- VonMax Schäferschließen
Auch 1,2 Millionen Rentner sind von der kommenden Bürgergeld-Nullrunde betroffen. Damit verschärft sich Armut, warnen Verbände. Sie fordern Reformen der Merz-Regierung.
Berlin – Beim Bürgergeld droht eine weitere Nullrunde, hatte der Paritätische Gesamtverband gerade erst gewarnt. Bereits zum Jahresbeginn 2025 hat es keine Erhöhung gegeben, Alleinlebende erhalten damit weiterhin 563 Euro im Monat. Das betrifft jedoch nicht nur Erwerbslose, sondern auch 1,26 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Denn sie beziehen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Deren Höhe entspricht dem Bürgergeld-Regelsatz.
„Trotz steigender Lebenshaltungskosten könnte der Regelsatz auch 2026 gleichbleibend bei lediglich 563 Euro liegen“, warnte der Wohlfahrtsverband. Die Regierung unter Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas sei „angehalten, dies abzuwenden und eine Nullrunde zu verhindern“.
Doch dieser Aufforderung kommt die Regierung nicht nach. Auch 2026 werde es keine Bürgergeld-Erhöhung, also eine Nullrunde, geben, berichtete die Bild-Zeitung am Samstag, 30. August. Sie beruft sich dabei auf eine entsprechende Verordnung aus dem Bundesarbeitsministerium. Das Kabinett soll am 10. September eine Entscheidung fällen. Der Bundestag muss nicht zustimmen.
Verschärfte Armut droht: „Weitere Nullrunde beim Bürgergeld und der Grundsicherung wäre fatal“
„Eine weitere Nullrunde beim Bürgergeld und der Grundsicherung wäre fatal“, erklärte Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD) IPPEN.MEDIA. Durch die anhaltende Inflationsrate von zwei Prozent würden die Regelsätze weiter entwertet. Viele Betroffene suchen bereits jetzt Rat in Sozialberatungsstellen. Sie „wissen nicht, wie sie ihre Stromrechnung oder den nächsten Lebensmitteleinkauf bezahlen sollen“, schilderte Engelmeier die Folgen.
Engelmeier warnte: „Eine zögerliche Anpassung der Regelsätze an die Inflation führt zu erheblichen Kaufkraftverlusten, die die Armut drastisch verschärfen.“ Die Sozialverbandschefin forderte einen Mechanismus, der „Preissteigerungen möglichst zeitnah berücksichtigt“.
Höhe des Bürgergelds und der Grundsicherung für Rentner steht noch nicht fest – erklärt Ministerium
Das Bundesarbeitsministerium hatte noch am Dienstag, 26. August, auf Anfrage erklärt, dass die Höhe des Bürgergelds im kommenden Jahr noch unklar sei. „Wie hoch die Fortschreibung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2026 ausfallen wird, steht derzeit noch nicht fest“, erklärte ein Sprecher. Die Berechnung erfolge „nach einer gesetzlich festgelegten Methodik, sobald alle dafür erforderlichen Daten des Statistischen Bundesamtes vorliegen“.
Das Ministerium unter Führung von SPD-Chefin Bärbel Bas verwies dabei auf den Koalitionsvertrag. Darin haben sich Christ- und Sozialdemokraten darauf geeinigt, den „Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückzuführen“. Das Ministerium beabsichtige, die „Vereinbarungen zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende so zügig wie möglich umzusetzen“, erklärte ein Sprecher – und verwies auf den im Herbst geplanten Gesetzentwurf. „Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung bleibt daher abzuwarten.“
Nullrunde beim Bürgergeld – Problem liegt schon in der Berechnung der Grundsicherung
Nach der neuen Methode würde der Regelsatz für die Grundsicherung um 12 Euro steigen, erklärte der Paritätische Gesamtverband. Statt 563 Euro würden Alleinlebende 575 Euro pro Monat bekommen. „Derzeit deutet nichts darauf hin, dass dieses Vorhaben zeitnah umgesetzt wird“, zeigte sich der Verband jedoch pessimistisch.
„Eine Nullrunde steht zu befürchten“, sagte auch Bettina Kohlrausch, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie sieht das Problem des Grundsicherung-Regelsatzes jedoch tiefer. „Schon die Berechnungsgrundlage des Bürgergelds ist in vielerlei Hinsicht problematisch, weil das Vorgehen in sich nicht konsistent und statistisch problematisch ist“, erklärte die Expertin. Ein Statistikmodell werde „relativ willkürlich“ mit einem Warenkorbmodell kombiniert. Diese Kritik gehe „über die Frage der Anpassung an Lohnentwicklung und Inflation, die aktuell diskutiert wird, weit hinaus und wird von Armutsforschern und -forscherinnen schon seit vielen Jahren genannt“.
Berechnung der Grundsicherung-Regelsätze „statistisch problematisch“ – wegen versteckter Armut
Bei der Berechnung orientiere man sich an den Ausgaben des unteren Fünftels der Bevölkerung. „Das ist statistisch problematisch, weil hier auch Menschen in die Referenzgruppe einbezogen werden, die eigentlich Anrecht auf Wohngeld oder Kinderzuschläge oder andere Sozialleistungen hätten, diese aus Unwissen oder Scham aber nicht in Anspruch nehmen“, sagte Kohlrausch. Dadurch werde versteckte Armut nicht erfasst und der Bedarf unterschätzt. „In einem zweiten Schritt werden dann relativ willkürlich bestimmte Posten generell gestrichen, unter anderem für Taschen, Regenschirme, das Eis in der Eisdiele, Pflanzen und Tierfutter.“
Kohlrausch forderte, dass im „‚Herbst der Reformen‘ in der Sozialpolitik“ dieses Thema endlich angegangen werden sollte. Bei Grundbedürfnissen wie Ernährung solle der Regelsatz sich eher an Abweichungen von der Einkommensmitte orientieren. „Zum Beispiel sollten Ausgaben für Grundbedürfnisse wie Ernährung, Bekleidung und Wohnen um nicht mehr als 25 Prozent, für sonstige Bedürfnisse nicht mehr als 40 Prozent von der Mitte nach unten abweichen“, empfahl die Expertin.
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