höher ausfallende Kürzungen bei Pflichtverstößen. Ein kompletter Entzug des Bürgergelds bei wiederholten Verstößen, wie von der CDU gefordert, dürfte allerdings schwer umzusetzen sein, ohne dass das Bundesverfassungsgericht dazwischengrätscht. Dieses hatte ja entschieden, dass die Streichung von Leistungen beim Bürgergeld und Kürzungen von über 30 Prozent des Regelsatzes verfassungswidrig sind.

Die verfassungsrechtlichen Hürden für radikalere Reformen sind also hoch. Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes besagt: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht“.

Praktische Relevanz von Sanktionen ist gering

Bas hat diese verfassungsrechtlichen Grenzen bereits angesprochen: „Das ist nicht so einfach, wie Herr Linnemann sich das vorstellt“, sagte die SPD-Chefin über den Vorstoß des CDU-Generalsekretärs, das Bürgergeld Verweigerern komplett zu streichen. „Wir müssen immer in diesem Land ein Existenzminimum gewährleisten, deshalb ist es nicht so einfach, Leistungen zu entziehen.“ Dennoch sei auch die SPD der Meinung, dass diejenigen, die nicht arbeiten wollten, Konsequenzen spüren sollten. Zudem wolle sie den Sozialstaat „effektiver“ machen, etwa durch ein Zusammenlegen von Leistungen.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte in der Bild am Sonntag für einen Paradigmenwechsel im Sozialsystem plädiert. „Ich möchte ein Bürgergeld-System, das wir nicht nur umbenennen“, sagte er. Kern einer Reform müsse sein, „dass wir in Zukunft jemanden nicht nur sanktionieren, wenn er eine zumutbare Arbeit wiederholt ablehnt. Sondern: Er darf gar kein Bürgergeld mehr bekommen.“

Die praktische Relevanz von Sanktionen ist jedoch gering: 2024 verhängten Jobcenter lediglich knapp 23.400 Sanktionen – eine verschwindend geringe Zahl angesichts der Gesamtzahl der Bürgergeld-Empfänger. Ob sich dies mit der geplanten Reform ändert, bleibt abzuwarten. (lma mit Reuters/dpa)

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