- VonOlivia Kowalakschließen
Das Bürgergeld wird jedes Jahr an Inflation und Gehälter angepasst. Dennoch reicht es oftmals nicht aus, um Kostensteigerungen zu decken.
Wiesbaden – Das Bürgergeld wird aktuell von 5,4 Millionen Menschen in Deutschland bezogen. Damit soll jedem in der Bundesrepublik lebenden Menschen ohne ausreichendes eigenes Einkommen das Existenzminimum gesichert werden. Über die Angemessenheit des Bürgergelds wird seit den enormen Preissteigerungen der letzten Jahre hitzig diskutiert. Der folgende Beitrag zeigt, wie hoch die Anpassungen der letzten Jahre ausfielen und wie diese berechnet werden.
Bürgergeld als „menschenwürdiges Existenzminimum“
Das Bürgergeld ist eine der umstrittensten staatlichen Sozialleistungen. Mit den Hartz-Reformen 2005 sollte allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen damit das „menschenwürdige Existenzminimum“ gesichert werden. Heute haben Erwerbslose darauf Anspruch, die kein Arbeitslosengeld I beziehen und keinen Job finden können. Auch Arbeitnehmer können Anspruch, haben, wenn ihr Einkommen nicht reicht, um das Existenzminimum zu decken.
Jede Person, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, zwischen 15 und 67 Jahren ist, kann den Regelsatz des seit 2023 eingeführten Bürgergeldes beziehen. Zudem müssen die Antragsteller in der Lage sein, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.
Der Begriff „menschenwürdige Existenzminimum“ ist dabei vom Bundestag genauestens definiert. Ausgenommen davon sind Alkohol, Tabak, Autofahren, Pauschalreisen, Schnittblumen und Zimmerpflanzen, Glücksspiele sowie Haustiere. Nimmt man diese Ausgaben aus der Statistik raus, dann bleibt der sogenannte Regelbedarf. Das Regelbedarfermittlungs-Gesetz hält zwölf Kategorien fest, die im Bürgergeld enthalten sind. Die Kosten für Unterkunft werden dabei getrennt abgerechnet und von den Kommunen festgelegt.
Umfangreiche Statistik: Berechnung des Bürgergeld-Regelsatzes
Zur Berechnung des Regelsatzes des Bürgergeldes wird im Fünfjahresrhythmus eine statistische Haushaltserhebung durchgeführt, in deren Rahmen 80.000 Haushalte nach Ausgaben befragt werden. Innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten werden alle Ausgaben genauestens dokumentiert. Die Auswertung dieser Daten dauert ungefähr ein Jahr.
Die nächste Erhebung findet voraussichtlich 2025 statt – in der Zwischenzeit aber hat die Inflation für Kostensteigerungen in Haushalten gesorgt. Deswegen werden mittels der sogenannten Basisfortschreibung die gestiegenen Ausgaben infolge der Preissteigerungen ausgeglichen. Hierzu zieht der Gesetzgeber eine spezielle Inflationsrate heran, die Mieten oder Benzinpreise nicht berücksichtigt, sondern nur alle regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen.
Die Erhöhung richtet sich neben der Inflation auch nach der durchschnittlichen Entwicklung von Löhnen und Gehältern. Dabei zählt die Inflation zu 70 Prozent sowie Löhne und Gehälter zu 30 Prozent in die Bürgergelderhöhung mit ein. Weil aber Daten aus dem vorangegangenen Jahr genutzt werden und diese Erhöhung die laufenden Steigerungen nicht abfedern kann, dient seit der Bürgergeld-Reform zusätzliche eine ergänzende Fortschreibung dazu, die laufenden Kosten auszugleichen. Wie lange es Letzteres gibt, ist noch unklar, denn die Koalition aus Union und SPD unter Kanzler Merz plant eine Rückkehr zur alten Fortschreibung vor der Corona-Pandemie.
Tabelle zeigt: So haben sich die Regelsätze in Hartz IV und Bürgergeld von 2005 bis 2025 entwickelt
| Jahr | Regelsatz | Anstieg Verbraucherpreise in % | Nominallöhne in Prozent | Reallöhne in % |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | 563 | (0,3) | - | - |
| 2024 | 563 | 2,2 | 5,4\t | 3,1\t |
| 2023 | 502 | 5,9 | 6,0 | 0,1 |
| 2022 | 449 | 6,9 | 2,6\t | -4,0 |
| 2021 | 446 | 3,1 | 3,1\t | 0,0 |
| 2020 | 432 | 0,5 | -0,7\t | -1,2\t |
| 2019 | 424 | 1,4 | 2,6\t | 1,1\t |
| 2018 | 416 | 1,8 | 3,1\t | 1,4\t |
| 2017 | 409 | 1,5 | 2,5\t | 1,0\t |
| 2016 | 404 | 0,5 | 2,3\t | 1,8\t |
| 2015 | 399 | 0,5 | 2,8\t | 2,2\t |
| 2014 | 391 | 1,0 | 2,7\t | 1,7\t |
| 2013 | 382 | 1,5 | 1,4 | -0,1\t |
| 2012 | 374 | 1,9 | 2,6 | 0,6\t |
| 2011 | 364 | 2,2 | 3,3 | 1,2\t |
| 2010 | 359 | 1,0 | 2,6\t | 1,5\t |
| 2009 | 359 | 0,3 | 0,1 | -0,2\t |
| 2008 | 351 | 2,6 | 2,9 | 0,3 |
| 2007 | 347 | 1,6 | 1,5 | -0,8\t |
| 2006 | 345 | 1,6 | 0,8 | -0,7\t |
| 2005 | 345 | 2,3 | 0,3 | -1,3\t |
Für das kommende Jahr geht die Bundesregierung von einer weiteren Nullrunde bei der Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes aus. Nach aktuellen Prognose des Statistischen Bundesamtes wird für das Jahr 2025 eine Inflationsrate von zwei Prozent vorausgesagt, die KfW hingegen geht von einer Inflationsrate von 2,4 Prozent im Vorjahresvergleich aus.
Die Höhe des Regelsatzes 2025 wird weiterhin an folgende Kategorien ausgerichtet:
- Alleinstehende oder Alleinerziehende: 563 Euro
- Paare/Bedarfsgemeinschaften: 506 Euro
- Junge Erwachsene von 18 bis 24 Jahre im Haushalt der Eltern: 451 Euro
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahre: 471 Euro
- Kinder von 6 bis 13 Jahre: 390 Euro
- Kleinkinder und Babys von 0 bis 5 Jahre: 357 Euro
Kritik an Bürgergeld-Anpassung: Zu hoch und unfair? Experten widersprechen
Besonders in den vergangenen Jahren sind erhebliche Sprünge in den Erhöhungen des Bürgergelds zu beobachten. Kritiker betrachten die Anpassungen als zu hoch und unfair, speziell, wenn zum Vergleich Verdienste aus dem Niedriglohnsektor hinzugezogen werden. Der Anstieg sei eine Beleidigung gegenüber der arbeitenden Bevölkerung, hieß es seitens konservativer Stimmen. Die Höhe des Bürgergeld-Regelsatzes biete Arbeitssuchenden keinen Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen.
Das Wirtschaft- und Sozialwissenschaftliche Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) widerlegte diese Ansicht bereits und setzte in einer Analyse entgegen, dass diese Debatte ohne Kontext geführt werde. Zwar erscheint eine Steigerung von 53 Euro und 61 Euro zunächst als groß, jedoch muss diese immer im Verhältnis zu Verbraucherpreisen sowie Nettolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer betrachtet werden. Anhand dieser Daten lässt sich deutlich ablesen, dass Löhne und Gehälter seit 2015 höher lagen als der Regelbedarf des Bürgergelds – dieser lag zeitweise sogar unter den Preissteigerungen einiger Jahre. Der Paritätische Gesamtverband hält den Regelsatz dafür zu gering, weil bei der Berechnung viele Ausgaben wegfallen. Laut der Berechnung müsste es 813 Euro Bürgergeld geben.
Rubriklistenbild: © Wolfilser/Imago
