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Die Merz-Regierung will die Betriebsrenten reformieren. Experten geht das Vorhaben allerdings nicht weit genug. Sie haben weiterreichende Vorschläge.
Berlin – Das deutsche Rentensystem muss dringend reformiert werden. Die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) will dabei nicht nur Maßnahmen an der gesetzlichen Rente vornehmen, sondern auch die Betriebsrenten stärken. Das soll mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz geschehen. Doch Fachleuten geht die Reform nicht weit genug.
Die Betriebsrente funktioniert heutzutage in der Regel über eine sogenannte Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts wird in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Dabei können sowohl die Arbeitnehmer selbst als auch der Arbeitgeber einzahlen. Bis zu bestimmten Grenzen sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei.
Renten-Reform: Was die Merz-Regierung für die Betriebsrenten plant
Die Merz-Regierung will nun laut Gesetzentwurf den Zuschuss für Arbeitgeber anheben, die eine klassische betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener zahlen – der Zuschuss soll von maximal 80 Euro auf maximal 100 Euro monatlich steigen. Arbeitgeber können bis zu 30 Prozent ihrer Einzahlung für die Altersvorsorge als Zuschuss bekommen, wenn die Beschäftigten aktuell nicht mehr als 2575 Euro im Monat verdienen. Diese Einkommensgrenze soll in der Renten-Reform auch an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt werden, um zu verhindern, dass Beschäftigte nach einer Lohnerhöhung aus der staatlichen Förderung herausfallen. Das kostet laut Gesetzentwurf 150 Millionen Euro jährlich.
Zudem sieht das geplante Gesetz vor, das seit 2018 geltende sogenannte Sozialpartnermodell auszuweiten. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften können über Tarifverträge für die jeweilige Branche verbindlich eine betriebliche Altersversorgung vereinbaren. Künftig sollen sich Unternehmen einem solchen Modell anschließen können – egal, ob sie der Branche angehören. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden.
Fachleute haben bei Betriebsrenten weiterreichende Vorschläge
Fachleute haben bei einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Bundestags-Sozialausschuss im November aber klargestellt, dass noch weitere Schritte bei der Renten-Reform nötig seien. Darüber berichtet auch ihre-vorsorge.de. Der Gesetzentwurf gehe zwar in die richtige Richtung, sei aber „kein großer Wurf“, meint beispielsweise Beate Petry von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba). Sie schlägt vor, die Doppelverbeitragung von Zahlungen für betriebliche Altersversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung abzuschaffen und die Sozialversicherungsgrenze an die Steuerfreiheitsgrenze anzupassen. Zudem wäre es aus ihrer Sicht besser, wenn bei der Geringverdiener-Förderung auch der Förderbetrag für die Arbeitgeber erhöht würde.
Die Einzelsachverständige und Soziologie-Professorin Ute Klammer von der Universität Duisburg-Essen lobte die Entscheidung der Gesetzgeber, für 2030 eine Evaluierung vorzusehen. Dann sollte Ihrer Einschätzung nach eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge diskutiert werden. So ein Rentenmodell gibt es in ähnlichen Zügen beispielsweise in den Niederlanden oder der Schweiz. Bezüglich der Option einer Ratenauszahlung der erworbenen Rentenansprüche betonte sie, dass das primäre Ziel darin bestehen sollte, das „Langlebigkeitsrisiko“ zu minimieren. Dies werde am besten durch eine Verrentung der Ansprüche erreicht, und nicht durch eine einmalige Auszahlung. Quellen: dpa, ihre-vorsorge.de, bundestag.de
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