Steuer-Revolution ab 2025

Erste Kommunen veröffentlichen Hebesätze – so berechnen Eigentümer ihre Grundsteuer

  • schließen

Für Hausbesitzer tritt die neue Grundsteuer im nächsten Jahr in Kraft. Der Hebesatz, den jede Gemeinde eigenständig festlegt, ist ein wichtiger Bestandteil bei der Berechnung ihrer Höhe. Einige Kommunen haben ihre Entscheidungen bereits bekannt gegeben.

München – Ab dem nächsten Jahr wird die neue Grundsteuer fällig. Auch in Bayern greift ab Januar 2025 das neue Berechnungsmodell. Millionen Grundstückseigentümer warten nun auf einen entscheidenden Wert: den Hebesatz. Erst mit ihm lässt sich die finale Grundsteuer ermitteln. Doch während viele Kommunen sich noch Zeit lassen, haben einige bereits erste Angaben gemacht. Im Vorwege hatten verschiedene Gemeinden und Bundesländer, so auch Hessen, neue, faire Grundsteuer-Hebesätze empfohlen.

Zuständige BehördeBundesministerium der Finanzen
Einnahmen im Jahr 202215,3 Milliarden Euro (Grundsteuer A und B)
GrundsteuerberechnungGrundsteuerwert*Steuermesszahl*Hebesatz
Neues Recht für die Grundsteuer gilt ab dem1. Januar 2025

Neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025: Erste Kommunen legen Hebesätze fest

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine der größten Steuerreformen der letzten Jahre in Kraft: Die Grundsteuer wird neu berechnet. Für Eigentümer, von denen einige besonders von Grundsteuer-Erhöhungen betroffen sind, birgt das Unsicherheiten. Denn noch ist unklar, wie hoch ihre zukünftige Steuerlast tatsächlich ausfallen wird.

So wird die Grundsteuer berechnet: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

  • Grundsteuerwert: Vom Finanzamt auf Basis der Feststellungserklärung ermittelt
  • Steuermesszahl: Bundesweit gesetzlich festgelegt
  • Hebesatz: Ein von der Stadt oder Gemeinde festgelegter Wert

Am Gesamtaufkommen aus der Steuer, so haben es alle Bundesländer versprochen, soll sich nichts ändern. Darum sollen die Hebesätze eigentlich gewährleisten, dass die Kommunen insgesamt nicht mehr Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen als zuvor.
Eigentlich. Denn es liegt in der Hand der Kommunen – über die sogenannten Hebesätze, die sie eigenständig festlegen können. Für einige Eigentümer und Hausbesitzer könnte es mit der neuen Grundsteuer darum trotzdem teuer werden.

Für Immobilienbesitzer wird neue Grundsteuer ab nächstem Jahr fällig. Wichtiger Faktor für ihre Höhe ist der Hebesatz, den jede Gemeinde selber festlegt. Erste Kommunen haben sich nun festgelegt.

Grundsteuerreform: So berechnen Sie mit dem Hebesatz Ihre zukünftige Grundsteuer

Da viele Messbescheide zeigen, dass die Finanzämter vor allem ältere Grundstücke zum Teil deutlich höher bewerten als in der Vergangenheit, können die Kommunen Eigentümer über die Senkung des Hebesatzes entlasten. Aber sie müssen es eben nicht..

Um zu verhindern, dass die Kommunen die Hebesätze dennoch willkürlich anpassen und so die Einnahmen steigern, bemühen sich viele Bundesländer um Transparenz. Sie veröffentlichen Transparenzregister und sogenannte „faire Hebesätze“ im Internet. Diese sollen sicherstellen, dass die Grundsteuer in einer Kommune insgesamt nicht steigt, sondern auf dem bisherigen Niveau bleibt.

Bundesland:Grundsteuerberechnung über Hebesatz möglich:
BayernNein
Baden-WürttembergTransparenzregister veröffentlicht; Grundsteuer berechenbar
HessenEmpfehlungen veröffentlicht, Grundsteuer berechenbar
Rheinland-PfalzFaire Hebesätze in Planung
SaarlandGrundsteuer berechenbar
NiedersachsenFaire Hebesätze in Planung
BrandenburgFaire Hebesätze und Transparenzregister für November in Planung;
Mecklenburg-VorpommernFaire Hebesätze und Transparenzregister in Planung
ThüringenNein
Nordrhein-WestfalenGrundsteuer berechenbar
Schleswig-HolsteinTransparenzregister veröffentlicht; Grundsteuer berechenbar
SachsenGrundsteuer berechenbar
HamburgHebesatz von 540 auf 975 Prozent angehoben; Grundsteuer berechenbar
Sachsen-AnhaltNein
BerlinHebesatz von 810 Prozent auf 470 Prozent gesenkt ; Grundsteuer berechenbar
BremenGrundsteuer berechenbar; Hebesatz von 695 auf 755 Prozent angehoben

Viele Bundesländer sorgen für Transparenz und veröffentlichen „faire Hebesätze“

Ein Beispiel: Hessen hat bereits im Juni eine Übersicht der empfohlenen Hebesätze für die Grundsteuer B online gestellt. Diese Tabelle zeigt, welcher Hebesatz als „fair“ für jede Kommune angesehen wird, die Einnahmen also darüber in der Gemeinde nicht steigen würden. Dabei gibt es teils erhebliche Veränderungen – sowohl nach oben als auch nach unten. In Frankfurt am Main würde der Hebesatz von 500 auf etwa 855 Prozent steigen, während er in Kassel mit rund 486 Prozent nahezu unverändert bleibt.

Außer in Bayern, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind in allen Bundesländern Transparenzregister mit „fairen Hebesätzen“ bereits online gestellt oder zumindest geplant. Heißt: In den meisten Bundesländern können Eigentümer einsehen, ob ihre Kommune der Emp­feh­lung folgt und einen fairen Hebesatz veranschlagt – oder darüber liegt.

Erste Gemeinden und Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg veröffentlichen Hebesätze

Einige Gemeinden und Städte – allen voran die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen haben sich sogar schon auf Hebesätze festgelegt: In Berlin sinkt er bei der Grundsteuer B von 810 auf 470 Prozent, in Hamburg steigt er von 540 auf 975 Prozent, Bremen erhöht den Hebesatz von 695 auf 755 Prozent. In Aachen wird der Hebesatz leicht auf 625 Prozent angehoben, während er in Bochum bei 843 Prozent stabil bleibt. Auch in Nordrhein-Westfalen steigen vielerorts die Hebesätze: In 282 Kommunen liegen die neuen Werte über den bisherigen.

Hebesatz sinkt, wo Grundstückspreise gestiegen sind

In einigen Gemeinden sinkt der Hebesatz hingegen, weil dort die Grundstückspreise gestiegen sind. In Köln beispielsweise fällt der Satz von 515 auf 464 Prozent, in Sielenbach von 350 auf 210 Prozent und in Raunheim sogar von 590 auf 151 Prozent. Auch in der bayerischen Gemeinde Illschwang wird der Hebesatz von bisher 350 auf 185 Prozent reduziert.

Wie hoch jedoch der neue Hebesatz für andere Kommunen in Bayern sein wird, „ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt“, schreibt das Bayerische Landesamt für Steuern. Die Gemeinde lege den Hebesatz in einer Satzung fest, heißt es. Erst bis zum 30. Juni des Jahres müsse feststehen, wie hoch der Hebesatz für das entsprechende Jahr sei. 

Rubriklistenbild: © Imago/Chromorange

Kommentare